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Zivilrecht
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Regeste:
Art. 176 Abs. 1 Ziff. 1 ZGB – Trägt die unterhaltsberechtigte Partei selber vor, dass bei überdurchschnittlich hohem Einkommen sparsam gelebt wurde, ist die Anwendung der sog. einstufig-kon
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Gerichtspraxis
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Regeste:
§ 29 Abs. 4 PBG – Nur wesentliche Änderungen einer Arealbebauung verlangen die Zustimmung von mindestens Dreivierteln der wesentlich stärker belasteten Eigentümer.Aus dem Sachverhalt:
A
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Abgrenzung zwischen Anlagekosten und Unterhaltkosten
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Dieser Katalog dient den Steuerpflichtigen, die den Abzug der tatsächlichen Unterhalts-, Betriebs- und Verwaltungskosten für Liegenschaften geltend machen wollen, und bildet eine Ergänzung zu den Anga
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Gesuche um Gewährung von Steuererleichterungen
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sind schriftlich an die Staatskanzlei des Kantons Zug (Postfach, 6301 Zug) zu richten, welche das Gesuch zur Antragstellung an die Finanzdirektion weiterleitet. Der Entscheid über die Gewährung von S
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Erläuterungen zu §§ 139 - 142 - Revision
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Veranlagungen, die nicht angefochten wurden, erwachsen nach unbenütztem Ablauf der Einsprachefrist grundsätzlich in Rechtskraft. Sie können von der steuerpflichtigen Person nicht mehr angefochten werd
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Formelle Anforderungen an die Vereinsbuchhaltung oder andere Aufzeichnungen
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Vereine gemäss OR 957 ff sind zur Führung kaufmännischer Bücher verpflichtet. Für sie gelten die allgemeinen Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten gemäss § 125 f. StG, namentlich die Pflicht zur Ein
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Erneuerungsfonds bei Stockwerkeigentum
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Einlagen in den Erneuerungsfonds werden als Rückstellungen für Grossreparaturen behandelt. Die Einlagen können bei der Kantons- und direkten Bundessteuer vom Einkommen abgezogen werden, sofern die Bes
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Erläuterungen zu §§ 132 - 135 - Einspracheverfahren
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Die Einsprache ist schriftlich einzureichen. Zur Schriftlichkeit gehört die eigenhändige Unterzeichnung des Rechtsmittels durch den Einsprecher/die Einsprecherin oder die Vertretung.
Eine Einsprache
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Abziehbare Kosten
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Abziehbar sind insbesondere die folgenden Kosten:
Unterhaltskosten:
Auslagen für Reparaturen und Renovationen, die nicht wertvermehrende Aufwendungen darstellen;
Einlagen in den Reparatur- ode
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Abzug vom Erwerbseinkommen des zweitverdienenden Ehegatten
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Der so genannte Zweitverdiener-Abzug kann nach § 30 Bst. h StG bzw. Art. 33 Abs. 2 DBG bis zu einem bestimmten Gesamtbetrag abgezogen werden. Er wird jeweils der Teuerung angepasst.
Der Abzug wird v