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2283.4 - Bericht und Antrag der Bildungskommission
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Ergebnis lässt sich so interpretieren, dass die Bildungskommission aus bildungsstrategischen Überle- gungen die Variante 11 eigentlich begrüsst, unter Berücksichtigung des Kostenarguments al- lerdings Verständnis
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1019.2 - Antwort des Regierungsrates
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Kindern und Jugendli- chen nur bekämpft werden, wenn im Bereich der Gewaltprävention grosse Anstren- gungen unternommen werden. Aus diesem Grund hält es der Regierungsrat für un- erlässlich, die bereits seit
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1182.6 - Ablauf der Referendumsfrist: 2. November 2004
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Schule ausgeschlossen werden. 2 Der Schulausschluss gilt per sofort, auch wenn die Anstellungsbedin- gungen zwischen dem Konkordatsmitglied und der auszubildenden Person eine sofortige Entlassung aufgrund
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1182.5 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
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Schule ausgeschlossen werden. 2 Der Schulausschluss gilt per sofort, auch wenn die Anstellungsbedin- gungen zwischen dem Konkordatsmitglied und der auszubildenden Person eine sofortige Entlassung aufgrund
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1182.2 - Antrag des Regierungsrates
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Schule ausgeschlossen werden. 2 Der Schulausschluss gilt per sofort, auch wenn die Anstellungsbedin- gungen zwischen dem Konkordatsmitglied und der auszubildenden Person eine sofortige Entlassung aufgrund
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1084.01 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Spitalaufenthalt bedingen. Die Fusion der Spitäler Baar und Zug wurde Anfang 2000 mit markanten Bereini- gungen vollzogen. Durch die Fusion verminderte sich die Aufenthaltsdauer bereits auf die Planwerte 2010
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1093.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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die mittelbar betrof- fenen Direktionen und Ämter eingeladen waren. Die Ergänzungen und die Anre- gungen betreffen im Wesentlichen eine differenzierte Kompetenzausscheidung zwi- schen Regierungsrat, Direktionen
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1089.2 - Antwort des Regierungsrates
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wurde, wieder anzuordnen? Kiesentnahmen aus dem Flusslauf sind aus den unter b) dargelegten Überle- gungen nicht ratsam. Es ist deshalb vorläufig darauf zu verzichten. Erst wenn 1089.2 - 11153 5 die Flus
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1159.2 - Antwort des Regierungsrates
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umwelt-, ortsbild- und landschaftsschonend auszuführen. Die technischen und finanziellen Rahmenbedin- gungen seien zu berücksichtigen. Das Gesetz enthält sodann in den §§ 17 ff. einige strassenbaupolizeiliche
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612.17 - Verordnung zur Umsetzung der Covid-19-Kulturverordnung
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Transformationsprojekte 1 Die Direktion für Bildung und Kultur entscheidet über Ausfallentschädi- gungen für Kulturunternehmen und Beiträge an Transformationsprojekte gemäss Covid-19-Kulturverordnung bis