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141.2 - Kantonsratsbeschluss über die Entschädigung der Fraktionen des Kantonsrats
Kanton Zug 141.2 Kantonsratsbeschluss über die Entschädigung der Fraktionen des Kantonsrats * Vom 21. Oktober 1976 (Stand 1. Januar 2026) Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Abs. 1 Bst.
753.4 - Kantonsratsbeschluss über die Erhaltung des öffentlichen Schiffsverkehrs auf dem Zugersee
Kanton Zug 753.4 Kantonsratsbeschluss über die Erhaltung des öffentlichen Schiffsverkehrs auf dem Zugersee Vom 7. April 1977 (Stand 1. Januar 1992) Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Bs
Art. 99 Abs. 1 ZPO
Regeste: – Eine im Prozess als Klägerin auftretende Konkursmasse kann nur dann der  Kautionspflicht unterworfen werden, wenn sie nicht glaubhaft machen kann, dass sie die mutmassliche Parteientsc
Sozialversicherung
Regeste: Art. 9 Abs. 1 IVG i.V.m. Art. 23bis Abs. 3 IVV – Die Schulung im Ausland stellt in casu einen beachtlichen Grund im Sinne von Art. 23bis Abs. 3 IVV für die Durchführung von medizinischen Ma
Art. 4 und 5 Konkordat Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen, § 1 der kantonalen VO zum Konkordat
Regeste: – Einer Person, die sich anlässlich von Sportveranstaltungen nachweislich an Gewalttätigkeiten gegen Personen oder Sachen beteiligt, kann der Aufenthalt in einem genau umschriebenen Gebiet
Art. 257 ZPO
Regeste: – Das Gericht tritt auf ein Gesuch um schnellen  Rechtsschutz nur ein, wenn der Sachverhalt unbestritten oder sofort beweisbar und – kumulativ – die Rechtslage klar ist. Nicht unter den
§ 61 Abs. 1 Ziff. 2 bzw. Abs. 2, 67 VRG. §§ 3, 33 Abs. 1, 37a GG, § 9 Abs. 1, 13 und 29 f. SHG
Regeste: – Die  Ermahnung durch den Regierungsrat als mildeste aufsichtsrechtliche Massnahme beeinträchtigt nicht ein rechtsschutzbedürftiges Interesse der Gemeinde, weshalb diese dagegen nicht b
Art. 29 Abs. 2 BV, § 12 VRG, Art. 42 Abs. 1 und 2, Art. 50 Abs. 1 und 2, Art. 51 Abs. 2, Art. 62 lit. a AuG
Regeste: , In der antizipierten Beweiswürdigung kann keine Verletzung des rechtlichen Gehörs erblickt werden, wobei den Behörden ein weiter Ermessensspielraum zukommt. Es ist rechtsmissbräuchlich, w
Art. 119 ZPO, Art. 326 ZPO
Regeste: – Das Novenverbot im Beschwerdeverfahren gemäss Art. 326 ZPO gilt auch im Verfahren betreffend unentgeltliche Rechtspflege, unabhängig davon, dass in diesem Verfahren der beschränkte Unter
Art. 59 ATSG
Regeste: : Beschwerdelegitimation «pro Adressat» (Anwendungsfall der bundesgerichtlichen Rechtsprechung 8C_606/2007). Dieser Unfallversicherer hat ein selbständiges, eigenes Rechtsschutzinteresse an

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