-
§ 62 VRG; Art. 165 Abs. 3 lit. a und b HRegV
-
Regeste:
– Keine Legitimation zur Erhebung einer Verwaltungsgerichtsbeschwerde, wenn ein Aktionär sich gegen bereits erfolgte Eintragungen von Kapitalerhöhungen ins Handelsregister wehrt (Erw. 2
-
Politische Rechte, Wahlen und Abstimmungen
-
Regeste:
Art. 77 Abs. 1 BPR und Art. 82 lit. c BGG – Nach Art. 77 Abs. 1 BPR kann bei der Kantonsregierung Beschwerde geführt werden wegen Verletzung des Stimmrechts (Stimmrechtsbeschwerde), wege
-
Sozialversicherung
-
Regeste:
Art. 3 KVG i.V.m. Art. 2 Abs. 1 lit. b KVV – Personen, welche sich ausschliesslich zum Zwecke ärztlicher Behandlung in der Schweiz aufhalten, stellen eine Ausnahme zu der allgemein bestehen
-
Beurkundungsrecht
-
Regeste:
Mehrfacher Verstoss gegen das Beurkundungsgesetz (E. 2 und 3). Disziplinarmassnahme (E. 4).Aus den Erwägungen:
1. Die Vorinstanz kam zum Schluss, der Beschwerdeführer habe in seiner
-
Verfahrensrecht
-
Regeste:
§ 76 Ziff. 2 VRG, § 3 Abs. 3 EG ZGB, § 3 Verordnung über die amtliche Schätzung – Erstellt die Schätzungskommission eine Schätzung im Rahmen eines Steuerveranlagungsverfahrens, kann der Sch
-
Nachlassverfahren
-
Regeste:
Art. 219 Abs. 4 Zweite Klasse lit. e aSchKG, Übergangsrecht – Ob das alte Recht mit Mehrwertsteuerprivileg oder das neue Recht ohne Mehrwertsteuerprivileg anwendbar ist, hängt davon ab, w
-
Geburtenmeldungen der Gemeinde an die Pro Juventute
-
Regeste:
§ 5 DSG – Einwohnergemeinden dürfen der Stiftung Pro Juventute mit Sitz in Zürich Daten ihrer Einwohnerinnen und Einwohner grundsätzlich nur bekanntgeben, wenn a) dafür eine gesetzlich
-
Art. 8, Art. 27 und Art. 42 ATSG, Art. 12 Abs. 2 ATSV, Art. 8 Abs. 1 und Art. 15 Abs. 1 AVIG
-
Regeste:
– Droht eine reformatio in peius , eine Verschlechterung der Position der Einsprache führenden Partei, ist letztere vor Erlass des Einspracheentscheids zwingend darauf aufmerksam zu mache
-
Art. 234 Abs. 1 ZPO, Art. 245 Abs. 1 ZPO
-
Regeste:
– Enthält die Klage keine Begründung, sind die Parteien zur Hauptverhandlung vorzuladen. Erscheint die beklagte Partei, die bereits der Schlichtungsverhandlung unentschuldigt ferngeblieb
-
§ 29 Abs. 4 PBG
-
Regeste:
– Nur wesentliche Änderungen einer Arealbebauung verlangen die Zustimmung von mindestens Dreivierteln der wesentlich stärker belasteten Eigentümer.Aus dem Sachverhalt:
Am 10. Juni 2015