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Art. 1 und 13 f. OHG – Bundesgesetz über die Hilfe an Opfer von Straftaten vom 23. März 2007 (OHG, SR 312.5)
einem Dritten beanspruchen kann, was dem Subsidiaritätsprinzip gemäss Art. 4 OHG entspricht. Der Grundsatz der Subsidiarität bedeutet, dass die staatlichen Entschädigungsleistungen in der Rangordnung an
Art. 275 SchKG
überwiegenden Zusammenhang mit der Zweigniederlassung herzustellen vermögen. Diese Ausnahme vom Grundsatz der Lokalisierung der Forderung am Sitz des Drittschuldners rechtfertigt sich indessen nur dann ände liegen, zu deren Beschlagnahme befugt ist. Es steht dem Betreibungsamt zwar nicht zu, die Grundlagen eines Arrestbefehls nachzuprüfen; doch hat es anderseits auch nicht jeden ihm von der Arrestbehörde
Art. 231 und 256 SchKG
Regeste: Art. 231, Art. 256 SchKG – Im summarischen Konkursverfahren hat das Konkursamt nur beim freihändigen Verkauf von Vermögensgegenständen von bedeutendem Wert und von Grundstücken den Gläubige
Art. 22 Abs. 1 PRG, § 44 Abs. 1 PBG, § 19 PBG
Regeste: Art. 22 Abs. 1 RPG, § 44 Abs. 1 PBG, § 19 PBG – Liegt eine baubewilligungspflichtige Nutzungsänderung vor, wenn ein Gebäude mit Wohnnutzung in eine Kindertagesstätte/Kindergarten mit Primar
Art. 13 Abs. 1 AVIG i.V.m. Art. 23 Abs. 3 AVIG
Überzeitarbeit widerspräche dem auch in anderen Bereichen des Gesetzes zum Ausdruck kommenden Grundgedanken der Arbeitslosenversicherung. Diese soll nur für eine normale, übliche Arbeitnehmertätigkeit gewährleistet ist und für das Sozialversicherungsrecht in Art. 42 ATSG eine weitere rechtliche Grundlage hat. Dem Gehörsanspruch wird nicht genüge getan, wenn der Versicherungsträger die Stellungnahme
Art. 58 Abs. 1 ATSG
Regeste: : Örtliche Zuständigkeit. Zuständig ist das Versicherungsgericht desjenigen Kantons, in dem die versicherte Person oder der Beschwerde führende Dritte zur Zeit der Beschwerdeerhebung Wohnsi
Art. 22 SchKG
Regeste: – Die Feststellung der  Nichtigkeit einer Verfügung verlangt ein Feststellungsinteresse. Ein solches Interesse liegt nur vor, wenn mit der Feststellung der Nichtigkeit ein aktueller, pra
§ 72 PBG, § 9 Abs. 1 + 2 BO Walchwil
ge nicht überschreiten. Unter einer Dachaufbaute versteht man definitionsgemäss einen über die Grundform des Daches hinausragenden Bauteil. Dies kann eine Lukarne, eine Gaube, ein Ochsenauge usw. sein
Art. 33 lit. a DBG; § 30 Abs. 1 lit a StG
Regeste: – Bei einer an den Kreditgeber entrichteten Abstandszahlung für die vorzeitige Aufhebung einer Festhypothek handelt es sich im  Regelfall nicht um abzugsfähige  Schuldzinsen (Erw. 3).A
Opferhilfe
einem Dritten beanspruchen kann, was dem Subsidiaritätsprinzip gemäss Art. 4 OHG entspricht. Der Grundsatz der Subsidiarität bedeutet, dass die staatlichen Entschädigungsleistungen in der Rangordnung an

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