Navigieren auf Kanton Zug

Suche

Suchresultate

6179 Inhalte gefunden
§ 62 VRG; Art. 165 Abs. 3 lit. a und b HRegV
Regeste: – Keine Legitimation zur Erhebung einer Verwaltungsgerichtsbeschwerde, wenn ein Aktionär sich gegen bereits erfolgte Eintragungen von Kapitalerhöhungen ins Handelsregister  wehrt (Erw. 2
Politische Rechte, Wahlen und Abstimmungen
Regeste: Art. 77 Abs. 1 BPR und Art. 82 lit. c BGG – Nach Art. 77 Abs. 1 BPR kann bei der Kantonsregierung  Beschwerde geführt werden wegen Verletzung des Stimmrechts (Stimmrechtsbeschwerde), wege
Sozialversicherung
Regeste: Art. 3 KVG i.V.m. Art. 2 Abs. 1 lit. b KVV – Personen, welche sich ausschliesslich zum Zwecke ärztlicher Behandlung in der Schweiz aufhalten, stellen eine Ausnahme zu der allgemein bestehen
Beurkundungsrecht
Regeste: Mehrfacher Verstoss gegen das Beurkundungsgesetz  (E. 2 und 3).  Disziplinarmassnahme (E. 4).Aus den Erwägungen: 1. Die Vorinstanz kam zum Schluss, der Beschwerdeführer habe in seiner
Verfahrensrecht
Regeste: § 76 Ziff. 2 VRG, § 3 Abs. 3 EG ZGB, § 3 Verordnung über die amtliche Schätzung – Erstellt die Schätzungskommission eine Schätzung im Rahmen eines Steuerveranlagungsverfahrens, kann der Sch
Nachlassverfahren
Regeste: Art. 219 Abs. 4 Zweite Klasse lit. e aSchKG, Übergangsrecht – Ob das alte Recht mit Mehrwertsteuerprivileg  oder das neue Recht ohne Mehrwertsteuerprivileg anwendbar ist, hängt davon ab, w
Geburtenmeldungen der Gemeinde an die Pro Juventute
Regeste: § 5 DSG – Einwohnergemeinden dürfen der Stiftung Pro Juventute mit Sitz in Zürich  Daten ihrer Einwohnerinnen und Einwohner grundsätzlich nur bekanntgeben, wenn a) dafür eine  gesetzlich
Art. 8, Art. 27 und Art. 42 ATSG, Art. 12 Abs. 2 ATSV, Art. 8 Abs. 1 und Art. 15 Abs. 1 AVIG
Regeste: – Droht eine reformatio in peius , eine Verschlechterung der Position der Einsprache führenden Partei, ist letztere vor Erlass des Einspracheentscheids zwingend darauf aufmerksam zu mache
Art. 234 Abs. 1 ZPO, Art. 245 Abs. 1 ZPO
Regeste: – Enthält die Klage keine Begründung, sind die Parteien zur Hauptverhandlung  vorzuladen. Erscheint die beklagte Partei, die bereits der Schlichtungsverhandlung unentschuldigt ferngeblieb
§ 29 Abs. 4 PBG
Regeste: – Nur wesentliche Änderungen einer Arealbebauung  verlangen die Zustimmung von mindestens Dreivierteln der wesentlich stärker belasteten Eigentümer.Aus dem Sachverhalt: Am 10. Juni 2015

Paginierung

Weitere Informationen

Fusszeile

Deutsch