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Kindes- und Erwachsenenschutz
Regeste: Art. 363 Abs. 2 und 3 ZGB – Bei der Validierung eines Vorsorgeauftrag s muss die Höhe der Mandatsentschädigung konkret bestimmbar sein (Erw. 3.6).Aus dem Sachverhalt: Die verwitwete A. l
Art. 176 Abs. 1 Ziff. 1 ZGB
Regeste: – Trägt die unterhaltsberechtigte Partei selber vor, dass bei überdurchschnittlich hohem Einkommen sparsam gelebt wurde, ist die Anwendung der sog. einstufig-konkreten Methode zur  Unterh
Verwaltungspraxis
Regeste: Art. 29 Abs. 1 und 2 BV, § 15 Abs. 1 VRG, § 5 Abs. 2 kant. BüG – Sofern die Bürgergemeinde  zur Prüfung der Eignung der Einbürgerungswilligen eine Wissensprüfung durchführen will, anlässli
Art. 12 lit. a und c BGFA - Interessenkollision
Regeste: Art. 12 lit. a und c BGFA Interessenkollision Beauftragt der in einem Strafverfahren beschuldigte Verwaltungsrat eine Rechtsanwältin bzw. einen Rechtsanwalt zur Wahrung der Rechte der
Art. 12 Abs. 1 und Art. 13 Abs. 1 DSG
Regeste: – Verwertbarkeit von Dashcamaufzeichnungen in einem Strafverfahren ; Persönlichkeitsverletzung durch Bearbeitung von Personendaten – Rechtfertigung durch ein überwiegendes privates oder ö
Rückerstattung der Verrechnungssteuer
Regeste: Art. 23 Abs. 2 VStG – Keine Verwirkung des Rückerstattungsanspruchs der Verrechnungssteuer bei fahrlässiger  Nichtdeklaration von Einkommen oder Vermögen (Erw. 2d). § 120 Abs. 2 StG –
Art. 66 a ff. StGB
Regeste: Landesverweisgung; sog. unechte HärtefallprüfungAus den Erwägungen: 3.1 Auch mit Bezug auf die persönlichen und familiären Verhältnisse von X. ist vorab auf die vorstehenden Erwägungen (
Art. 30 Abs. 1 AVIG; Art. 26 AVIV; Art. 30 Abs. 3 AVIG i.V.m. Art. 45 Abs. 3 AVIV
Regeste: – Einstellung in der Anspruchsberechtigung  bei nicht fristgerecht eingereichten Arbeitsbemühungen für eine Kontrollperiode (Erw. 2.1 und Erw. 3.2.2). Die Bemessung der Einstellungsdauer
§ 8 Abs. 3 EG BGFA
Regeste: § 9 Abs. 3 EG BGFA - Voraussetzungen, unter denen die Berechtigung zur Führung des Titels «Rechtsanwältin» bzw. «Rechtsanwalt» entzogen werden kann.Aus den Erwägungen: 1. Gemäss § 9 Abs.
Art. 20a Abs. 5 VRV, Art. 8 Abs. 1 BV
Regeste: Art. 20a Abs. 5 VRV – Personen, die infolge geistiger Beeinträchtigungen ganz allgemein der Begleitung bzw. des Schutzes bedürfen, fallen nicht unter den Begriff der «Gehbehinderung» der Ve

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