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153.753 - Verfügung über die Delegation von Entscheid- und Unterzeichnungsbefugnissen in der Sicherheitsdirektion (Delegationsverfügung SD, DelV SD)
29, 585 1 153.753 § 4 Erstinstanzliche Verwaltungsverfahren 1 Vor Praxisänderungen und bei Grundsatzentscheiden ziehen die mit der delegierten Befugnis ausgestatteten Mitarbeitenden die Amtsleiterin oder
541.11 - Verordnung über die Notorganisation
(GFS) und erlässt die erforderlichen Anordnungen für Vorberei- tung und Einsatz. 2. Einsatz § 8 Grundsatz 1 Die Hilfeleistung im Katastrophenfall beginnt mit dem Einsatz der Spont- anhilfemittel gemäss 5 Stabsstelle der Notorganisation § 6 Gemeindebehörden § 7 Gemeindeführungsstäbe 2. Einsatz § 8 Grundsatz § 9 Spontanhilfe § 10 Notorganisation § 11 Unterstellung der Mittel 3. Ausbildung § 12 Verantwortung
826.25 - Gesetz über die Ausrichtung kantonaler Mutterschaftsbeiträge
entsprechend anzupassen. § 5 Lebensbedarf 1 Der Lebensbedarf wird wie folgt ermittelt: a) * Der Grundbetrag für eine alleinstehende Frau beträgt pro Monat Fr. 1600.– sowie für ein Ehepaar pro Monat Fr. 2401 gestützt auf § 41 Abs. 1 Bst. b der Kantonsverfassung1), * beschliesst: 1. Allgemeine Bestimmungen § 1 Grundsatz 1 Der Kanton Zug gewährt Frauen bei Mutterschaft während einer bestimm- ten Zeit Beiträge, sofern 26, 471 § 8 Abs. 1 28.11.2017 01.01.2018 geändert GS 2017/075 6 1. Allgemeine Bestimmungen § 1 Grundsatz § 2 Anspruch § 3 Zeitpunkt der Bezugsberechtigung 2. Berechnung der Mutterschaftsbeiträge § 4 Höhe
161.112 - Geschäftsordnung des Obergerichts (GO OG)
Kanton Zug 161.112 Geschäftsordnung des Obergerichts * (GO OG) Vom 1. Oktober 2010 (Stand 8. September 2023) Das Obergericht des Kantons Zug, gestützt auf § 55 i.V.m. § 17 Abs. 5 des Gesetzes über die
161.111 - Geschäftsordnung des Kantonsgerichts (GO KG)
Kanton Zug 161.111 Geschäftsordnung des Kantonsgerichts (GO KG) Vom 31. Oktober 2024 (Stand 1. Januar 2025) Das Kantonsgericht des Kantons Zug, gestützt auf § 55 in Verbindung mit § 25 des Gesetzes üb
511.1 - Konkordat über die Grundlagen der Polizei-Zusammenarbeit in der Zentralschweiz (Polizeikonkordat Zentralschweiz)
Kanton Zug 511.1 Konkordat über die Grundlagen der Polizei- Zusammenarbeit in der Zentralschweiz (Polizeikonkordat Zentralschweiz) Vom 6. November 2009 (Stand 1. Januar 2018) Die Kantone Luzern, Uri, Schwyz nur auf das Konkordat. Auf das Konkordat gestützte Vereinbarun- gen bleiben mit dem Konkordat als Grundlage in Kraft. Art. 43 Änderung des Konkordates 1 Jeder Kanton kann beim Depositar beantragen, Verhandlungen
511.3 - Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen
Kanton Zug 511.3 Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen Vom 15. November 2007 (Stand 3. Mai 2014) Die Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und
741.1 - Vertrag zwischen den Kantonen Zürich, Schwyz und Zug einerseits und den Schweizerischen Bundesbahnen anderseits über die Ausnützung der Wasserkräfte der Sihl beim Etzel (Etzelwerkkonzession)
Strassenwesen dürfen durch die Anlage des Stausees nicht vermehrt wer- den. Die Einzelheiten dieses Grundsatzes sind durch einen Spezialvertrag zu umschreiben. 6 741.1 2 Die Kosten der Verbauungen und Korrektionen Betriebes der Wasserkraftanlage an der Gesundheit oder dem Eigentum Dritter oder am öffentlichen Grunde entsteht. Sie ist auch zur Be- seitigung der Ursachen des Schadens verpflichtet. Art. 12 1 Die Kantone
732.26 - Reglement über die Gebühren für Siedlungs- und siedlungsabfallähnliche Abfälle sowie kleine Mengen von Sonderabfällen (Gebührenreglement des Zeba)
Kanton Zug 732.26 Reglement über die Gebühren für Siedlungs- und siedlungsabfallähnliche Abfälle sowie kleine Mengen von Sonderabfällen * (Gebührenreglement des Zeba) Vom 11. Mai 2000 (Stand 1. Januar
511.12 - Regierungsratsbeschluss betreffend die zuständige Behörde gemäss Konkordat über die Grundlagen der Polizei-Zusammenarbeit in der Zentralschweiz
Zug 511.12 Regierungsratsbeschluss betreffend die zuständige Behörde gemäss Konkordat über die Grundlagen der Polizei- Zusammenarbeit in der Zentralschweiz Vom 30. November 2010 (Stand 13. Januar 2011) gestützt auf § 47 Abs. 1 Bst. d der Kantonsverfassung1), auf Art. 4 ff. des Konkordats über die Grundlagen der Polizei-Zusammenarbeit in der Zentralschweiz (Polizeikonkordat Zentralschweiz) vom 6. November

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