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Wertberichtigungen auf börsenkotierten Wertschriften und Fremdwährungsanlagen
Aktiven mit Börsenkurs oder einem anderen beobachtbaren Marktpreis in einem aktiven Markt dürfen zum Kurs oder Marktpreis am Bilanzstichtag bewertet werden, auch wenn dieser über dem Nennwert oder dem
Wertberichtigungen
werden berücksichtigt, soweit sie einem angemessenen Ausgleich der in der Steuerperiode eingetretenen vorübergehenden Wertverminderung entsprechen. Zu den Wertberichtigungen auf Aktiven gehören insbe
Verlustverrechnung nach interkanonaler Sitzverlegung
Juristische Personen, die den Sitz oder die tatsächliche Verwaltung in den Kanton Zug verlegt haben, können auch Verluste geltend machen, die sie vor der Sitzverlegung erlitten haben. Abzugsfähig sind
Verlustverrechnung nach Statuswechsel Holding-/Verwaltungsgesellschaft in Betriebsgesellschaft
Beim Wechsel einer Holding- oder Verwaltungsgesellschaft in eine Betriebsgesellschaft besteht ein Anspruch auf Verrechnung von Verlusten aus früheren Jahren nur im Ausmass bisheriger Gewinnbesteuerung
Erläuterungen zu § 65 - Verluste
Die Steuerbehörde hat die Verlustverrechnung von Amtes wegen vorzunehmen. Die Steuerpflichtige hat dennoch die Pflicht, die Verlustvorträge als steuermindernde Tatsache geltend zu machen. Dabei oblieg
Begriffsdefinition Beteiligungen, Beteiligungserträge
Für die Begriffsdefinition von Beteiligungen, Beteiligungserträgen (Ausschüttungen/Kapitalgewinne), Gestehungskosten und Nettoertrag aus Beteiligungen gilt das Kreisschreiben ESTV Nr. 27 vom 17. Dezem
Abschreibung auf Beteiligungen
Abschreibungen auf Beteiligungen von 10 % des Grund- oder Stammkapitals der anderen Gesellschaft können dem steuerbaren Gewinn zugerechnet werden, wenn eine nachhaltige Erholung des Wertes der Beteili
Grundsätze zur Besteuerung von Beteiligungen und deren Erträge
Transaktionen, die im Konzern eine ungerechtfertigte Steuerersparnis bewirken, führen zu einer Berichtigung des steuerbaren Reingewinns oder zu einer Kürzung des Beteiligungsabzugs. Eine ungerechtfert
Erläuterungen zu § 67 - Gesellschaften mit Beteiligungen
Für die Begriffsdefinition von Beteiligungen, Beteiligungserträgen (Ausschüttungen/Kapitalgewinne), Gestehungskosten und Nettoertrag aus Beteiligungen gilt das Kreisschreiben ESTV Nr. 27 vom 17. Dezem
Erläuterungen zu § 63 - Ersatzbeschaffungen
Beim Ersatz von betriebsnotwendigem Anlagevermögen können die stillen Reserven auf als Ersatz erworbenen Anlagegüter übertragen werden. Vorbehalten bleibt der Ersatz von Liegenschaften durch beweglich

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