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Veranlagungsbehörde Aufgabe
durch ein zweiseitiges Zusammenwirken der Steuerbehörde und des Steuerpflichtigen aus. Zentraler Grundsatz des «gemischten» oder «ordentlichen» Veranlagungsverfahrens bildet die Mitwirkung des Steuerpflichtigen
Dauernde Lasten
Person. Es handelt sich vor allem um Grunddienstbarkeiten gemäss Art. 730 - 744 ZGB, Nutzniessung und andere Dienstbarkeiten im Sinne von Art. 745 ff. sowie Grundlasten laut Art. 782 ff. Diese dauernden Lasten gesetzlicher Grundlage beruhen. Sie können aber auch durch vertragliche Vereinbarung, letztwillige Verfügung oder Richterspruch entstehen. Häufig betreffen die dauernden Lasten das Grundeigentum einer ste
Abzug der Beiträge
Die nach Statuten oder Reglement der Vorsorgeeinrichtung laufenden ordentlichen Beiträge sind grundsätzlich abzugsfähig (§ 30 Bst. d StG und Art. 33 Bst. d DBG). Ausgenommen sind offensichtlich überse
Die zivilrechtliche Ordnung von Nutzniessung und Wohnrecht (Grundsätze)
Bei Nutzniessungen an Grundstücken ist eine öffentliche Beurkundung und eine Eintragung in das Grundbuch erforderlich (Art. 746 ZGB). Das Wohnrecht verleiht der wohnrechtsberechtigten Person das Recht dinglichen Wohnrecht ist zu seiner Entstehung eine öffentliche Beurkundung und eine Eintragung in das Grundbuch erforderlich (Art. 776 Abs. 3 ZGB i.V.m. Art. 746 ZGB). Das Wohnrecht kann aber auch in der Form Zivilrechtliche Grundlage der Nutzniessung bilden die Art. 745-775 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches vom 10. Dezember 1907 (ZGB, SR 210). Das Wohnrecht ist in den Art. 776-778 ZGB geregelt und ist
Rückstellungen für Bezüge der Gesellschafter und Arbeitnehmer (Lohn- und Erfolgsbeteiligung)
Bei Gesellschaftern und Arbeitnehmern werden die definitiven Jahresbezüge vielfach erst nach Abschluss des Geschäftsjahres aufgrund des Reingewinns im Rahmen der geschäftsmässigen Begründetheit festge
Unternehmensstiftungen
Stiftungen können nach neuerer bundesgerichtlicher Rechtsprechung (BGE 127 III 337) nicht nur rein ideelle Zwecke verfolgen, sondern auch eine unternehmerische Tätigkeit ausüben («Unternehmensstiftung
Schuldzinsen und spezielle Hypothekenformen
Um die Höhe der Wohnkosten in neu erstellen Bauten während der ersten Jahre zu reduzieren, haben Banken ein Finanzmodell entwickelt, das als Zinsstufen-Hypothek bezeichnet wird. Bei dieser Hypothek mu
Besteuerung von Nutzniessung und Wohnrecht im Privatvermögen (Vermögenssteuer)
Bei der Nutzniessung wird das Grundstück beim Nutzniesser zum Vermögenssteuerwert besteuert (§ 38 Abs. 2 StG). Beim Wohnrecht wird das Grundstück demgegenüber nicht beim Wohnrechtsberechtigten, sonder
Nachweis Zahlungen Unterstützungsleistungen
Bei Geldzahlungen ins Ausland sind die Unterstützungsleistungen grundsätzlich durch Post- oder Bankbeleg nachzuweisen. Quittungen über Barzahlungen genügen nicht. Auf den Belegen muss sowohl der Leist
Zuwendungen für Kultuszwecke
Kirchgemeinden sind nach § 57 Abs. 1 Bst. c StG und Art. 56 Bst. c DBG steuerbefreit. Gemäss KS Nr. 12 vom 8. Juli 1994 können Zuwendungen an juristische Personen, die wegen Verfolgung von Kultuszweck

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