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Art. 223 Abs. 2 und Art. 229 ZPO
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Regeste:
– Wird im Verfahren mit Dispositionsmaxime nach Ausbleiben der Klageantwort eine Hauptverhandlung durchgeführt, ist die Position der beklagten Partei durch Art. 229 Abs. 1 ZPO beschränkt.
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Art. 360 ff. ZGB
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Regeste:
– Gültigkeit eines Vorsorgeauftrags . Ist der Vorsorgeauftraggeber volljährig und umfasst der Vorsorgeauftrag einen Bereich, in welchem die Handlungsfähigkeit nicht durch eine behördli
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Schuldbetreibungs- und Konkursrecht
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Regeste:
Art. 22 SchKG – Die Feststellung der Nichtigkeit einer Verfügung verlangt ein Feststellungsinteresse. Ein solches Interesse liegt nur vor, wenn mit der Feststellung der Nichtigkeit ein a
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Strafrechtspflege
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Regeste:
Art. 197 Abs. 1, Art. 382 Abs. 1, Art. 393 Abs. 1 lit. a StPO – Hausdurchsuchung und Entsiegelungsverfahren.
Das Beschwerdeverfahren steht nicht zur Verfügung für die Anfechtung der Hausd
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Art. 253 ZPO
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notorisch, dass niemand in dieser Grössenordnung Material verbaue oder verbauen lasse ohne vertragliche Grundlage (Erw. 4). Weiter zog der Vorrichter in Erwägung, dass die Gesuchstellerin eine Geldforderung mit
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Art. 19 RPB, § 32 a) PBG
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Regeste:
- Sinn und Zweck des Erschliessungsplanes, der Erschliessungsplan ist nicht das geeignete Planungsinstrument zur rechtlichen Erschliessung eines Baugrundstückes, wenn die Erschliessung fak
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Bei Beendigung einer Leistungsvereinbarung: Was geschieht mit den Daten?
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Ausgangslage
Bis Ende 2012 hatte eine Einwohnergemeinde betreffend Tagesfamilienangebot eine Leistungsvereinbarung mit dem Zuger Kantonalen Frauenbund (ZKF) bzw. dessen Abteilung «Tagesfamilien Kant
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Gewässerrecht
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Lenkender Massstab sind dabei die Ziele und Grundsätze der Raumplanung gemäss Art. 1 und 3 RPG. Der Grundsatz der umfassenden Interessenabwägung verlangt, dass nicht der erstbeste Standort und die erstbeste
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Art. 255 Abs. 1 lit. a StPO, Art. 260 Abs. 1 StPO
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stellt nach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung und der Lehre einen bloss geringfügigen Grundrechtseingriff dar (Werlen, in: Niggli/Heer/ Wiprächtiger [Hrsg.], Schweizerische Strafprozessordnung, Basler zwecks DNA-Analyse bei der dem Beschwerdeführer vorgeworfenen Straftat auch hinsichtlich des Grundsatzes der Proportionalität ohne Weiteres zulässig. Immerhin steht der Verdacht im Raum, der Beschwerdeführer
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Art. 229 Abs. 3 und 317 Abs. 1 ZPO
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Kinderbelangen in allen familienrechtlichen Verfahren und in allen Verfahrensstadien als allgemeiner Grundsatz zur Anwendung. Es stellt sich jedoch die Frage, ob Art. 229 Abs. 3 ZPO – der grundsätzlich für das sei, vorgebracht werden können (AB 2008 N 1633 f.). Dies blieb unwidersprochen. Damit wurde der Grundsatz festgehalten, dass im Berufungsverfahren in Bezug auf die Noven die gleiche Regel gelten soll wie