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Erläuterungen zu § 144 - Nachsteuern
Während die §§ 139 ff. StG die Revision rechtskräftiger Verfügungen und Entscheide zugunsten des Steuerpflichtigen regeln, regeln die §§ 144 ff. StG das Verfahren zur Revision rechtskräftiger Verfügun
Getrennte Besteuerung der Eltern (zwei Haushalte)
Bei getrennten, geschiedenen oder unverheirateten Eltern kann grundsätzlich derjenige Elternteil, welcher mit dem Kind zusammenlebt und einer Erwerbstätigkeit nachgeht, erwerbsunfähig und gleichzeitig
Die Besteuerung von Nutzniessung an Liegenschaften und Wohnrecht bei der Vermögenssteuer
Bei Nutzniessungen an Grundstücken ist eine öffentliche Beurkundung und eine Eintragung in das Grundbuch erforderlich (Art. 746 ZGB). Das Wohnrecht verleiht der wohnrechtsberechtigten Person das Recht dinglichen Wohnrecht ist zu seiner Entstehung eine öffentliche Beurkundung und eine Eintragung in das Grundbuch erforderlich (Art. 776 Abs. 3 ZGB i.V.m. Art. 746 ZGB). Das Wohnrecht kann aber auch in der Form Zivilrechtliche Grundlage der Nutzniessung bilden die Art. 745-775 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches vom 10. Dezember 1907 (ZGB, SR 210). Das Wohnrecht ist in den Art. 776-778 ZGB geregelt und ist
Exkurs: Pflegekinder
Pflegeeltern erbringen für Pflegekinder folgende wirtschaftliche Leistungen: Kost und Logis, Besorgung von Kleidern und Schuhen, allenfalls bezahlen sie ein Taschengeld an das Pflegekind und kommen fü
Zuwendungen öffentlicher und gemeinnütziger Zwecke
Abzugsberechtigt sind freiwillige Leistungen von Geld und übrigen Vermögenswerten an den Bund und seine Anstalten an den Kanton und seine Anstalten an die Gemeinden und ihre Anstalten an andere j
Rückerstattung Verrechungssteuer
Bei Tod oder Wegzug ins Ausland kann für diesen Zeitraum (Fälligkeiten bis Ende Steuerpflicht) auch der Verrechnungssteuer-Rückerstattungsanspruch gestellt werden (Art. 29 Abs. 3 VStG). Dieser ist gru
Anerkennung als juristische Person
Nach § 23 Abs. 1 VStG der Verordnung zum Steuergesetz hat eine juristische Person, deren Gründung oder Bestand offensichtlich ausschliesslich der Steuerumgehung oder Steuerverschiebung dient, keinen A
Grundsätzliches zu Gebäudeunterhaltskosten
Die Kosten des Unterhaltes von Grundstücken und Gebäuden sind vom rohen Einkommen abziehbar (§29 Abs. 2 StG und § 13 VO; Art. 32 Abs. 2 DBG und 3 Verordnungen der direkten Bundessteuer SR 642.116, 642
Beschränkte Steuerpflicht (Nebensteuergomizil) mit unbeschränkter ganzjähriger Steuerpflicht am Hauptsteuerdomizil: siehe § 6
Betriebsstätte in einen anderen Kanton Im System der Postnumerandobesteuerung besteht der Grundsatz der Einheit der Steuerperiode. Deshalb erstreckt sich am Nebensteuerdomizil die Steuerperiode unabhängig
Nachsteuerverfahren
Das ist ein von verwaltungsrechtlichen Grundsätzen beherrschtes Veranlagungsverfahren, in welchem die steuerpflichtige Person dieselben Verfahrenspflichten zu erfüllen hat wie im ordentlichen Veranla

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