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3007.1 - Interpellationstext
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über die Qualität informieren – auch über Rückstände. Wird diese Pflicht von allen Wasserversor- gungen wahrgenommen? 110/mb
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2985.3 - Bericht und Antrag der Kommission
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Vorlage Nr. 2985.3 Laufnummer 16218 Änderung des Datenschutzgesetzes Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission vom 21. Oktober 2019 Sehr geehrte Frau Präsidentin Sehr geehrte Damen und Herren Di
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2985.3a - Synopse
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ethni- sche Zugehörigkeit, Massnahmen der sozialen Hilfe, administrative und strafrechtliche Verfol- gungen und Sanktionen. Dasselbe gilt für eine Zusammenstellung von Daten, die eine Beurtei- lung wesentlicher
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3099.1 - Antwort des Regierungsrats
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Kurt Balmer betreffend Erstellung elektronischer öffentlicher Urkunden und elektronischer Beglaubi- gungen Antwort des Regierungsrats Vom 9. Juni 2020 Sehr geehrte Frau Präsidentin Sehr geehrte Damen und
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3122.2 - Antwort des Regierungsrats
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er- kannt? Die geringe Anzahl an Gemeinden und die kurzen Wege bieten im Kanton Zug optimale Bedin- gungen für eine effiziente und effektive Koordination zwischen den Gemeinden und dem Kan- ton. Unter Be
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412.11 - Schulgesetz (SchulG)
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Massnahmen werden, soweit dies dem Wohle des Kindes dient und unter Berücksichtigung der Rahmenbedin- gungen möglich ist, in der Regelklasse unterrichtet, solange die schulische Qualität in der Regelklasse
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211.1 - Gesetz betreffend die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches für den Kanton Zug (EG ZGB)
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Kantonale Grundbucheinrichtung * 1 Bis zum Zeitpunkt der Inkraftsetzung des Grundbuches kommt den Eintra- gungen in der kantonalen Grundbucheinrichtung Grundbuchwirkung zu, mit Ausnahme gegenüber gutgläubigen Dritten
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414.41 - Gesetz über die Pädagogische Hochschule Zug (PH-Gesetz, PHG)
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Kanton Zug 414.41 Gesetz über die Pädagogische Hochschule Zug * (PH-Gesetz, PHG) Vom 28. Februar 2013 (Stand 1. Januar 2024) Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Abs. 1 Bst. b der Verfass
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861.5 - Gesetz über Leistungen für Menschen mit Behinderung und Betreuungsbedarf (LBBG)
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(IFEG) vom 6. Oktober 20062), • Art. 5 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die Beseitigung von Benachteili- gungen von Menschen mit Behinderung (Behindertengleichstellungsgesetz, BehiG) vom 13. Dezember 20023), •
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722.11 - Gesetz über die Gebäudeversicherung (Gebäudeversicherungsgesetz; GebVG)
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ngen über ausgeschlos- sene Gefahren genehmigen, sofern diese zu wirtschaftlich tragbaren Bedin- gungen abgeschlossen werden können. 4. Gegenstand und Umfang der Versicherung § 13 Versicherte Gebäude 1