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1341.01 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
die heikle Abgren- zungsfrage zwischen betriebsnotwendigen und nicht betriebsnotwendigen Beteili- gungen nicht mehr stellt. Umfasst die veräusserte Beteiligung mindestens 20 Prozent des Grund- oder Sta
1429.2 - Antwort des Regierungsrates
relevanten Kräfte erfolgen können. 9. Erachtet der Regierungsrat die Anpassung gesetzlicher Rahmenbedin- gungen als notwendig, um wirkungsvolle Sanktionen ergreifen zu kön- nen? 10. Welche Massnahmen kann der
1447.1 - Motionstext
Versicherungswert der einzelnen Gebäude, wie es namentlich bei Anschlussgebühren von Wasserversor- gungen vorkommt, zeigt die langjährige Erfahrung der Gebäudeversicherung, dass die Liegenschaftseigentümer
2098.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
Vorlage Nr. 2098.4 Laufnummer 14041 Änderung des Gesetzes über die Sozialhilfe im Kanton Zug (Sozialhilfegesetz; Alterspolitik) Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission vom 12. April 2012 Se
2098.3a - Beilage
Direktion des Innern Gesetz über die Sozialhilfe im Kanton Zug (Sozialhilfegesetz; Alterspolitik) Änderung vom Synopse Antrag des Regierungsrates vom 29. November 2011 Anträge der vorbereitenden Kommi
2109.3 - Bericht und Antrag der Kommission für Hochbauten
Kosten Einen Gewerbebau mit 18 Arbeitsplätzen für 6,2 Mio zu erstellen, würde unter normalen Bedin- gungen wohl kaum einem Bauherrn einfallen. Nur lässt sich dieser Neubau nicht mit einem normalen Gewerbebau
1503.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Regierungsrat nicht zu einer Erweiterung der bestehenden Möglichkeiten beziehungsweise Kostenbeteili- gungen veranlasst. 4. Weitere Massnahmen betreffend flexible Arbeitszeitmodelle und die Vereinbarkeit von
1525.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
begrüsst wurde, aber in der vorgelegten Fassung nicht vernehmlassungsreif war. Gestützt auf die Anre- gungen und Anstösse der Vernehmlassungsteilnehmenden entschied die Direktion des Innern, den Entwurf des
1528.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
personen hätten zwar von Gesetzes wegen ein kleineres Unterrichtspensum, veränderte Rahmenbedin- gungen würden heutzutage einen grösseren Zeitaufwand mit sich bringen, zum Bei- spiel aufwändigere Elternarbeit
3161.8 - Zusatzbericht und -antrag Nr. 2 des Regierungsrats
ist zum jetzigen Zeitpunkt ungewiss, ob und falls ja, in welcher Höhe der Bund weitere Entschädi- gungen ausrichten wird. In dieser äusserst anspruchsvollen Ausgangslage lässt der Regierungsrat die Unternehmen

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