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423.311-A1 1 Satzungen der Stiftung «Museum in der Burg Zug» (Anhang 1: Museumsgut des Kantons Zug) 7 Anhang 1 Museumsgut des Kantons Zug Das aufgeführte Museumsgut befindet sich zurzeit im städtische
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414.24 - Absenzenordnung für die Fachmittelschule Zug
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Kanton Zug 414.24 Absenzenordnung für die Fachmittelschule Zug Vom 26. Juni 2009 (Stand 1. August 2009) Die Schulkommission der Fachmittelschule Zug, gestützt auf § 4 Abs. 4 Bst. c des Gesetzes über d
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925.11-A2 - Vollziehungsverordnung zum eidgenössischen Tierseuchengesetz (Anhang 2: Gebührentarif zur Vollziehungsverordnung zum Tierseuchengesetz)
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Kanton Zug 925.11-A2 Vollziehungsverordnung zum eidgenössischen Tierseuchengesetz (Anhang 2: Gebührentarif zur Vollziehungsverordnung zum Tierseuchengesetz) Vom 21. November 1989 (Stand 18. Mai 2013)
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413.14 - Reglement über die Höhere Fachschule für Wirtschaft (Reglement HFW)
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Kauffrau/Kaufmann erweiterter Grundbildung oder gleichwertiger Abschluss mit einem Notendurchschnitt von 4.7 oder mehr; b) Fähigkeitszeugnis als Kauffrau/Kaufmann erweiterter Grundbildung oder gleichwertiger Abschluss Jahre praktische Erfahrung im kaufmännischen Berufsfeld zwischen dem Abschluss der beruflichen Grundbildung und dem Studienbeginn; b) Berufstätigkeit von mindestens siebzig Prozent, wovon zwanzig Pro- zent es Rechnungswe- sen», welche mindestens denjenigen einer/eines Kauffrau/Kaufmanns erweiterter Grundbildung entsprechen; f) Diplom einer höheren Berufsbildung. 2 413.14 § 6 Zulassungsprüfungen 1 Die Leitung
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152.42 - Verordnung über die Aktenführung
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erfolgt nach den Grundsätzen von § 2 Abs. 1 des Fi- nanzhaushaltgesetzes2) und berücksichtigt den Grundsatz der Geschäftsrele- vanz. 3 Unterlagen sind in ihrem Geschäftszusammenhang während des ganzen Le e) unterstützt Auskunft und Einsicht betroffener Personen und von be- rechtigten Dritten; f) ist Grundlage für die Langzeitarchivierung. § 4 Anforderungen an die Aktenführung 1 Die Aktenführung erfüllt
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753.16 - Kantonsratsbeschluss betreffend Beiträge des Kantons und der Gemeinden an die eidgenössisch konzessionierte Schifffahrt auf den Zuger Seen
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Zug, gestützt auf § 2 Abs. 1 Bst. b des Tourismusgesetzes vom 27. März 20031), beschliesst: § 1 Grundsatz 1 Kanton und Gemeinden beteiligen sich an den Kosten der eidg. konzessio- nierten Schifffahrt auf 01.2022 01.05.2022 eingefügt GS 2022/023 § 11 27.01.2022 01.05.2022 aufgehoben GS 2022/023 6 § 1 Grundsatz § 2 Abgeltung § 3 Anrechenbarer Aufwand und Erträge § 4 Finanzierung der Abgeltung § 5 Beteiligung
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414.16 - Disziplinarordnung für die Kantonsschule Zug
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Kanton Zug 414.16 Disziplinarordnung für die Kantonsschule Zug Vom 30. November 2007 (Stand 1. Dezember 2007) Die Schulkommission der Kantonsschule Zug und des Kantonalen Gymna- siums Menzingen, gestü
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414.161 - Disziplinarordnung für die Kantonsschule Menzingen
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Kanton Zug 414.161 Disziplinarordnung für die Kantonsschule Menzingen * Vom 24. September 2007 (Stand 1. August 2014) Die Schulkommission der Kantonalen Mittelschulen des Kantons Zug, gestützt auf § 4
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131.11 - Kantonsratsbeschluss betreffend Anzahl Kantonsratsmandate für die einzelnen Gemeinden (Wahlen 2026)
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Kanton Zug 131.11 Kantonsratsbeschluss betreffend Anzahl Kantonsratsmandate für die einzelnen Gemeinden (Wahlen 2026) Vom 26. November 2025 (Stand 5. Dezember 2025) Der Kantonsrat des Kantons Zug, ges
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153.712 - Verfügung über die Delegation der Aufsichts- und Entscheidbefugnisse der Direktion des Innern an das Direktionssekretariat und an den Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst in den Bereichen Zivilstandsrecht, Bürgerrecht sowie Namensänderungen (DelV ZiBü)
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genommen Aufsicht gemäss § 9 ÜVBüG). 3 In strittigen Fällen, vor Praxisänderungen und bei Grundsatzentscheiden zieht der Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst die Direktion des Innern zur Entscheidfindung