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Gemeinden
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Regeste:
§ 93 GOG ‒ Für einen Verzicht auf eine Strafanzeige gemäss § 93 Abs. 2 GOG braucht es neben der Zustimmung der vorgesetzten Stelle und der Tatsache, dass es sich um einen Übertretungstatbes
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Videoaufnahmen im Unterricht
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Ausbildungsauftrag gemäss den für das jeweilige Ausbildungsangebot geltenden, spezifischen gesetzlichen Grundlagen orientieren (Bundesrecht und/oder kantonales Recht).
Die Tatsache und der Zweck der Vide Personen erkennbar sind.
Datenbearbeitungen sind zulässig, wenn a) sie sich auf eine gesetzliche Grundlage stützen können oder zur Erfüllung einer gesetzlich umschriebenen Aufgabe dienen oder mit der au
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Adress- und Stimmberechtigungsbekanntgabe zum Versand von Abstimmungshilfen
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Personendaten dürfen bearbeitet werden, wenn dafür eine gesetzliche Grundlage besteht, wenn es zur Erfüllung einer in einer gesetzlichen Grundlage umschriebenen Aufgabe unentbehrlich ist, wenn die betroffene
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§ 61 Abs. 2 VRG (Sprungbeschwerde)
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einzuhalten, was im Grundbuch z. G. von G.B.P.No. 2681 und z. L. von G.B.P.No. 1672 als Näherbaurecht einzutragen ist.» Die Bauherrschaft und Z. erblicken in diesem Grundbucheintrag ein generelles Näherbaurecht Vielmehr habe das 1957 erstellte Gebäude einen Grenzabstand von 4 m eingehalten.
c) Aus dem Grundbucheintrag sowie aus dem Wortlaut der im Jahre 1953 eingeräumten Dienstbarkeit geht nicht hervor, dass Begründung des Näherbaurechtes dieser Plan mit keinem Wort erwähnt bzw. darauf verwiesen wird. Der Grundbucheintrag sowie der Wortlaut des im Kaufvertrag vom 10. Januar 1953 begründeten Näherbaurechtes deuten
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Art. 30a SchKG, Art. 108 SchKG, Art. 109 SchKG, Art. 16 Nr. 5 aLugÜ bzw. Art. 22 Nr. 5 LugÜ
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licher ist als diejenige des Schuldners (Ziffer 2) oder ein Grundstück, sofern er sich aus dem Grundbuch ergibt (Ziffer 3). Klagen nach Art. 108 Abs. 1 SchKG sind beim Gericht des Betreibungsortes einzureichen
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Grundsätzliche Hinweise zum Einsatz von «Dashcams» durch Private
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Regeste:
Wird aus einem Fahrzeug mit einer Kamera (sogenannte «Dashcam») während der Fahrt automatisch und permanent das Geschehen im öffentlichen Raum aufgezeichnet, handelt es sich u.E. grundsätzl
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Art. 95 Abs. 3 ZPO
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Regeste:
– Eine nicht berufsmässig vertretene Partei hat nur in begründeten Fällen Anspruch auf eine angemessene Umtriebsentschädigung (Art. 95 Abs. 3 lit. c ZPO). Unter Umständen kann sich eine Um
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Art. 22 SchKG
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Regeste:
– Wird eine aufgrund eines rechtzeitig erhobenen Rechtsvorschlags eingestellte Betreibung ohne vorgängigen Erlass einer entsprechenden Verfügung des Betreibungsamtes fortgesetzt, erweist s
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§ 93 GOG und § 37 GG
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Regeste:
§ 93 GOG ‒ Für einen Verzicht auf eine Strafanzeige gemäss § 93 Abs. 2 GOG braucht es neben der Zustimmung der vorgesetzten Stelle und der Tatsache, dass es sich um einen Übertretungstatbes
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Art. 35 URG
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im Umfange von CHF 28'724.60 geht die Klägerin zusammengefasst von den folgenden Angaben bzw. Grundlagen aus:
(…)
5.4 Diese klägerische Berechnung der Entschädigung ist unbestritten geblieben. Die