-
§ 25 Attikageschosse
-
1 Attikageschosse sind auf Flachdächern aufgesetzte, zusätzliche Geschosse. Das Attikageschoss muss in Bezug auf seine Grundfläche auf mindestens einer Gebäudelängs- oder Gebäudebreitseite um minde
-
§ 32 Niveaulinien
-
1 Niveaulinien bestimmen die Höhe der Strassen- oder Wegachse. 2 Sie sind für die Festlegung des massgebenden Terrains von Gebäuden relevant. Bei Strassen und Wegen mit Gefälle gilt die Höhe der
-
§ 23 Reserve-Bauzonen
-
Materialien § 23 (aufgehoben: 31. Dezember 2018)
Bei den Reserve-Bauzonen handelt es sich um Land, das zwar eingezont ist, dessen Erschliessung aber noch nicht gegeben ist. Diese Bestimmung kann g
-
§ 47 Baugesuch, Pläne und Beilagen im Besonderen
-
in Papierform – in mindestens zweifacher Ausfertigung, gefalzt im Format A4 beizulegen: a) Grundbuchplankopie (wo noch nicht erhältlich, ein Situationsplan) mit Angaben der Lage und Abstände der Bauten der Abwasserbeseitigung; b) Projektpläne im Massstab von mindestens 1:100, bestehend aus den Grundrissen aller Geschosse, sämtlichen Fassaden, der Dachaufsicht bei Flachdachgebäuden, allen zum Verständnis
-
§ 1 Zweck
-
1 Dieses Gesetz bildet die rechtliche Grundlage für die räumliche Entwicklung des Kantons Zug. Es dient der Umsetzung der raumbezogenen Grundsätze und legt den Rahmen für die gemeindlichen Bauvorschriften
-
Keine 100% Anstellung mehr für Lehrpersonen?
-
Werden Lehrpersonen aufgefordert ihre Arbeitsverträge zu Bandbreitenverträgen abändern zu lassen, ist dies nur in gegenseitigem Einverständnis möglich. Lehrpersonen haben wie alle andern ... Werden L
-
Verfügungen im Schulbereich
-
Anfechtbare Verfügungen werden dem Rechtshandeln 3 zugeordnet, wie Anordnungen, die in Grundrechtspositionen eingreifen. Beispiele dafür sind die Verweigerung von aus religiösen Gründen beantragten Erwägungen: In den Erwägungen sind die Begründung der entscheidenden Behörde und die rechtlichen Grundlagen enthalten.
Dispositiv: Der eigentliche Entscheid findet sich im Dispositiv der Verfügung.
-
Einbaum fahren – 7 Fragen an Ulrich Eberli
-
Ueli Eberli*, «Im Einbaum über den Zugersee» heisst das neue Lehrmittel des Museums für Urgeschichte(n). Waren Sie schon einmal selbst mit dem Einbaum auf dem Zugersee? Für eine Sonderausstellung ...
-
Unser Schulwesen: Wie es begann und wie es wurde
-
Die Zusammenhänge kann nur verstehen, wer das Werden kennt. Das gilt auch für das Zuger Schulwesen. Der kurze Überblick soll vor allem auch Lust auf den Vortrag "Vom Federkiel zu Facebook – Bildung .
-
Informationen zum Übertrittsverfahren II
-
Von Claudia Lanter, Präsidentin Übertrittskommission II Zahlen Im Schuljahr 2013/14 wurde erstmals das neue Übertrittsverfahren II erfolgreich durchgeführt. Insgesamt 146 Schülerinnen und Schüler ..