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2844.65 - Ablauf der Referendumsfrist: 5. Februar 2019 (Beratungstätigkeit)
Kanton Zug [Geschäftsnummer] (ID 1557) [M16] Ablauf der Referendumsfrist: 5. Februar 2019; Vorlage Nr. 2844.65(Laufnummer 15949) Kantonsratsbeschluss über die Gebühren in Verwaltungs­ und Zivilsachen
2790.2 - Antwort des Regierungsrats
derruf vorgegebenen Schwellenwerte des Sozialhilfebezugs (50 000 Franken bei Aufenthaltsbewilli- gungen und 80 000 Franken bei Niederlassungsbewilligungen) sind für die Nachbarkantone ebenso massgebend
2834.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
einen flexib- len Fahrzeugeinsatz für die Verstärkungskurse und kann an sich wechselnde Rahmenbedin- gungen (Schülerzahlen, Schulbetrieb) angepasst werden. Die vorhandenen Kapazitäten im be- stehenden Lin
2794.00 - Genehmigung des Bundes
Kriterien festzulegen, wann es sich um verkehrsintensive Einrichtungen handelt und unter welchen Bedin gungen diese zugelassen sind. 12 Richtplan des Kantons Zug, Anpassung 16/3 Prüfungsbericht 4.3 Siedlung
2818.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
127 ff. des Obligationenrechts (SR 220) an. Während Ziffer 115 ter festhält, unter welchen Bedin- gungen die Verjährung nicht beginnt oder still steht, legt Ziffer 115 quater fest, welche Ereignisse zum
2844.39 - Ergebnis 1. Lesung (Beratungstätigkeit)
Kanton Zug [Geschäftsnummer] (ID 1557) [M13] Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat vom 30. August 2018; inkl. Änderungen der Redaktionskommission; Vorlage Nr. 2844.39 (Laufnummer 15851) Kantonsratsbesc
2845.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Vorlage Nr. 2845.1 Laufnummer 15730 Totalrevision des Gesetzes über die Zuger Kantonalbank (Kantonalbankgesetz) Bericht und Antrag des Regierungsrats vom 6. März 2018 Sehr geehrter Herr Präsident Sehr
2845.1a - Beilage Entwurf Statuten ZKB
anzurechnen. Der Bankrat legt die Zuteilungs-, Übertragungs-, Sperr-, Ausübungs- und Verfallsbedin- gungen fest. Sie können vorsehen, dass aufgrund des Eintritts im Voraus bestimmter Ereignisse wie der Be-
2857.2 - Antwort des Regierungsrats
LBBZ seit 2011 mit BYOD. Die WMS zählt ebenfalls zu den frühen Anwendern. Unterschiedliche Ausprä- gungen und Tempi bei der Umsetzung von BYOD wurden bei der Strategieentwicklung bewusst 2857.2 - 15870 Seite
2904.3a - Beilagen 1 - 11
Kantone. - Senkung des Kapitalsteuertarifs (§ 75 StG), nicht aber Einführung besonderer Ermässi- gungen für Beteiligungen, Konzerndarlehen und Immaterialgüterrechte. Zur Kategorie 2 gehören: - Einführung

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