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Art. 35 URG
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Regeste:
– Wer im Handel erhältliche Ton- oder Tonbildträger zum Zweck der Sendung, der Weitersendung, des öffentlichen Empfangs oder der Aufführung verwendet, schuldet den ausübenden Künstlern hie
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Art. 8 IVG
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Regeste:
Die Abgabe von Hilfsmitteln durch die Invalidenversicherung unterliegt den allgemeinen Anspruchsvoraussetzung gemäss (Geeignetheit, Erforderlichkeit, Eingliederungswirksamkeit). Die Abgabe
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Art. 450e Abs. 5 ZGB; Art. 29 BV
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Regeste:
– Hat die betroffene Person gegen eine fürsorgerische Unterbringung Beschwerde erhoben, entscheidet die gerichtliche Beschwerdeinstanz in der Regel innert fünf Arbeitstagen seit Eing
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Art. 731b OR
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Regeste:
– Das Gericht hat bei der Behebung von Organisationsmängeln gemäss Art. 731b OR im Rahmen des Verhältnismässigkeitsprinzips einen grossen Handlungsspielraum. So kann es unter anderem die G
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Grundsätzliche Stellungnahmen
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Rechtsgrundlage
Die wichtigste Rechtsgrundlage bezüglich Datenschutz und Datensicherheit ist für die öffentliche Verwaltung von Gemeinden und Kanton das Datenschutzgesetz des Kantons Zug vom 28. Sep
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Gerichtspraxis
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Regeste:
Art. 9 BV. § 17 Abs. 1 GG. §§ 19 Abs. 1 Ziff. 3, 43 Abs. 1 VRG – Aus einer fehlerhaften Rechtsmittelbelehrung darf einer Partei grundsätzlich kein Nachteil erwachsen. Die Berufung auf
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§ 31 DMSG
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Regeste:
– Voraussetzungen, unter denen eine Unterschutzstellungsverfügung in Wiedererwägung gezogen werden kann.Aus dem Sachverhalt:
A. Am 10. Mai 1988 anerkannte der Regierungsrat des Kan
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§ 53 Abs. 2 – Bauordnung der Stadt Zug vom 7. April 2009 (BO)
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Regeste:
Auslegung von § 53 Abs. 2 BO Zug – Eine Auslegung der Bestimmung nach der grammatikalischen, historischen, systematischen und teleologischen Methode ergibt, dass bei Neubauten in der Sonder
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Art. 29 Abs. 2 BV, Art. 6 Ziff. 1 EMRK
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Regeste:
– Im Rahmen des Replikrechts können neue Vorbringen eingebracht werden, soweit die Ausführungen in der Vernehmlassung des anderen Verfahrensbeteiligten dazu Anlass geben. Das Replikrech
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Art. 62 lit. b und 96 Abs. 1 AuG
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Regeste:
– Die Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren wegen versuchter vorsätzlicher Tötung gilt ohne weiteres als längerfristige Freiheitsstrafe im Sinne des Gesetzes. Wegen der S