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Grundsätze zur Besteuerung von Beteiligungen und deren Erträge
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Transaktionen, die im Konzern eine ungerechtfertigte Steuerersparnis bewirken, führen zu einer Berichtigung des steuerbaren Reingewinns oder zu einer Kürzung des Beteiligungsabzugs. Eine ungerechtfert
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Erläuterungen zu § 67 - Gesellschaften mit Beteiligungen
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Für die Begriffsdefinition von Beteiligungen, Beteiligungserträgen (Ausschüttungen/Kapitalgewinne), Gestehungskosten und Nettoertrag aus Beteiligungen gilt das Kreisschreiben ESTV Nr. 27 vom 17. Dezem
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Erläuterungen zu § 63 - Ersatzbeschaffungen
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Beim Ersatz von betriebsnotwendigem Anlagevermögen können die stillen Reserven auf als Ersatz erworbenen Anlagegüter übertragen werden. Vorbehalten bleibt der Ersatz von Liegenschaften durch beweglich
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Grundsätzliches zur Ersatzbeschaffung
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Beim Ersatz von betriebsnotwendigem Anlagevermögen können die stillen Reserven auf als Ersatz erworbenen Anlagegüter übertragen werden. Vorbehalten bleibt der Ersatz von Liegenschaften durch beweglich
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Erläuterungen zu § 62 - Umstrukturierungen
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erfolgt nach § 13 des Grundbuchgebührentarifs.
Zuständig für die Festsetzung dieser Gebühr ist das Grundbuchamt des Kantons Zug. In dessen Zuständigkeit fällt auch die Erteilung von allgemeinen Auskünften und
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Grundstückgewinnsteuerfolgen von Umstrukturierungen
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Der Kanton Zug kennt das dualistische Grundstückgewinnsteuersystem. Allfällige Gewinne aus der Veräusserung von Grundstücken im Eigentum von juristischen Personen fliessen in die Gewinnsteuer (und ein
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Spezialfall: Steuerbefreite juristische Personen
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Grundstückgewinne von juristischen Personen, die wegen Verfolgung gemeinnütziger oder öffentlicher Zwecke von der (ordentlichen) Gewinnsteuer befreit sind, unterliegen einer separaten Grund-stückgewin
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«Das schaffst du!» Chance Leistungserwartung
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«Das schaffst du!»
Leistungserwartungen von Lehrpersonen – eine Möglichkeit, Leistungspotenzial bei Schülerinnen und Schüler auszuschöpfen. Beitrag von Lena Hollenstein. Eine hohe Leistungserwartung
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Allgemeine Grundsätze für interkantonale Steuerausscheidungen
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Bundesrechts über das Verbot der interkantonalen Doppelbesteuerung.
Steuerpflichtige, die auf Grund wirtschaftlicher Zugehörigkeit in mehreren Kantonen steuerpflichtig sind, haben am Hauptsteuerdomizil
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Gültigkeit
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erlischt, wenn die Führerprüfung drei Mal in Folge nicht bestanden wurde und die Zulassungsbehörde auf Grund eines Tests die Fahreignung des Bewerbers verneint. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer kann in der Regel Kategorien A und A1 ein Mal verlängert werden, sofern der Nachweis über den Besuch der praktischen Grundschulung vorliegt. Als Verlängerung gilt die Erstreckung (unmittelbar nach Ablauf, nicht ein Unterbruch)