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§ 6 Abs. 1 lit. a SubG i.V.m. Art. 15 IVöB; § 4 und 21a VRG
Regeste: § 6 Abs. 1 lit. a SubG i.V.m. Art. 15 IVöB, § 4 und 21a VRG – Eine Verfügung  bzw. ein Entscheid ist ein individueller, an den Einzelnen gerichteter Hoheitsakt , durch den eine konkrete v
§ 55 PG: Altersentlastung der Lehrerinnen und Lehrer
Regeste: § 55 PG  – Werden im Arbeitsvertrag weder Zulagen noch Dienstaltersgeschenk und besondere Vergütungen geregelt, sondern wird diesbezüglich auf die entsprechenden kantonalen Erlasse verwies
Art. 684 und 688 ZGB sowie § 111a Abs. 1 EG ZGB
Regeste: – Nachbarrecht, hochstämmiger Baum Zur Frage, ob ein Baum als hochstämmiger Baum im Sinne von § 111a Abs. 1 EG ZGB gilt, kann auf die Pflanzenlisten in der Publikation «Bäume und Sträu
§10b BeurkG - Öffentliche Beurkundung bei Umwandlung einer GmbH in eine AG mit Kapitalerhöhung
Regeste: §10b BeurkG Öffentliche Beurkundung bei Umwandlung einer GmbH in eine AG mit Kapitalerhöhung Die Urkundsperson untersteht bei der im Rahmen von notariellen Protokollen vorzunehmenden D
Art. 3 KVG i.V.m. Art. 2 Abs. 1 lit. b KVV
Regeste: – Personen, welche sich ausschliesslich zum Zwecke ärztlicher Behandlung in der Schweiz aufhalten, stellen eine Ausnahme zu der allgemein bestehenden Versicherungspflicht  dar (Erw. 2.2).
Art. 4 lit. d FamZG i.V.m., Art. 24 FamZG, Art. 6 Abs. 1 lit. b FamZV, Art. 7 Abs. 1 FamZV
Regeste: Art. 4 lit. d FamZG i.V.m. Art. 24 FamZG, Art. 6 Abs. 1 lit. b FamZV und Art. 7 Abs. 1 FamZV – Erwerbstätige Grosseltern können für ihre im Ausland lebenden Enkelkinder Kinderzulagen beansp
Art. 74 Abs. 3 VZV
Regeste: – Zuständig für die Erteilung eines  Kollektiv-Fahrzeugausweises ist im Regelfall die kantonale Behörde am Sitz des Unternehmens. Findet die Geschäftstätigkeit aber ausschliesslich in ei
Medizinische Massnahmen
Regeste: Art. 13 IVG, Art. 1 GgV,  Ziff. 425 Anhang GgV – Art. 13 IVG gewährt Versicherten bis zum vollendeten 20. Lebensjahr Anspruch auf die Behandlung ihrer Geburtsgebrechen. Soweit Rz. 425.2
Markenrecht
Regeste: Art. 12 Abs. 1 MSchG – Die Benützungsschonfrist von fünf Jahren wirkt nicht zugunsten von Marken, die ohne jegliche Gebrauchsabsicht hinterlegt wurden. Die Unzulässigkeit solcher Marken ste
Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts
Regeste: § 40 und § 61 Abs. 1 Ziff. 1 VRG, § 67 Abs. 2 lit. b PBG – Das Verwaltungsgericht ist auch dann zuständig , wenn nur Inhalte der gemeindlichen Baubewilligung, nicht aber der sich auf Bunde

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