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2945.2 - Antwort des Regierungsrats
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verein- bart. Da die Grundeigentümerschaft eine Verlängerung des Kaufrechts unter denselben Bedin- gungen ausschloss, sah sich die Baudirektion veranlasst, am 26. März 2018 ein entsprechen- des Einzonungsgesuch
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2956.1a - Beilage Kommentar
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2Bei Ausbildungen im Ausland wird vorausgesetzt, dass die Person in Ausbildung die Aufnahmebedin- gungen für eine gleichwertige Ausbildung in der Schweiz grundsätzlich auch erfüllen würde. 3Ist die frei
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2891.2 - Antrag des Regierungsrats
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Aufsicht durch den Kanton 1 Die Baudirektion führt mit Hilfe der Gemeinden und der Wasserversor gungen die Inventare über Wasserversorgungsanlagen und Wasservorkom men. 2 Die Sicherheitsdirektion koordiniert
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2899.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Vorlage Nr. 2899.1 Laufnummer 15878 Teilrevision des Gesetzes über die Geoinformation im Kanton Zug (Geoinformationsge- setz, GeoIG-ZG; BGS 215.71) vom 29. März 2012 Bericht und Antrag des Regierungsr
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2877.2 - Antwort des Regierungsrats
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diese Grundfreiheit nicht beeinträchtigen. Der Kanton stellt für alle Unternehmen gute Rahmenbedin- gungen zur Verfügung, die sich an die schweizerische Rechtsordnung halten und die internat i- onalen Standards
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2876.2 - Antwort des Regierungsrats
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diese Grundfreiheit nicht beeinträchtigen. Der Kanton stellt für alle Unternehmen gute Rahmenbedin- gungen zur Verfügung, die sich an die schweizerische Rechtsordnung halten und die internat i- onalen Standards
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2891.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Führungskräfte entsprechend ihren Fähigkeiten ausgewählt und eingesetzt werden und gute Rahmenbedi n- gungen für die Ereignisbewältigung bestehen. 7. Fremdänderungen, Fremdaufhebungen und Inkrafttreten Fre
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2183.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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entnom- men, jedoch mit folgender Abweichung: Beim Bund trifft dieser Ausstandsgrund nur bei Verfü- gungen oder bei Beschwerdeentscheiden zu und beim Kanton Zürich muss diese nahe Bezie- hung bei einer "Partei"
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2207.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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, damit sie gesetz- und bewilligungsgemäss betrieben werden können. Aus rechtstaatlichen Überle- gungen mit Blick auf den Datenschutz aber auch aus praktischen Erwägungen wird darauf ve r- zichtet, den
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2152.6 - Ablauf der Referendumsfrist: 7. Mai 2013
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Kanton Zug [Geschäftsnummer] Ablauf der Referendumsfrist: 7. Mai 2013; Vorlage Nr. 2152.6 (Laufnummer 14270) Gesetz über die Pädagogische Hochschule Zug Vom 28. Februar 2013 Von diesem Geschäft tangie