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416.311 - Reglement über die Beiträge für den obligatorischen Fremdsprachenaufenthalt der kantonalen Mittelschulen (Beiträge Fremdsprachenaufenthalt)
Kanton Zug 416.311 Reglement über die Beiträge für den obligatorischen Fremdsprachenaufenthalt der kantonalen Mittelschulen (Beiträge Fremdsprachenaufenthalt) Vom 8. November 2017 (Stand 1. Januar 201
162.41 - Verordnung betreffend Gebühren, Kostenvorschüsse, Parteientschädigungen und Umtriebsentschädigungen in Beschwerdeverfahren vor dem Regierungsrat (Kostenverordnung; KoV RR)
berufsmässiger Vertretung 1 Bei nicht berufsmässiger Vertretung werden in der Regel keine Entschädi- gungen ausgerichtet. 2 In begründeten Fällen kann eine angemessene Entschädigung für die Be- mühungen z
211.1 - Gesetz betreffend die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches für den Kanton Zug (EG ZGB)
Kantonale Grundbucheinrichtung * 1 Bis zum Zeitpunkt der Inkraftsetzung des Grundbuches kommt den Eintra- gungen in der kantonalen Grundbucheinrichtung Grundbuchwirkung zu, mit Ausnahme gegenüber gutgläubigen Dritten
414.41 - Gesetz über die Pädagogische Hochschule Zug (PH-Gesetz, PHG)
Kanton Zug 414.41 Gesetz über die Pädagogische Hochschule Zug * (PH-Gesetz, PHG) Vom 28. Februar 2013 (Stand 1. Januar 2024) Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Abs. 1 Bst. b der Verfass
446.21 - Reglement über den Steuerausgleich unter den katholischen Kirchgemeinden des Kantons Zug
finanzpolitische Reserven7); f) * Ausserordentliche Abschreibungen, Vorfinanzierungen, Wertberichti- gungen Liegenschaften im Finanzvermögen und Auflösen und Bilden von finanzpolitischen Reserven; g) * Anzahl
633.1 - Konkordat zwischen den Kantonen der schweizerischen Eidgenossenschaft über den Ausschluss von Steuerabkommen
Konkordatskommission übertragen. 2 Die Finanzdirektorenkonferenz regelt das Wahlverfahren, die Entschädi- gungen der Mitglieder der Kommission, das Verfahren vor der Konkordats- kommission und die Kostentragung
213.2 - Verordnung über das Vormundschaftswesen (Vormundschaftsverordnung, VormV)
Kanton Zug 213.2 Verordnung über das Vormundschaftswesen (Vormundschaftsverordnung, VormV) Vom 20. November 1943 (Stand 1. Januar 2008) Der Regierungsrat des Kantons Zug, in Vollziehung des Art. 52 de
412.11 - Schulgesetz (SchulG)
Massnahmen werden, soweit dies dem Wohle des Kindes dient und unter Berücksichtigung der Rahmenbedin- gungen möglich ist, in der Regelklasse unterrichtet, solange die schulische Qualität in der Regelklasse
722.11 - Gesetz über die Gebäudeversicherung (Gebäudeversicherungsgesetz; GebVG)
ngen über ausgeschlos- sene Gefahren genehmigen, sofern diese zu wirtschaftlich tragbaren Bedin- gungen abgeschlossen werden können. 4. Gegenstand und Umfang der Versicherung § 13 Versicherte Gebäude 1
414.130.1 - Promotionsordnung für das Gymnasium der Kantonsschule Zug
Wegweisung von der Schule 1 Schülerinnen und Schüler müssen die Schule verlassen, wenn die Bedin- gungen für eine Rückversetzung während der Dauer des Gymnasiums (1. – 6. Klasse) ein zweites Mal erfüllt

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