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1412.01 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 1412.1 (Laufnummer 11955) POLIZEIGESETZ BERICHT UND ANTRAG DES REGIERUNGSRATES VOM 21. FEBRUAR 2006 Sehr geehrte Frau Präsidentin Sehr geehrte Damen und Herren Wir unterbreiten
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1412.03 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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bindet. So müs- sen beide am Streit Involvierten getrennt werden. Es finden erste getrennte Befra- gungen statt, vielfach sind Kinder involviert, und bei Gewaltanwendung sind die Spu- ren zu sichern (z.B
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1448.5 - Ablauf der Referendumsfrist: 20. Februar 2007
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betreffend aufsichtsrechtliche Massnahmen werden nur den für die Erteilung von Berufsausübungsbewillli- gungen zuständigen Behörden erteilt. 7 Für die Erteilung von Auskünften an Private und ausserkantonale Stellen
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1448.4 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
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betreffend aufsichtsrechtliche Massnahmen werden nur den für die Erteilung von Berufsausübungsbewillli- gungen zuständigen Behörden erteilt. 7 Für die Erteilung von Auskünften an Private und ausserkantonale Stellen
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1448.2 - Antrag des Regierungsrates
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betreffend aufsichtsrechtliche Massnahmen werden nur den für die Erteilung von Berufsausübungsbewillli- gungen zuständigen Behörden erteilt. 7 Für die Erteilung von Auskünften an Private und ausserkantonale Stellen
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1448.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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dass es notwen- dig ist, dass die GDK im Interesse des Patientenschutzes dieses Register um Eintra- gungen über aufsichtsrechtliche Massnahmen wegen beruflichen Fehlverhaltens er- gänzt und es auf der Grundlage
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1455.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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für die Leh- rer fest. Er bewilligt kantonale Schulentwicklungsprojekte, beschliesst Rahmenbedin- gungen zum Qualitätsentwicklungskonzept der gemeindlichen Schulen und überprüft die Einhaltung. Er legt
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1455.4 - Anträge der vorberatenden Kommission
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die Qualität der Schule fördert. 2 Grundlage ist ein von der Schulkommission nach den Rahmenbedin- gungen des Bildungsrates beschlossenes Qualitätsentwicklungskonzept. 3 Die Schulen prüfen und beurteilen
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1455.6 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
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die Qualität der Schule fördert. 2 Grundlage ist ein von der Schulkommission nach den Rahmenbedin- gungen des Bildungsrates beschlossenes Qualitätsentwicklungskonzept. 3 Die Schulen prüfen und beurteilen
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1455.2 - Antrag des Regierungsrates
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die Qualität der Schule fördert. 2 Grundlage ist ein von der Schulkommission nach den Rahmenbedin- gungen des Bildungsrates beschlossenes Qualitätsentwicklungskonzept. 3 Die Schulen prüfen und beurteilen