-
721.111 - Verordnung zum Planungs- und Baugesetz (V PBG)
-
Kanton Zug 721.111 Verordnung zum Planungs- und Baugesetz (V PBG) Vom 20. November 2018 (Stand 1. Januar 2024) Der Regierungsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 47 Abs. 1 Bst. d der Verfassung des Kan
-
3259.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
-
ate- gien. Das Ganze mündete in konkrete Massnahmen. Zuletzt überprüften die Parteien die Bedin- gungen des aktuellen Kantonsratsbeschlusses und zeigten denkbare Anpassungen auf. 2.2. Welcher Kostende
-
3333.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
-
vorab definierte Handlungsfelder, die eine Verbesserung des Lohnsystems und der Anstellungsbedin- gungen des Verwaltungspersonals und der Lehrpersonen anstreben. Ziel des Projekts ist der Erhalt der At
-
3270.2 - Antwort des Regierungsrats
-
weise. Zusätzliche kantonale Massnahmen sind aus Sicht Regierungsrat nicht angezeigt. Die Bewilli- gungen und entsprechenden Massnahmen für das geordnete Abstellen der E-Trottinette liegt in der Hoheit der
-
3391.1 - Interpellationstext
-
normgerecht. Die 2023 vorgesehene Sanierung muss nun unbedingt als Chance genutzt werden, die Bedin- gungen für den zukunftsträchtigen Rad- und Fussverkehr markant zu verbessern. Grundsätz- lich ist die Förderung
-
3263.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
-
Kanton Zug tätig sind oder sich für einen Zuzug interessieren, vorteilhafte steuerliche Rahmenbedin- gungen vorfinden. Aktuell befassen sich gesamtschweizerisch verschiedene Gremien sowohl auf polit ischer
-
3324.1 - Antwort des Regierungsrats
-
politische Behörden, wie der Regierungsrat oder der Kantonsrat Einfluss nehmen auf die Arbeitsbedin- gungen in diesen Gesundheitsinstitutionen? Die Zuger Kantonsspital AG und die Triaplus AG sind gemeinnützige
-
3414.1 - Tätigkeitsbericht der Datenschutzbeauftragten
-
auf der Website des Kantons vermag allenfalls Transparenz betreffend die mittels Online-Bewilli- gungen erteilten Online-Zugriffe auf dieses eine kantonale Register zu schaffen. Die Frage, ob, wie und
-
141.1 - Kantonsratsbeschluss über die Geschäftsordnung des Kantonsrats (GO KR)
-
der Kantonsverfassung7)). 2 Die Ratsmitglieder nehmen während der ganzen Sitzung teil. Entschuldi- gungen sind der Staatskanzlei zuhanden der Präsidentin oder des Präsiden- ten einzureichen. 3 Die Lands
-
141.1 - Kantonsratsbeschluss über die Geschäftsordnung des Kantonsrats (GO KR)
-
der Kantonsverfassung7)). 2 Die Ratsmitglieder nehmen während der ganzen Sitzung teil. Entschuldi- gungen sind der Staatskanzlei zuhanden der Präsidentin oder des Präsiden- ten einzureichen. 3 Die Lands