Navigieren auf Kanton Zug

Suche

Suchresultate

6179 Inhalte gefunden
Zivilrecht
Regeste: Art. 176 Abs. 1 Ziff. 1 ZGB – Trägt die unterhaltsberechtigte Partei selber vor, dass bei überdurchschnittlich hohem Einkommen sparsam gelebt wurde, ist die Anwendung der sog. einstufig-kon
Gerichtspraxis
Regeste: § 29 Abs. 4 PBG – Nur wesentliche Änderungen einer Arealbebauung  verlangen die Zustimmung von mindestens Dreivierteln der wesentlich stärker belasteten Eigentümer.Aus dem Sachverhalt: A
Abgrenzung zwischen Anlagekosten und Unterhaltkosten
Dieser Katalog dient den Steuerpflichtigen, die den Abzug der tatsächlichen Unterhalts-, Betriebs- und Verwaltungskosten für Liegenschaften geltend machen wollen, und bildet eine Ergänzung zu den Anga
Gesuche um Gewährung von Steuererleichterungen
sind schriftlich an die Staatskanzlei des Kantons Zug (Postfach, 6301 Zug) zu richten, welche das Gesuch zur Antragstellung an die Finanzdirektion weiterleitet. Der Entscheid über die Gewährung von S
Erläuterungen zu §§ 139 - 142 - Revision
Veranlagungen, die nicht angefochten wurden, erwachsen nach unbenütztem Ablauf der Einsprachefrist grundsätzlich in Rechtskraft. Sie können von der steuerpflichtigen Person nicht mehr angefochten werd
Formelle Anforderungen an die Vereinsbuchhaltung oder andere Aufzeichnungen
Vereine gemäss OR 957 ff sind zur Führung kaufmännischer Bücher verpflichtet. Für sie gelten die allgemeinen Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten gemäss § 125 f. StG, namentlich die Pflicht zur Ein
Erneuerungsfonds bei Stockwerkeigentum
Einlagen in den Erneuerungsfonds werden als Rückstellungen für Grossreparaturen behandelt. Die Einlagen können bei der Kantons- und direkten Bundessteuer vom Einkommen abgezogen werden, sofern die Bes
Erläuterungen zu §§ 132 - 135 - Einspracheverfahren
Die Einsprache ist schriftlich einzureichen. Zur Schriftlichkeit gehört die eigenhändige Unterzeichnung des Rechtsmittels durch den Einsprecher/die Einsprecherin oder die Vertretung. Eine Einsprache
Abziehbare Kosten
Abziehbar sind insbesondere die folgenden Kosten: Unterhaltskosten: Auslagen für Reparaturen und Renovationen, die nicht wertvermehrende Aufwendungen darstellen; Einlagen in den Reparatur- ode
Abzug vom Erwerbseinkommen des zweitverdienenden Ehegatten
Der so genannte Zweitverdiener-Abzug kann nach § 30 Bst. h StG bzw. Art. 33 Abs. 2 DBG bis zu einem bestimmten Gesamtbetrag abgezogen werden. Er wird jeweils der Teuerung angepasst. Der Abzug wird v

Paginierung

Weitere Informationen

Fusszeile

Deutsch