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WMS: Video-Informations-Anlass
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Aufgrund der Covid-19-Situation bieten wir Video-Konferenz-Informationsanlässe an. An den Informationsabenden für interessierte Schülerinnen und Schüler und ihre Eltern stellen wir die Ausbildung an
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C. Mitwirkung
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Öffentliche Mitwirkung Die Baudirektion hat im November 2013 ein Mitwirkungsverfahren gestartet, um das Umleitungskonzept auf eine breite Basis stellen zu können. Zu diesem Zweck ist ein Begleitgremi
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§ 71 Verteilungsplan für die Entschädigung
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der Entschädigung nicht einigen, entwirft die Schätzungskommission unter Beizug des Amts für Grundbuch und Geoinformation (AGG) einen Verteilungsplan. Die Vorschriften über den Verteilungsplan bei der
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Kantonales Verwaltungszentrum Zug, 2. Etappe
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Architekten Silvia Kistler und Rudolf Vogt. Es umfasst das Polizeigebäude mit einem H-förmigen Grundrisss und das Verwaltungsgebäude 2. Die Einweihung fand am 5. November 1999 statt.
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§ 73 Grundbuch- und Titelbereinigung
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1 Nach der Verteilung nimmt das Amt für Grundbuch und Geoinformation (AGG) die notwendigen Änderungen und Löschungen im Grundbuch sowie die Berichtigung oder Entkräftung der Pfandtitel vor. 2 Ist Pfandtitel nicht eingereicht worden, so erfolgen die erforderlichen Löschungen oder Abänderungen im Grundbuch trotzdem. Diese sind durch einmalige Publikation im kantonalen Amtsblatt zu veröffentlichen und
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A. Projekt
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herie - Anpassung der Strassenentwässerung - Stabilisierung von Rutschungen - Schutz der Grundwasserschutzzonen
Brücken - Neubau der BrügglitobelbrückeThema
0. Home B. Umleitungskonzept C
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§ 62 Unterlagen im Landumlegungsverfahren
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erinnen und Grundeigentümer; c) das Verzeichnis der eingetragenen Dienstbarkeiten, Grundlasten und Grundpfandrechte sowie der Vormerkungen und Anmerkungen; d) die Bestimmung der Grundsätze für die Verteilung
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Enteignung
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Kantonalbank in Zug hinterlegt. 2 Werden Grundpfandverschreibungen und Schuldbriefe vollständig gelöscht, lässt die Schätzungskommission durch das Amt für Grundbuch und Geoinformation (AGG) bei der Verteilung für enteignete Dienstbarkeiten an die Berechtigten ist die Zustimmung der Grundpfand- und Grundlastberechtigten erforderlich.
Materialien Absatz 1, 2 und 3 (Inkrafttreten: 1. Januar 2019)
Bei dieser Dezember 2018).1 Nach der Verteilung nimmt das Amt für Grundbuch und Geoinformation (AGG) die notwendigen Änderungen und Löschungen im Grundbuch sowie die Berichtigung oder Entkräftung der Pfandtitel
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§ 65 Grenzbereinigung
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1 Der von der zuständigen Behörde erstellte Bereinigungsplan enthält: a) die genaue Aufzeichnung der Grundstücke mit Angabe der bisherigen und der neuen Grenzen ; b) bei Änderung von Dienstbarkeit
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§ 63 Neuzuteilung
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von Restflächen sind zulässig, wenn keine übermässige Belastung entsteht. 3 Dienstbarkeiten, Grundlasten sowie vorgemerkte und angemerkte Rechte sind zu bereinigen und können aufgehoben, abgeändert, auf