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Start der sanften Renovation der Personenunterführung West in Rotkreuz
Juli 2018 wird die Personenunterführung für den Langsamverkehr (Fussgänger, Velo) komplett gesperrt. Grund sind die Reinigungsarbeiten, das Aufbringen eines Schutzanstriches und die Bodenmarkierungen. Fussgänger
§ 33 Geschosshöhe
Insofern sind die Gemeinden frei, sich für die eine oder die andere Lösung auszusprechen. Aus diesem Grund macht die Definition der Geschosshöhe und die Festlegung deren Messweise Sinn. Innerhalb der gemäss
2015: Verwaltungsgericht
Entscheidungsgewalt zukommt, was in den Regeln von § 5 PBG auch klar zum Ausdruck kommt. Aus diesem Grund ist vorliegend nicht von einer Nichtigkeit, sondern von einer Anfechtbarkeit auszugehen. Die Ba Zudem kann mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden, dass die Grundwasserfassung somit deren Schutzzonen in keiner relevanten Beziehung zum Strassenbauprojekt steht. Die Q Kostenpflicht im Zuge der Ersatzvornahme einer Dichtigkeitsprüfung zweier Jauchegruben in der Grundwasserschutzzone geäussert. Ersatzvornahme  bedeutet, dass die Verwaltungsbehörde eine dem Privaten obliegende
2016: Verwaltungsgericht
die Elektrizitätswerke der Stadt Zürich (ewz) zur Erstellung von Fernwärmeanlagen auf öffentlichem Grund hätte nicht erteilt werden dürfen. Der abgeschlossene Konzessionsvertrag gehe weit über den Gegenstand nicht aus dem Grundbuchauszug hervorgehe, führe somit nicht zu einer Verletzung der Eigentumsrechte der Beschwerdeführenden. Schliesslich weist das Verwaltungsgericht auf den Grundsatz der Einheit der  m. Hingegen handle es sich bei der Tätigkeit des Unterrichtens – unabhängig vom pädagogischen Grundkonzept – um einen gesetzlichen Bildungsauftrag, dem kein Wohncharakter zuzuschreiben sei. Ein  Schulbetrieb
2011: Verwaltungsgericht
ist nicht gegeben, so dass eine Ausnahmebewilligung nicht erteilt werden darf. Auch aus diesem Grund könnte ein weiterer Ausbau der bestehenden Baute nicht mehr bewilligt werden (E. 5.c).Gefahrenzonenplan planung ableiten lässt. Im Grunde ist nämlich der Begriff "Gefahrenzonenplan" nicht korrekt. Der Gefahrenzonenplan ist nicht Ergebnis der Planung, er ist hingegen Grundlage für die Planung. Der Gefahr jedoch nichts daran ändert, dass das betroffene Grundstück in absehbarer Zeit einer dem Grunddienstbarkeitsvertrag widersprechenden Nutzung nicht zugeführt werden kann (E. 6.b). Der Regierungsrat hat
§ 52c Kürzung, Befreiung
hinaus. Der Abgabeertrag liege auch klar über dem Aufwand für die Erhebung der Abgabe. Aus diesem Grund entspreche die angefochtene Bestimmung weder dem Sinn noch Zweck von Art. 5 Abs. 1 quinquies lit
Kantonale Pläne und Bauvorschriften
1 Der  kantonale Richtplan gibt in Karte und Text darüber Aufschluss, wie sich das Kantonsgebiet räumlich entwickeln soll. Er legt behördenverbindliche Ziele fest, insbesondere für a)  eine ausgewog
§ 18 Kleinbauten und Anbauten
Anbauten ein geringerer Grenzabstand vorgeschrieben als für Gebäude mit ihren Vor- und Rücksprüngen. Der Grund dafür liegt darin, dass Anbauten nach der Definition des Konkordats nur Nebennutzflächen enthalten
2017: Regierungsrat
der in Frage stehenden Installation musste ausserdem kein  Energienachweis eingeholt werden. Der Grund liegt in § 5 der Verordnung zum Energiegesetz vom 12. Juli 2005 (BGS 740.11). Da die Installation vereinbaren. Vorliegend ist das geschehen, indem im Grundbuch je zu Gunsten und zu Lasten der benachbarten Liegenschaften Grenzbaurechte als Grunddienstbarkeiten eingetragen wurden. Soweit sich die Beschwerd Garagentors und einer Verbindungstüre angezeigt. Sie legte der  Bauanzeige einen aktuellen Grundrissplan mit Markierungen der Bauvorhaben, einen Brandschutzplan, einen Brandschutznachweis und eine B
Rechtsschutz, Vollstreckung und Strafbestimmungen
Verwaltungsgericht anfechtbar sind.1 Die zuständige Behörde lässt an Ort Kontrollen vornehmen, wenn sie Grund zur Annahme hat, dass gegen öffentliches Planungs- und Baurecht verstossen wird. 2 Sie hat das seine Forderungen und Schadenersatzansprüche einen Anspruch auf Errichtung eines gesetzlichen Grundpfandrechts im Sinne von § 137 Abs. 1 des Einführungsgesetzes zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch.1 Wer

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