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Gesetz über den Schutz und die Erhaltung der Moränenlandschaft im Raume Menzingen–Neuheim und Umgebung
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öffentlichen Interesses kann der Kantonsrat in einem allgemein verbindlichen Beschluss Ausnahmebewilli- gungen für den Abbau von Kies und ähnlichem Material erteilen. Er hat da- bei zu beachten, dass dem Lan
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Verordnung zum Gesetz über den Feuerschutz
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* Ausnahmebewilligungen 1 Die Gebäudeversicherung Zug ist für die Erteilung von Ausnahmebewilli gungen zuständig. * 1.2. Feuerschau § 3 * Voraussetzungen zur Ausübung der Funktionen der gemeindlichen
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722.11 - Gesetz über die Gebäudeversicherung (Gebäudeversicherungsgesetz; GebVG)
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ngen über ausgeschlos sene Gefahren genehmigen, sofern diese zu wirtschaftlich tragbaren Bedin gungen abgeschlossen werden können. 4. Gegenstand und Umfang der Versicherung § 13 Versicherte Gebäude 1
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Verordnung über das Vormundschaftswesen (Vormundschaftsverordnung, VormV)
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Kanton Zug 213.2 Verordnung über das Vormundschaftswesen (Vormundschaftsverordnung, VormV) Vom 20. November 1943 (Stand 1. Januar 2008) Der Regierungsrat des Kantons Zug, in Vollziehung des Art. 52 de
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Schulgesetz (SchulG)
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Massnahmen werden, soweit dies dem Wohle des Kindes dient und unter Berücksichtigung der Rahmenbedin gungen möglich ist, in der Regelklasse unterrichtet, solange die schulische Qualität in der Regelklasse
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721.111 - Verordnung zum Planungs- und Baugesetz (V PBG)
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Kanton Zug 721.111 Verordnung zum Planungs und Baugesetz (V PBG) Vom 20. November 2018 (Stand 1. Januar 2019) Der Regierungsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 47 Abs. 1 Bst. d der Verfassung des Kan
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Verordnung über die Verlustscheinbewirtschaftung für die kantonale Verwaltung und die Gerichte
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inigungen beteiligen. 4 Die Steuerverwaltung legt interne Richtlinien fest, unter welchen Bedin- gungen vorläufig auf eine aktive Bewirtschaftung eines Verlustscheins ver- zichtet wird. § 3 Pflichten der
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211.1 - Gesetz betreffend die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches für den Kanton Zug (EG ZGB)
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Kantonale Grundbucheinrichtung * 1 Bis zum Zeitpunkt der Inkraftsetzung des Grundbuches kommt den Eintra gungen in der kantonalen Grundbucheinrichtung Grundbuchwirkung zu, mit Ausnahme gegenüber gutgläubigen Dritten
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154.223 - Reglement über die Abgabe und Entschädigung von Arbeitskleidern und Sicherheitsausrüstung in der Direktion des Innern
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nach Umfang der durch schnittlich geleisteten Feldarbeit – monatlich folgende Pauschalentschädi gungen ausgerichtet: a) Fr. 40.– bei monatlich bis 70 Stunden Feldarbeit; b) Fr. 60.– bei monatlich 71 bis
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Gesetz über die Pädagogische Hochschule Zug
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Kanton Zug 414.41 Gesetz über die Pädagogische Hochschule Zug Vom 28. Februar 2013 (Stand 1. August 2013) Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Bst. b der Kantonsverfassung1), beschliesst: