Navigieren auf Kanton Zug

Suche

Suchresultate

6179 Inhalte gefunden
Gesetz über den Schutz und die Erhaltung der Moränenlandschaft im Raume Menzingen–Neuheim und Umgebung
öffentlichen Interesses kann der Kantonsrat in einem allgemein verbindlichen Beschluss Ausnahmebewilli- gungen für den Abbau von Kies und ähnlichem Material erteilen. Er hat da- bei zu beachten, dass dem Lan
Verordnung zum Gesetz über den Feuerschutz
* Ausnahmebewilligungen 1 Die Gebäudeversicherung Zug ist für die Erteilung von Ausnahmebewilli­ gungen zuständig. * 1.2. Feuerschau § 3 * Voraussetzungen zur Ausübung der Funktionen der gemeindlichen
722.11 - Gesetz über die Gebäudeversicherung (Gebäudeversicherungsgesetz; GebVG)
ngen über ausgeschlos­ sene Gefahren genehmigen, sofern diese zu wirtschaftlich tragbaren Bedin­ gungen abgeschlossen werden können. 4. Gegenstand und Umfang der Versicherung § 13 Versicherte Gebäude 1
Verordnung über das Vormundschaftswesen (Vormundschaftsverordnung, VormV)
Kanton Zug 213.2 Verordnung über das Vormundschaftswesen (Vormundschaftsverordnung, VormV) Vom 20. November 1943 (Stand 1. Januar 2008) Der Regierungsrat des Kantons Zug, in Vollziehung des Art. 52 de
Schulgesetz (SchulG)
Massnahmen werden, soweit dies dem Wohle des Kindes dient und unter Berücksichtigung der Rahmenbedin­ gungen möglich ist, in der Regelklasse unterrichtet, solange die schulische Qualität in der Regelklasse
721.111 - Verordnung zum Planungs- und Baugesetz (V PBG)
Kanton Zug 721.111 Verordnung zum Planungs­ und Baugesetz (V PBG) Vom 20. November 2018 (Stand 1. Januar 2019) Der Regierungsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 47 Abs. 1 Bst. d der Verfassung des Kan
Verordnung über die Verlustscheinbewirtschaftung für die kantonale Verwaltung und die Gerichte
inigungen beteiligen. 4 Die Steuerverwaltung legt interne Richtlinien fest, unter welchen Bedin- gungen vorläufig auf eine aktive Bewirtschaftung eines Verlustscheins ver- zichtet wird. § 3 Pflichten der
211.1 - Gesetz betreffend die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches für den Kanton Zug (EG ZGB)
Kantonale Grundbucheinrichtung * 1 Bis zum Zeitpunkt der Inkraftsetzung des Grundbuches kommt den Eintra­ gungen in der kantonalen Grundbucheinrichtung Grundbuchwirkung zu, mit Ausnahme gegenüber gutgläubigen Dritten
154.223 - Reglement über die Abgabe und Entschädigung von Arbeitskleidern und Sicherheitsausrüstung in der Direktion des Innern
nach Umfang der durch­ schnittlich geleisteten Feldarbeit – monatlich folgende Pauschalentschädi­ gungen ausgerichtet: a) Fr. 40.– bei monatlich bis 70 Stunden Feldarbeit; b) Fr. 60.– bei monatlich 71 bis
Gesetz über die Pädagogische Hochschule Zug
Kanton Zug 414.41 Gesetz über die Pädagogische Hochschule Zug Vom 28. Februar 2013 (Stand 1. August 2013) Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Bst. b der Kantonsverfassung1), beschliesst:

Paginierung

Weitere Informationen

Fusszeile

Deutsch