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Art. 223 Abs. 2 und Art. 229 ZPO
Regeste: – Wird im Verfahren mit Dispositionsmaxime nach Ausbleiben der Klageantwort eine Hauptverhandlung durchgeführt, ist die Position der beklagten Partei durch Art. 229 Abs. 1 ZPO beschränkt.
Art. 360 ff. ZGB
Regeste: – Gültigkeit eines Vorsorgeauftrags . Ist der Vorsorgeauftraggeber volljährig und umfasst der  Vorsorgeauftrag einen Bereich, in welchem die Handlungsfähigkeit nicht durch eine behördli
Schuldbetreibungs- und Konkursrecht
Regeste: Art. 22 SchKG – Die Feststellung der  Nichtigkeit einer Verfügung verlangt ein Feststellungsinteresse. Ein solches Interesse liegt nur vor, wenn mit der Feststellung der Nichtigkeit ein a
Strafrechtspflege
Regeste: Art. 197 Abs. 1, Art. 382 Abs. 1, Art. 393 Abs. 1 lit. a StPO – Hausdurchsuchung und Entsiegelungsverfahren. Das Beschwerdeverfahren steht nicht zur Verfügung für die Anfechtung der Hausd
Art. 253 ZPO
notorisch, dass niemand in dieser Grössenordnung Material verbaue oder verbauen lasse ohne vertragliche Grundlage (Erw. 4). Weiter zog der Vorrichter in Erwägung, dass die Gesuchstellerin eine Geldforderung mit
Art. 19 RPB, § 32 a) PBG
Regeste: - Sinn und Zweck des Erschliessungsplanes, der Erschliessungsplan ist nicht das geeignete Planungsinstrument zur rechtlichen Erschliessung eines Baugrundstückes, wenn die Erschliessung fak
Bei Beendigung einer Leistungsvereinbarung: Was geschieht mit den Daten?
Ausgangslage Bis Ende 2012 hatte eine Einwohnergemeinde betreffend Tagesfamilienangebot eine Leistungsvereinbarung mit dem Zuger Kantonalen Frauenbund (ZKF) bzw. dessen Abteilung «Tagesfamilien Kant
Gewässerrecht
Lenkender Massstab sind dabei die Ziele und Grundsätze der Raumplanung gemäss Art. 1 und 3 RPG. Der Grundsatz der umfassenden Interessenabwägung verlangt, dass nicht der erstbeste Standort und die erstbeste
Art. 255 Abs. 1 lit. a StPO, Art. 260 Abs. 1 StPO
stellt nach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung und der Lehre einen bloss geringfügigen Grundrechtseingriff dar (Werlen, in: Niggli/Heer/ Wiprächtiger [Hrsg.], Schweizerische Strafprozessordnung, Basler zwecks DNA-Analyse bei der dem Beschwerdeführer vorgeworfenen Straftat auch hinsichtlich des Grundsatzes der Proportionalität ohne Weiteres zulässig. Immerhin steht der Verdacht im Raum, der Beschwerdeführer
Art. 229 Abs. 3 und 317 Abs. 1 ZPO
Kinderbelangen in allen familienrechtlichen Verfahren und in allen Verfahrensstadien als allgemeiner Grundsatz zur Anwendung. Es stellt sich jedoch die Frage, ob Art. 229 Abs. 3 ZPO – der grundsätzlich für das sei, vorgebracht werden können (AB 2008 N 1633 f.). Dies blieb unwidersprochen. Damit wurde der Grundsatz festgehalten, dass im Berufungsverfahren in Bezug auf die Noven die gleiche Regel gelten soll wie

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