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915.2 - Gesetz über Standortentwicklung (GSE)
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Kanton Zug 915.2 Gesetz über Standortentwicklung (GSE) Vom 28. August 2025 (Stand 1. Januar 2026) Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Abs. 1 Bst. b der Verfassung des Kantons Zug (Kanton
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Art. 257 Abs. 1 ZPO
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Regeste:
– Das Gericht gewährt Rechtsschutz im summarischen Verfahren, wenn der Sachverhalt unbestritten oder sofort beweisbar ist und – kumulativ – die Rechtslage klar ist. Wenn dieser Rechtsschut
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Art. 25 AHVG i.V.m. Art. 49bis und Art. 49ter AHVV
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was als Ausbildung gilt (Art. 25 Abs. 5 AHVG). In Ausbildung ist ein Kind, wenn es sich auf der Grundlage eines ordnungsgemässen, rechtlich oder zumindest faktisch anerkannten Bildungsganges systematisch entweder auf einen Berufsabschluss vorbereitet oder sich eine Allgemeinausbildung erwirbt, die Grundlage bildet für den Erwerb verschiedener Berufe. Als in Ausbildung gilt ein Kind auch, wenn es Brück eine systematische Vorbereitung auf eines der genannten Ziele hin erforderlich, und zwar auf der Grundlage eines ordnungsgemässen, rechtlich oder zumindest faktisch anerkannten (üblichen) Lehrganges. In
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Gesuch um Akteneinsicht beim Staatsarchiv im Rahmen einer Masterarbeit
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Regeste:
§ 2 Bst. b DSG i.V.m. § 12 und § 17 Abs. 1 Archivgesetz – Dossiers von administrativ versorgten Menschen enthalten zahlreiche heikle, besonders schützenswerte Personendaten im Sinne des DSG
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Art. 382 Abs. 1, Art. 104 Abs. 1 lit. b, Art. 118 Abs. 1 und Art. 115 Abs. 1 StPO
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Regeste:
– Legitimation der Privatkläger zur Berufung.Aus den Erwägungen:
1. Gemäss Art. 403 Abs. 1 StPO entscheidet das Berufungsgericht in einem schriftlichen Verfahren, ob auf die Berufung
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§ 14 f. VRG, Art. 183 ff. ZPO, § 63 VRG
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Regeste:
- Die Bestellung eines Gutachters ohne vorgängige Information und ohne vorgängige Mitwirkung der am Verfahren beteiligten Parteien verletzt deren rechtliches Gehör. Eine Heilung der Gehör
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Urheberrecht
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im Umfange von CHF 28'724.60 geht die Klägerin zusammengefasst von den folgenden Angaben bzw. Grundlagen aus:
(…)
5.4 Diese klägerische Berechnung der Entschädigung ist unbestritten geblieben. Die
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Art. 5 ZPO
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Regeste:
– Domainnamen als solche sind kein Gegenstand geistigen Eigentums im Sinne von Art. 5 Abs. 1 lit. a ZPO. Für ein aus dem Namensrecht abgeleiteten Anspruch wäre eine Zuständigkeit i.S. von
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Art. 41c Abs. 1 der Gewässerschutzverordnung vom 28. Oktober 1998 (GSchV, SR 814.201)
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Lenkender Massstab sind dabei die Ziele und Grundsätze der Raumplanung gemäss Art. 1 und 3 RPG. Der Grundsatz der umfassenden Interessenabwägung verlangt, dass nicht der erstbeste Standort und die erstbeste
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Unter welchen Umständen darf die Schulsozialarbeiterin Klientendaten mit Dritten austauschen?
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Ausgangslage
Damit die Schulsozialarbeit ihre Aufgabe wirkungsvoll erfüllen kann, bedarf es eines besonderen Vertrauensverhältnisses zwischen Sozialarbeiterin und Schülerin. Die Schulsozialarbeiteri