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2198.2 - Antrag des Regierungsrates
gesetzlichen Bestimmungen. i) (geändert) entscheidet über befristete oder unbefristete Lehrbewilli- gungen und den Entzug der Lehrberechtigung für eine Lehrperson; j) (neu) bewilligt die Überschreitung der
1266.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
Bewilligungspraxis für Au-pair aus nicht EU-Staaten wäre dazu allenfalls auch ein Beitrag. Diese Überle- gungen sollen dem von Männern dominierten und in diesem Thema wohl eher kon- servativen Kantonsrat die
1292.7 - Ablauf der Referendumsfrist: 3. Januar 2006
für speziell bezeichnete Gebie- te und für Objekte mit erheblichem Verkehrsaufkommen Rahmenbedin- gungen für den ruhenden Verkehr erlassen. b) Als Massnahme zum Immissionsschutz kann die zuständige Behörde
1274.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
den zu erhebenden Gebühren - bestehend aus der jährlichen Aufsichtsgebühr und Gebühren für Verfü- gungen und Dienstleistungen - vollumfänglich gedeckt. Demzufolge würden bei Er- hebung von allfälligen
1317.1 - Interpellationstext
n, wie mit vernünftigem Aufwand eine neue Verfassung erarbeitet werden könnte, und diese Überle- gungen noch in dieser Legislatur dem Kantonsrat zu unterbreiten? __________ 300/mb
1292.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
von § 12 Abs. 2 EG USG zu. Danach soll der Regierungsrat nicht mehr gezwungen sein, Rahmenbedin- gungen für den ruhenden Verkehr zu erlassen. Es soll ihm nur noch die Möglichkeit gewährt werden, in Zu
1292.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
werden können. Nach Mei- nung der Kommission soll es - für den Fall, dass sich solche Rahmenbedin- gungen für den ruhenden Verkehr aufdrängen sollten - die Aufgabe des Kantonsrates sein, in einem Gesetz
1292.4 - Antrag der vorberatenden Kommission
für speziell bezeichnete Gebie- te und für Objekte mit erheblichem Verkehrsaufkommen Rahmenbedin- gungen für den ruhenden Verkehr erlassen; b) die zuständige Behörde verlangt eine vom Inhaber einer stationären
1292.5 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
für speziell bezeichnete Gebie- te und für Objekte mit erheblichem Verkehrsaufkommen Rahmenbedin- gungen für den ruhenden Verkehr erlassen. b) Als Massnahme zum Immissionsschutz kann die zuständige Behörde
1292.2 - Antrag des Regierungsrates
für speziell bezeichnete Gebie- te und für Objekte mit erheblichem Verkehrsaufkommen Rahmenbedin- gungen für den ruhenden Verkehr erlassen; b) die zuständige Behörde verlangt eine vom Inhaber einer stationären

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