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1852.01 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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ermächtigt die Pilotämter des Projektes «Pragma», die Zeichnungsberechti- Seite 30/36 1852.1 - 13166 gungen im Zusammenhang mit dem Beschaffungswesen bis Fr. 150'000.– unabhängig von der Regelung in § 5 Abs
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1824.3 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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ng beantragt. Er hat ausgeführt, dass er bereit sei, die von der Motion geforderten Rahmenbedin- gungen für die Entwicklung des Areals im Grundsatz umzusetzen. So sei geplant, Mietwohnun- gen für das mittlere
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1886.01 - Bericht und Antrag des Obergerichts
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neuen Ver- fahrensbestimmungen (z.B. vermehrte mündliche Verfahren [Art. 243 und 252 ZPO], Verfü- gungen betreffend Beweislastverteilung [Art. 154 ZPO], Novenrecht [Art. 229 ZPO], vermehr- te Mitwirkun
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1876.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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unter grossen baulichen wie finanziellen Aufwendungen vermeiden. Dementsprechend werden diese Einen- gungen akzeptiert. Auf Grund der Seeuferschutzzone erfolgen die Verbreiterungen hauptsächlich bergseitig
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1897.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Die grösste Ein- nahmequelle sind dabei die Selbstkontrolluntersuchungen für die Trinkwasserversor- gungen im Kanton. Das Leistungsangebot wird von den Wasserversorgungen sehr geschätzt, da damit kurze Wege
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1939.2 - Antwort des Regierungsrates
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l- tung weiterhin eine bewusst zurückhaltende Praxis verfolgen soll, dass keine aktiven Anstren- gungen zur Ansiedlung von Aufwandbesteuerten zu unternehmen und Ermessensspielräume tendenziell eher restriktiv
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2002.1c - Beilage 3
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grundsätzlich nicht gemeinnützig. Der Er- werb und die Verwaltung von wesentlichen Kapitalbeteili- gungen an Unternehmen gelten als gemeinnützig, wenn das Interesse an der Unternehmenserhaltung dem ge-
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2002.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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Beteiligungs- quote von 10 % (vorher 5 %) und ohne Verkehrswertschwelle für in- und ausländische Beteili- gungen (vorher nur inländische) die Entlastung der wirtschaftlichen Doppelbelastung gewährt. Die Kommission
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1936.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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13410 regulatorischen Umfeld im öffentlichen Busverkehr zurückzieht, möchte er zahlreiche Beteili- gungen an diesen schweizerischen Busunternehmungen veräussern. Er hat deshalb sein Akti- enpaket von 5.21
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1950.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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werden in den Kantonsratsbeschluss übernommen. Die Initianten haben Kenntnis von diesen Rahmenbedin- gungen und Auflagen und akzeptieren diese. 6. Finanzielle und personelle Auswirkungen Das Darlehen hat keine