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Art. 35 URG
Regeste: – Wer im Handel erhältliche Ton- oder Tonbildträger zum Zweck der Sendung, der Weitersendung, des öffentlichen Empfangs oder der Aufführung verwendet, schuldet den ausübenden Künstlern hie
Art. 8 IVG
Regeste: Die Abgabe von Hilfsmitteln durch die Invalidenversicherung unterliegt den allgemeinen Anspruchsvoraussetzung gemäss (Geeignetheit, Erforderlichkeit, Eingliederungswirksamkeit). Die Abgabe
Art. 450e Abs. 5 ZGB; Art. 29 BV
Regeste: – Hat die betroffene Person gegen eine  fürsorgerische Unterbringung Beschwerde erhoben, entscheidet die gerichtliche Beschwerdeinstanz in der Regel innert fünf  Arbeitstagen seit Eing
Art. 731b OR
Regeste: – Das Gericht hat bei der Behebung von Organisationsmängeln gemäss Art. 731b OR im Rahmen des Verhältnismässigkeitsprinzips einen grossen Handlungsspielraum. So kann es unter anderem die G
Grundsätzliche Stellungnahmen
Rechtsgrundlage Die wichtigste Rechtsgrundlage bezüglich Datenschutz und Datensicherheit ist für die öffentliche Verwaltung von Gemeinden und Kanton das Datenschutzgesetz des Kantons Zug vom 28. Sep
Gerichtspraxis
Regeste: Art. 9 BV. § 17 Abs. 1 GG. §§ 19 Abs. 1 Ziff. 3, 43 Abs. 1 VRG – Aus einer fehlerhaften  Rechtsmittelbelehrung darf einer Partei grundsätzlich kein Nachteil erwachsen. Die Berufung auf
§ 31 DMSG
Regeste: – Voraussetzungen, unter denen eine  Unterschutzstellungsverfügung in  Wiedererwägung gezogen werden kann.Aus dem Sachverhalt: A. Am 10. Mai 1988 anerkannte der Regierungsrat des Kan
§ 53 Abs. 2 – Bauordnung der Stadt Zug vom 7. April 2009 (BO)
Regeste: Auslegung von § 53 Abs. 2 BO Zug – Eine Auslegung der Bestimmung nach der grammatikalischen, historischen, systematischen und teleologischen Methode ergibt, dass bei Neubauten in der Sonder
Art. 29 Abs. 2 BV, Art. 6 Ziff. 1 EMRK
Regeste: – Im Rahmen des  Replikrechts können neue Vorbringen eingebracht werden, soweit die Ausführungen in der Vernehmlassung des anderen Verfahrensbeteiligten dazu Anlass geben. Das Replikrech
Art. 62 lit. b und 96 Abs. 1 AuG
Regeste: – Die Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren wegen versuchter vorsätzlicher Tötung gilt ohne weiteres als längerfristige Freiheitsstrafe im Sinne des Gesetzes. Wegen der S

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