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Verlustverrechnung - Voraussetzung
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Voraussetzung für die Verlustanerkennung ist, dass der betreffende Steuerpflichtige die geltend gemachten Verluste tatsächlich getragen hat und seine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit dadurch reduzie
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Grundsätzliches und Höhe der Abzüge
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Grundsätzlich sind alle Aufwendungen, die im direkten Zusammenhang mit der Berufsausübung stehen und zur Erzielung des Erwerbseinkommens im Bemessungsjahr notwendig sind, abzugsberechtigt. Werden solc
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Besondere Berufskategorien
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Bei Personen, die auf Provisionsbasis im Aussendienst arbeiten, sind normalerweise die berufsnotwendigen Auslagen durch die Spesenvergütungen des Arbeitgebers abgedeckt. Wo der Nachweis erbracht wird,
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Abschreibungen
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Bei Selbständigerwerbenden können nur auf dem Geschäftsvermögen, nicht jedoch dem Privatvermögen geltend gemacht werden. Die Abschreibungen sind entweder in der Buchhaltung oder, bei vereinfachter Bu
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Verlustverrechung - Direkte Bundessteuer
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Vorliegen einer selbständigen Erwerbstätigkeit voraussetze. Einerseits lasse sich aus den gesetzlichen Grundlagen kein Recht auf einen vollständigen Abzug aller Geschäftsverluste ableiten. Andererseits sei die
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Heimarbeit
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Bei kann grundsätzlich nur der Pauschalabzug gemäss § 25 Abs. 1 Bst. c StG und Art. 26 Abs. 1 Bst. c DBG geltend gemacht werden. Nachgewiesene und begründete Mehrkosten können anstelle dieses Pauscha
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Gesetzliche Grundlagen
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Gesetzliche Grundlagen zum Personal Personalgesetz (BGS 154.21)
Personalverordnung (BGS 154.211)
Arbeitszeitverordnung (BGS 154.214)
Entschädigungsverordnung (BGS 154.221)
Nebenamtsgesetz
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Allgemeines zu Aufwendungen für die selbständige Erwerbstätigkeit
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Bei selbständiger Erwerbstätigkeit können die geschäfts- oder berufsmässig begründeten Kosten abgezogen werden (§ 26 Abs. 1 StG). Was als geschäftsmässig- oder berufsmässig begründete Aufwendungen gil
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Arbeitszimmer
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Voraussetzung für einen zusätzlichen Abzug ist, dass der Steuerpflichtige auf die berufliche Benützung eines s in seiner Privatwohnung angewiesen ist. Im Zweifel ist eine Bestätigung des Arbeitgebers
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Konkreter Nachweis höherer Kosten
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Anstelle des Pauschalabzugs für die übrigen Berufskosten nach § 25 Abs. 1 Bst. c StG und Art. 26 Abs. 1 Bst. c DBG kann der Steuerpflichtige auch höhere, den Pauschalabzug übersteigende, übrige Berufs