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2844.65 - Ablauf der Referendumsfrist: 5. Februar 2019 (Beratungstätigkeit)
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Kanton Zug [Geschäftsnummer] (ID 1557) [M16] Ablauf der Referendumsfrist: 5. Februar 2019; Vorlage Nr. 2844.65(Laufnummer 15949) Kantonsratsbeschluss über die Gebühren in Verwaltungs und Zivilsachen
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2790.2 - Antwort des Regierungsrats
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derruf vorgegebenen Schwellenwerte des Sozialhilfebezugs (50 000 Franken bei Aufenthaltsbewilli- gungen und 80 000 Franken bei Niederlassungsbewilligungen) sind für die Nachbarkantone ebenso massgebend
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2834.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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einen flexib- len Fahrzeugeinsatz für die Verstärkungskurse und kann an sich wechselnde Rahmenbedin- gungen (Schülerzahlen, Schulbetrieb) angepasst werden. Die vorhandenen Kapazitäten im be- stehenden Lin
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2794.00 - Genehmigung des Bundes
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Kriterien festzulegen, wann es sich um verkehrsintensive Einrichtungen handelt und unter welchen Bedin gungen diese zugelassen sind. 12 Richtplan des Kantons Zug, Anpassung 16/3 Prüfungsbericht 4.3 Siedlung
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2818.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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127 ff. des Obligationenrechts (SR 220) an. Während Ziffer 115 ter festhält, unter welchen Bedin- gungen die Verjährung nicht beginnt oder still steht, legt Ziffer 115 quater fest, welche Ereignisse zum
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2844.39 - Ergebnis 1. Lesung (Beratungstätigkeit)
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Kanton Zug [Geschäftsnummer] (ID 1557) [M13] Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat vom 30. August 2018; inkl. Änderungen der Redaktionskommission; Vorlage Nr. 2844.39 (Laufnummer 15851) Kantonsratsbesc
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2845.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Vorlage Nr. 2845.1 Laufnummer 15730 Totalrevision des Gesetzes über die Zuger Kantonalbank (Kantonalbankgesetz) Bericht und Antrag des Regierungsrats vom 6. März 2018 Sehr geehrter Herr Präsident Sehr
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2845.1a - Beilage Entwurf Statuten ZKB
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anzurechnen. Der Bankrat legt die Zuteilungs-, Übertragungs-, Sperr-, Ausübungs- und Verfallsbedin- gungen fest. Sie können vorsehen, dass aufgrund des Eintritts im Voraus bestimmter Ereignisse wie der Be-
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2857.2 - Antwort des Regierungsrats
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LBBZ seit 2011 mit BYOD. Die WMS zählt ebenfalls zu den frühen Anwendern. Unterschiedliche Ausprä- gungen und Tempi bei der Umsetzung von BYOD wurden bei der Strategieentwicklung bewusst 2857.2 - 15870 Seite
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2904.3a - Beilagen 1 - 11
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Kantone. - Senkung des Kapitalsteuertarifs (§ 75 StG), nicht aber Einführung besonderer Ermässi- gungen für Beteiligungen, Konzerndarlehen und Immaterialgüterrechte. Zur Kategorie 2 gehören: - Einführung