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Strafrecht
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Regeste:
Art. 33 Abs. 1 HMG, Art. 11 Abs. 1 AWV – Die Strafbehörde hat den Beweis zu erbringen, dass die den an einem Workshop teilnehmenden Ärzten geleistete Entschädigung übermässig ist und daher
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Rechtsöffnung
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Regeste:
Art. 81 Abs. 1 SchKG – Definitive . Hat ein Schuldner gegenüber den im Scheidungsurteil festgelegten Unterhaltsbeiträgen Mehrleistungen erbracht, kann er diese im definitiven Rechtsöffnun
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Art. 192 SchKG i.V.m. Art. 725a OR
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Regeste:
– Im Konkursverfahren nach erfolgter Überschuldungsanzeige sind die Gläubiger nicht legitimiert, die Bewilligung des Konkursaufschubs anzufechten.Aus den Erwägungen:
2. Zur Beschwerde
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Art. 95 AVIG i.V.m. Art. 25 Abs. 1 ATSG
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Regeste:
– Unrechtmässig bezogene Leistungen sind zurückzuerstatten, ausser es liegen sowohl guter Glaube als auch ein Fall grosser Härte vor (Erw. 2). Guter Glaube entfällt von vornherein, wenn
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Art. 12 lit.a BGFA
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Regeste:
Art. 12 lit. a BGFA – Die Kontaktaufnahme eines Rechtsanwalts mit einem potentiellen Zeugen ist nur ausnahmsweise mit der anwaltlichen Pflicht zur sorgfältigen und gewissenhaften Berufsau
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Art. 122 ZPO
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Regeste:
– Wird ein Fall beim Friedensrichteramt abgeschlossen bzw. die Klagebewilligung nicht beim Gericht eingereicht, entscheidet der Friedensrichter über die Höhe der Entschädigung des unentg
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Rechtspflege
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Regeste:
Art. 12 lit. a BGFA – Die Kontaktaufnahme eines Rechtsanwalts mit einem potentiellen Zeugen ist nur ausnahmsweise mit der anwaltlichen Pflicht zur sorgfältigen und gewissenhaften Berufsau
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Familienrecht
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Regeste:
Art. 286 Abs. 2 ZGB; Art. 129 Abs. 1 ZGB – Zur Frage, ob die dem gekündigten und in der Folge arbeitslos gewordenen Unterhaltsschuldner ausbezahlte Abgangsentschädigung (nebst den Arbeitsl
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Entgangene Arbeitgeberbeiträge an die berufliche Vorsorge
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Regeste:
Der Arbeitnehmer hat keinen Anspruch, dass entgangene Arbeitgeberbeiträge an die berufliche Vorsorge (BVG) an ihn persönlich ausbezahlt werden.Aus dem Sachverhalt:
Die A. AG (nachfolgen
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Datenerhebung im Zusammenhang mit einem Antrag für Betreuungsgutscheine
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Regeste:
§ 5 des Datenschutzgesetzes ; §§ 2 und 3 des Gesetzes über die familienergänzende Kinderbetreuung und § 5 Abs. 1 der Verordnung zum Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung; §