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1412.01 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1412.1 (Laufnummer 11955) POLIZEIGESETZ BERICHT UND ANTRAG DES REGIERUNGSRATES VOM 21. FEBRUAR 2006 Sehr geehrte Frau Präsidentin Sehr geehrte Damen und Herren Wir unterbreiten
1412.03 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
bindet. So müs- sen beide am Streit Involvierten getrennt werden. Es finden erste getrennte Befra- gungen statt, vielfach sind Kinder involviert, und bei Gewaltanwendung sind die Spu- ren zu sichern (z.B
1448.5 - Ablauf der Referendumsfrist: 20. Februar 2007
betreffend aufsichtsrechtliche Massnahmen werden nur den für die Erteilung von Berufsausübungsbewillli- gungen zuständigen Behörden erteilt. 7 Für die Erteilung von Auskünften an Private und ausserkantonale Stellen
1448.4 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
betreffend aufsichtsrechtliche Massnahmen werden nur den für die Erteilung von Berufsausübungsbewillli- gungen zuständigen Behörden erteilt. 7 Für die Erteilung von Auskünften an Private und ausserkantonale Stellen
1448.2 - Antrag des Regierungsrates
betreffend aufsichtsrechtliche Massnahmen werden nur den für die Erteilung von Berufsausübungsbewillli- gungen zuständigen Behörden erteilt. 7 Für die Erteilung von Auskünften an Private und ausserkantonale Stellen
1448.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
dass es notwen- dig ist, dass die GDK im Interesse des Patientenschutzes dieses Register um Eintra- gungen über aufsichtsrechtliche Massnahmen wegen beruflichen Fehlverhaltens er- gänzt und es auf der Grundlage
1455.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
für die Leh- rer fest. Er bewilligt kantonale Schulentwicklungsprojekte, beschliesst Rahmenbedin- gungen zum Qualitätsentwicklungskonzept der gemeindlichen Schulen und überprüft die Einhaltung. Er legt
1455.4 - Anträge der vorberatenden Kommission
die Qualität der Schule fördert. 2 Grundlage ist ein von der Schulkommission nach den Rahmenbedin- gungen des Bildungsrates beschlossenes Qualitätsentwicklungskonzept. 3 Die Schulen prüfen und beurteilen
1455.6 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
die Qualität der Schule fördert. 2 Grundlage ist ein von der Schulkommission nach den Rahmenbedin- gungen des Bildungsrates beschlossenes Qualitätsentwicklungskonzept. 3 Die Schulen prüfen und beurteilen
1455.2 - Antrag des Regierungsrates
die Qualität der Schule fördert. 2 Grundlage ist ein von der Schulkommission nach den Rahmenbedin- gungen des Bildungsrates beschlossenes Qualitätsentwicklungskonzept. 3 Die Schulen prüfen und beurteilen

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