Navigieren auf Kanton Zug

Suche

Suchresultate

6179 Inhalte gefunden
3007.1 - Interpellationstext
über die Qualität informieren – auch über Rückstände. Wird diese Pflicht von allen Wasserversor- gungen wahrgenommen? 110/mb
2985.3 - Bericht und Antrag der Kommission
Vorlage Nr. 2985.3 Laufnummer 16218 Änderung des Datenschutzgesetzes Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission vom 21. Oktober 2019 Sehr geehrte Frau Präsidentin Sehr geehrte Damen und Herren Di
2985.3a - Synopse
ethni- sche Zugehörigkeit, Massnahmen der sozialen Hilfe, administrative und strafrechtliche Verfol- gungen und Sanktionen. Dasselbe gilt für eine Zusammenstellung von Daten, die eine Beurtei- lung wesentlicher
3099.1 - Antwort des Regierungsrats
Kurt Balmer betreffend Erstellung elektronischer öffentlicher Urkunden und elektronischer Beglaubi- gungen Antwort des Regierungsrats Vom 9. Juni 2020 Sehr geehrte Frau Präsidentin Sehr geehrte Damen und
3122.2 - Antwort des Regierungsrats
er- kannt? Die geringe Anzahl an Gemeinden und die kurzen Wege bieten im Kanton Zug optimale Bedin- gungen für eine effiziente und effektive Koordination zwischen den Gemeinden und dem Kan- ton. Unter Be
412.11 - Schulgesetz (SchulG)
Massnahmen werden, soweit dies dem Wohle des Kindes dient und unter Berücksichtigung der Rahmenbedin- gungen möglich ist, in der Regelklasse unterrichtet, solange die schulische Qualität in der Regelklasse
211.1 - Gesetz betreffend die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches für den Kanton Zug (EG ZGB)
Kantonale Grundbucheinrichtung * 1 Bis zum Zeitpunkt der Inkraftsetzung des Grundbuches kommt den Eintra- gungen in der kantonalen Grundbucheinrichtung Grundbuchwirkung zu, mit Ausnahme gegenüber gutgläubigen Dritten
414.41 - Gesetz über die Pädagogische Hochschule Zug (PH-Gesetz, PHG)
Kanton Zug 414.41 Gesetz über die Pädagogische Hochschule Zug * (PH-Gesetz, PHG) Vom 28. Februar 2013 (Stand 1. Januar 2024) Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Abs. 1 Bst. b der Verfass
861.5 - Gesetz über Leistungen für Menschen mit Behinderung und Betreuungsbedarf (LBBG)
(IFEG) vom 6. Oktober 20062), • Art. 5 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die Beseitigung von Benachteili- gungen von Menschen mit Behinderung (Behindertengleichstellungsgesetz, BehiG) vom 13. Dezember 20023), •
722.11 - Gesetz über die Gebäudeversicherung (Gebäudeversicherungsgesetz; GebVG)
ngen über ausgeschlos- sene Gefahren genehmigen, sofern diese zu wirtschaftlich tragbaren Bedin- gungen abgeschlossen werden können. 4. Gegenstand und Umfang der Versicherung § 13 Versicherte Gebäude 1

Paginierung

Weitere Informationen

Fusszeile

Deutsch