Navigieren auf Kanton Zug

Suche

Suchresultate

10580 Inhalte gefunden
621.1 - Gesetz über den direkten Finanzausgleich
reich und Zweck 2. Bemessungsgrundlagen § 2 Grundlagen § 3 Kantonssteuerertrag § 4 Ständige Wohnbevölkerung * 3. Finanzausgleichsberechnung § 5 Grundbetrag § 6 Sockelbetrag § 7 Pro-Kopf-Betrag § 8 Bei auszugleichen und damit eine Annäherung der Steuerfüsse zu fördern. 2. Bemessungsgrundlagen § 2 Grundlagen 1 Grundlage für die Bemessung der Finanzierungsbeiträge (§ 8) und der Ausgleichsleistungen (§ 9) sind vom 31. Dezember des vorletzten Jahres abgestellt. * 3. Finanzausgleichsberechnung § 5 Grundbetrag 1 Der Grundbetrag setzt sich zusammen aus dem Sockelbetrag und einem mit der jeweiligen Einwohnerzahl m
751.22 - Gesetz über die Steuern im Strassenverkehr
a) Personenwagen aus einem Grundbetrag von Fr. 100.– pro Kalender- jahr und einem Zuschlag von Fr. 11.50 pro 100 ccm; b) Motorrädern und Kleinmotorrädern aus einem Grundbetrag von Fr. 30.– pro Kalenderjahr
753.3 - Verordnung über die Inbetriebnahme und das Stationieren von Booten (Bootsstationierungsverordnung, BSVO)
Kanton Zug 753.3 Verordnung über die Inbetriebnahme und das Stationieren von Booten * (Bootsstationierungsverordnung, BSVO) Vom 17. Dezember 1974 (Stand 1. Oktober 2023) Der Regierungsrat des Kantons
921.11 - Verordnung zum Einführungsgesetz Landwirtschaft
Kanton Zug 921.11 Verordnung zum Einführungsgesetz Landwirtschaft Vom 19. Dezember 2000 (Stand 1. August 2020) Der Regierungsrat des Kantons Zug, gestützt auf §§ 2 Abs. 1, 5, 12 und 28 des EG Landwirt
921.12 - Verordnung zum Vollzug der landwirtschaftlichen Deklarationsverordnung
Kanton Zug 921.12 Verordnung zum Vollzug der landwirtschaftlichen Deklarationsverordnung Vom 22. Oktober 2002 (Stand 1. Januar 2009) Der Regierungsrat des Kantons Zug, gestützt auf Art. 178 Abs. 1 bis
154.235 - Verordnung über die Lohneinreihungen von Lehrpersonen an den Gymnasien, an der Wirtschaftsmittelschule, an der Fachmittelschule und an den Brückenangeboten
Kanton Zug 154.235 Verordnung über die Lohneinreihungen von Lehrpersonen an den Gymnasien, an der Wirtschaftsmittelschule, an der Fachmittelschule und an den Brückenangeboten Vom 13. Mai 2008 (Stand 1
171.4 - Prüfungsreglement für Gemeindeschreiber und deren Stellvertreter im Beurkundungsrecht
Kanton Zug 171.4 Prüfungsreglement für Gemeindeschreiber und deren Stellvertreter im Beurkundungsrecht Vom 2. Oktober 1989 (Stand 15. Juli 2000) Die Justiz- und Polizeidirektion des Kantons Zug, in Vo
251.1 - Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Harmonisierung der Einwohnerregister und anderer amtlicher Personenregister (EG RHG)
untereinander; 2. die Vereinfachung des Datenaustauschs mit dem Bund; 3. die Bereitstellung der Grundlagen für die statistischen Aufgaben des Bundes, des Kantons und der Gemeinden. § 3 Voraussetzungen für 1 Personendaten dürfen nur dann in den Personenregistern geführt werden, wenn eine gesetzliche Grundlage dafür besteht; besonders schützenswerte Personendaten nur dann, wenn ein formelles Gesetz dies
412.35 - Reglement über die Intensivweiterbildung der Lehrpersonen an den gemeindlichen Schulen
Kanton Zug 412.35 Reglement über die Intensivweiterbildung der Lehrpersonen an den gemeindlichen Schulen Vom 11. Juli 2006 (Stand 1. Januar 2008) Der Regierungsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 9 de
811.15 - Interkantonale Vereinbarung über die Gründung einer interkantonalen Umweltagentur
Kanton Zug 811.15 Interkantonale Vereinbarung über die Gründung einer interkantonalen Umweltagentur Vom 1. Juni 2003 (Stand 7. Juli 2004) Die Kantone Luzern, Uri, Schwyz, Obwalden, Nidwalden und Zug v

Paginierung

Weitere Informationen

Fusszeile

Deutsch