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Verlustverrechnung - Voraussetzung
Voraussetzung für die Verlustanerkennung ist, dass der betreffende Steuerpflichtige die geltend gemachten Verluste tatsächlich getragen hat und seine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit dadurch reduzie
Grundsätzliches und Höhe der Abzüge
Grundsätzlich sind alle Aufwendungen, die im direkten Zusammenhang mit der Berufsausübung stehen und zur Erzielung des Erwerbseinkommens im Bemessungsjahr notwendig sind, abzugsberechtigt. Werden solc
Besondere Berufskategorien
Bei Personen, die auf Provisionsbasis im Aussendienst arbeiten, sind normalerweise die berufsnotwendigen Auslagen durch die Spesenvergütungen des Arbeitgebers abgedeckt. Wo der Nachweis erbracht wird,
Abschreibungen
Bei Selbständigerwerbenden können nur auf dem Geschäftsvermögen, nicht jedoch dem Privatvermögen geltend gemacht werden. Die Abschreibungen sind entweder in der Buchhaltung oder, bei vereinfachter Bu
Verlustverrechung - Direkte Bundessteuer
Vorliegen einer selbständigen Erwerbstätigkeit voraussetze. Einerseits lasse sich aus den gesetzlichen Grundlagen kein Recht auf einen vollständigen Abzug aller Geschäftsverluste ableiten. Andererseits sei die
Heimarbeit
Bei kann grundsätzlich nur der Pauschalabzug gemäss § 25 Abs. 1 Bst. c StG und Art. 26 Abs. 1 Bst. c DBG geltend gemacht werden. Nachgewiesene und begründete Mehrkosten können anstelle dieses Pauscha
Gesetzliche Grundlagen
Gesetzliche Grundlagen zum Personal Personalgesetz (BGS 154.21)  Personalverordnung (BGS 154.211) Arbeitszeitverordnung (BGS 154.214) Entschädigungsverordnung (BGS 154.221) Nebenamtsgesetz
Allgemeines zu Aufwendungen für die selbständige Erwerbstätigkeit
Bei selbständiger Erwerbstätigkeit können die geschäfts- oder berufsmässig begründeten Kosten abgezogen werden (§ 26 Abs. 1 StG). Was als geschäftsmässig- oder berufsmässig begründete Aufwendungen gil
Arbeitszimmer
Voraussetzung für einen zusätzlichen Abzug ist, dass der Steuerpflichtige auf die berufliche Benützung eines s in seiner Privatwohnung angewiesen ist. Im Zweifel ist eine Bestätigung des Arbeitgebers
Konkreter Nachweis höherer Kosten
Anstelle des Pauschalabzugs für die übrigen Berufskosten nach § 25 Abs. 1 Bst. c StG und Art. 26 Abs. 1 Bst. c DBG kann der Steuerpflichtige auch höhere, den Pauschalabzug übersteigende, übrige Berufs

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