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Unvereinbarkeitsfragen (Kantonsrat)
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Frage Eine Kandidatin bzw. ein Kandidat arbeitet in der Direktion X des Kantons Zug. Sie bzw. er gehört nicht zum Kader, entsprechend sollte dies kein Problem darstellen, oder? Antwort ... Frage
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§ 45 VRG, § 15 VRG
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Regeste:
§ 45 VRG - Die Verwaltungsbeschwerde hat grundsätzlich aufschiebende Wirkung. Erfordernis für den Entzug der aufschiebenden Wirkung (E. 4). – Interessenabwägung zwischen öffentlichem und pr
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Verfahrensrecht
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Regeste:
§ 14 f. VRG, Art. 183 ff. ZPO, § 63 VRG - Die Bestellung eines Gutachters ohne vorgängige Information und ohne vorgängige Mitwirkung der am Verfahren beteiligten Parteien verletzt deren re
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Zivilrechtspflege
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Regeste:
Art. 29 Abs. 2 BV, Art. 6 Ziff. 1 EMRK – Im Rahmen des Replikrechts können neue Vorbringen eingebracht werden, soweit die Ausführungen in der Vernehmlassung des anderen Verfahrensbeteili
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Art. 22 Abs. 2 lit. a und b des Bundesgesetzes über die Raumplanung vom 22. Juni 1979 (RPG, SR 700)
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Regeste:
– Eine Baubewilligung darf nur erteilt werden, wenn das Baugrundstück in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht hinreichend erschlossen ist. Eine Baubewilligung darf nicht erteilt werden,
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Art. 227 ZPO, Art. 317 ZPO
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Regeste:
– Eine Klageänderung im Berufungsverfahren ist nur noch zulässig, wenn die Voraussetzungen nach Art. 227 Abs. 1 ZPO gegeben sind und sie zudem auf neuen Tatsachen und Beweismitteln beruht.
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Gesuch um Akteneinsicht beim Staatsarchiv im Rahmen einer Masterarbeit
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Regeste:
§ 2 Bst. b DSG i.V.m. § 12 und § 17 Abs. 1 Archivgesetz – Dossiers von administrativ versorgten Menschen enthalten zahlreiche heikle, besonders schützenswerte Personendaten im Sinne des DSG
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Art. 382 Abs. 1, Art. 104 Abs. 1 lit. b, Art. 118 Abs. 1 und Art. 115 Abs. 1 StPO
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Regeste:
– Legitimation der Privatkläger zur Berufung.Aus den Erwägungen:
1. Gemäss Art. 403 Abs. 1 StPO entscheidet das Berufungsgericht in einem schriftlichen Verfahren, ob auf die Berufung
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§ 14 f. VRG, Art. 183 ff. ZPO, § 63 VRG
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Regeste:
- Die Bestellung eines Gutachters ohne vorgängige Information und ohne vorgängige Mitwirkung der am Verfahren beteiligten Parteien verletzt deren rechtliches Gehör. Eine Heilung der Gehör
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Art. 426 Abs. 1 ZGB und Art. 439 ZGB
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Regeste:
– Die Unterzeichnung eines sogenannten Freiwilligenscheins innerhalb der Beschwerdefrist und vor Einreichung einer allfälligen Beschwerde ist als Rechtsmittelverzicht zu betrachten.Aus dem