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Strafrecht
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Regeste:
Landesverweisgung; sog. unechte HärtefallprüfungAus den Erwägungen:
3.1 Auch mit Bezug auf die persönlichen und familiären Verhältnisse von X. ist vorab auf die vorstehenden Erwägungen (
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Art. 134 Abs. 4 ZBG i.V.m Art. 274 Abs. 2 ZGB
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Regeste:
– Lehnt ein urteilsfähiges Kind den Umgang mit einem Elternteil kategorisch ab, so ist dieser aus Gründen des Kindeswohls auszuschliessen (Erw. 4.1). Sistierung des Besuchsrechts im vorl
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Handelsregister
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Regeste:
Artikel 153a Abs. 2 lit. a HRegV – Das amt hat die Aufforderung zur Anmeldung eines gültigen Rechtsdomizils an die im Handelsregister angegebene Adresse der Rechtseinheit zu senden. Es mu
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Gesellschaftsrecht
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Regeste:
Art. 731b OR – Mängel in der Organisation der Gesellschaft . Ein Streit oder eine Unklarheit über die Eigentumsverhältnisse an einer juristischen Person stellen in der Regel keinen Organi
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Strafrecht
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Regeste:
Art. 12 Abs. 1 und Art. 13 Abs. 1 DSG – Verwertbarkeit von Dashcamaufzeichnungen in einem Strafverfahren ; Persönlichkeitsverletzung durch Bearbeitung von Personendaten – Rechtfertigung du
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Art. 270 ZPO
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Regeste:
– Die Einreichung einer Schutzschrift gegen die Gewährung der aufschiebenden Wirkung im Beschwerdeverfahren nach Art. 319 ff. ZPO ist zulässig (E. 1 - 2). Die Schutzschrift ist nach unbe
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Arbeitsrecht
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Regeste:
Art. 322 OR – Eine arbeitsvertragliche Vereinbarung , wonach dem Arbeitnehmer ein höherer Fixlohn unter der Bedingung ausbezahlt wird, dass er das Arbeitsverhältnis bis zu einem bestimmt
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§ 11 PG
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Regeste:
– Jede auf einem neuen Grund beruhende Krankheit löst eine neue Sperrfrist aus. Ein Zusammenzählen der Fehltage erfolgt damit nur (aber immerhin), wenn aufgrund derselben gesundheitliche
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Art. 144 SchKG
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Regeste:
. – Wenn das Verwertungsergebnis nur einem einzelnen Gläubiger zusteht, entfällt die Notwendigkeit eines Kollokationsplans und einer Verteilungsliste. Das Betreibungsamt hat eine Schlussab
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Zivilprozessordnung
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Regeste:
Art. 270 ZPO – Die Einreichung einer Schutzschrift gegen die Gewährung der aufschiebenden Wirkung im Beschwerdeverfahren nach Art. 319 ff. ZPO ist zulässig (E. 1 - 2). Die Schutzschrift i