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Verordnung über die Zulassung von Ärztinnen und Ärzten zur Tätigkeit zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (Zulassungsverordnung)
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eine Unterversorgung droht. 2 Die Gesundheitsdirektion kann in diesen Fällen die Zulassung an Bedin gungen knüpfen und die Berufsausübungsbewilligung mit Einschränkungen fachlicher, zeitlicher und räumlicher
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Reglement über die Beiträge für den obligatorischen Fremdsprachenaufenthalt der kantonalen Mittelschulen (Beiträge Fremdsprachenaufenthalt)
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Kanton Zug 416.311 Reglement über die Beiträge für den obligatorischen Fremdsprachenaufenthalt der kantonalen Mittelschulen (Beiträge Fremdsprachenaufenthalt) Vom 8. November 2017 (Stand 1. Januar 201
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141.1 - Kantonsratsbeschluss über die Geschäftsordnung des Kantonsrats (GO KR)
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der Kantonsverfassung2)). 2 Die Ratsmitglieder nehmen während der ganzen Sitzung teil. Entschuldi gungen sind der Staatskanzlei zuhanden der Präsidentin oder des Präsiden ten einzureichen. 3 Die Lands
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Vollziehungsverordnung zum Gesetz über das Arbeitsverhältnis des Staatspersonals (Personalverordnung)
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fallen in die Staatskasse. * 2 Vorbehalten bleiben anderslautende gesetzliche Vorschriften oder Verfü gungen der Direktionen, z. B. für den Fall, dass die Leistungen ausnahms weise ausserhalb der Arbeitszeiten
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153.715 - Verfügung über die Delegation von Entscheidungsbefugnissen der Direktion des Innern an das Direktionssekretariat
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der Entscheidungsbefugnisse der Direktion des Innern im Zusammenhang mit verfahrensleitenden Verfü gungen im Verwaltungs und Beschwerdeverfahren an das Direktionssekre tariat vom 12. Februar 20047) aufgehoben
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Verfügung über die Zeichnungsberechtigung und die Delegation von Zuständigkeiten in der Finanzdirektion
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Kanton Zug 153.77 Verfügung über die Zeichnungsberechtigung und die Delegation von Zuständigkeiten in der Finanzdirektion Vom 1. Dezember 2011 (Stand 1. Januar 2012) Die Finanzdirektion des Kantons Zu
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Verordnung über den Strassenverkehr und die Strassensignalisation
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Strafbestimmungen § 25 1 Wer die auf Grund dieser Verordnung erlassenen Vorschriften oder Verfü- gungen übertritt, wer insbesondere das Verbot betreffend die Verwendung von Motorfahrzeugen ausserhalb der
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Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über den Wald (EG Waldgesetz)
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als naturnahe Lebensge meinschaft zu erwarten ist. Die Bewilligung kann mit Auflagen und Bedin gungen verbunden werden. Das Amt für Wald und Wild hört vor seinem Entscheid allfällige weitere betroffene
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Gesetz über Lotterien und gewerbsmässige Wetten (Lotteriegesetz)
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Massnahmen § 28 Strafen 1 Übertretungen dieses Gesetzes sowie der gestützt darauf erlassenen Verfü gungen werden, soweit nicht Strafbestimmungen des Bundes zur Anwen dung gelangen, mit Busse gemäss Übe
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Schulordnung des Gewerblich-industriellen Bildungszentrums, des Kaufmännischen Bildungszentrums und des Landwirtschaftlichen Bildungs- und Beratungszentrums (Schulordnung Bildungszentren)
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Kanton Zug 413.13 Schulordnung des Gewerblichindustriellen Bildungszentrums, des Kaufmännischen Bildungszentrums und des Landwirtschaftlichen Bildungs und Beratungszentrums (Schulordnung Bildungszen