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153.753 - Verfügung über die Delegation von Entscheid- und Unterzeichnungsbefugnissen in der Sicherheitsdirektion (Delegationsverfügung SD, DelV SD)
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29, 585 1 153.753 § 4 Erstinstanzliche Verwaltungsverfahren 1 Vor Praxisänderungen und bei Grundsatzentscheiden ziehen die mit der delegierten Befugnis ausgestatteten Mitarbeitenden die Amtsleiterin oder
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541.11 - Verordnung über die Notorganisation
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(GFS) und erlässt die erforderlichen Anordnungen für Vorberei- tung und Einsatz. 2. Einsatz § 8 Grundsatz 1 Die Hilfeleistung im Katastrophenfall beginnt mit dem Einsatz der Spont- anhilfemittel gemäss 5 Stabsstelle der Notorganisation § 6 Gemeindebehörden § 7 Gemeindeführungsstäbe 2. Einsatz § 8 Grundsatz § 9 Spontanhilfe § 10 Notorganisation § 11 Unterstellung der Mittel 3. Ausbildung § 12 Verantwortung
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826.25 - Gesetz über die Ausrichtung kantonaler Mutterschaftsbeiträge
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entsprechend anzupassen. § 5 Lebensbedarf 1 Der Lebensbedarf wird wie folgt ermittelt: a) * Der Grundbetrag für eine alleinstehende Frau beträgt pro Monat Fr. 1600.– sowie für ein Ehepaar pro Monat Fr. 2401 gestützt auf § 41 Abs. 1 Bst. b der Kantonsverfassung1), * beschliesst: 1. Allgemeine Bestimmungen § 1 Grundsatz 1 Der Kanton Zug gewährt Frauen bei Mutterschaft während einer bestimm- ten Zeit Beiträge, sofern 26, 471 § 8 Abs. 1 28.11.2017 01.01.2018 geändert GS 2017/075 6 1. Allgemeine Bestimmungen § 1 Grundsatz § 2 Anspruch § 3 Zeitpunkt der Bezugsberechtigung 2. Berechnung der Mutterschaftsbeiträge § 4 Höhe
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161.112 - Geschäftsordnung des Obergerichts (GO OG)
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Kanton Zug 161.112 Geschäftsordnung des Obergerichts * (GO OG) Vom 1. Oktober 2010 (Stand 8. September 2023) Das Obergericht des Kantons Zug, gestützt auf § 55 i.V.m. § 17 Abs. 5 des Gesetzes über die
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161.111 - Geschäftsordnung des Kantonsgerichts (GO KG)
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Kanton Zug 161.111 Geschäftsordnung des Kantonsgerichts (GO KG) Vom 31. Oktober 2024 (Stand 1. Januar 2025) Das Kantonsgericht des Kantons Zug, gestützt auf § 55 in Verbindung mit § 25 des Gesetzes üb
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511.1 - Konkordat über die Grundlagen der Polizei-Zusammenarbeit in der Zentralschweiz (Polizeikonkordat Zentralschweiz)
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Kanton Zug 511.1 Konkordat über die Grundlagen der Polizei- Zusammenarbeit in der Zentralschweiz (Polizeikonkordat Zentralschweiz) Vom 6. November 2009 (Stand 1. Januar 2018) Die Kantone Luzern, Uri, Schwyz nur auf das Konkordat. Auf das Konkordat gestützte Vereinbarun- gen bleiben mit dem Konkordat als Grundlage in Kraft. Art. 43 Änderung des Konkordates 1 Jeder Kanton kann beim Depositar beantragen, Verhandlungen
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511.3 - Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen
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Kanton Zug 511.3 Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen Vom 15. November 2007 (Stand 3. Mai 2014) Die Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und
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741.1 - Vertrag zwischen den Kantonen Zürich, Schwyz und Zug einerseits und den Schweizerischen Bundesbahnen anderseits über die Ausnützung der Wasserkräfte der Sihl beim Etzel (Etzelwerkkonzession)
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Strassenwesen dürfen durch die Anlage des Stausees nicht vermehrt wer- den. Die Einzelheiten dieses Grundsatzes sind durch einen Spezialvertrag zu umschreiben. 6 741.1 2 Die Kosten der Verbauungen und Korrektionen Betriebes der Wasserkraftanlage an der Gesundheit oder dem Eigentum Dritter oder am öffentlichen Grunde entsteht. Sie ist auch zur Be- seitigung der Ursachen des Schadens verpflichtet. Art. 12 1 Die Kantone
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732.26 - Reglement über die Gebühren für Siedlungs- und siedlungsabfallähnliche Abfälle sowie kleine Mengen von Sonderabfällen (Gebührenreglement des Zeba)
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Kanton Zug 732.26 Reglement über die Gebühren für Siedlungs- und siedlungsabfallähnliche Abfälle sowie kleine Mengen von Sonderabfällen * (Gebührenreglement des Zeba) Vom 11. Mai 2000 (Stand 1. Januar
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511.12 - Regierungsratsbeschluss betreffend die zuständige Behörde gemäss Konkordat über die Grundlagen der Polizei-Zusammenarbeit in der Zentralschweiz
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Zug 511.12 Regierungsratsbeschluss betreffend die zuständige Behörde gemäss Konkordat über die Grundlagen der Polizei- Zusammenarbeit in der Zentralschweiz Vom 30. November 2010 (Stand 13. Januar 2011) gestützt auf § 47 Abs. 1 Bst. d der Kantonsverfassung1), auf Art. 4 ff. des Konkordats über die Grundlagen der Polizei-Zusammenarbeit in der Zentralschweiz (Polizeikonkordat Zentralschweiz) vom 6. November