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Grundsätzliches zur Ersatzbeschaffung
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Beim Ersatz von betriebsnotwendigem Anlagevermögen können die stillen Reserven auf als Ersatz erworbenen Anlagegüter übertragen werden. Vorbehalten bleibt der Ersatz von Liegenschaften durch beweglich
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Erläuterungen zu § 62 - Umstrukturierungen
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Am 1. Juli 2004 ist das Bundesgesetz über Fusion, Spaltung, Umwandlung und Vermögensübertragung (Fusionsgesetz, FusG; SR 221.301) in Kraft getreten. Als Querschnittsgesetz regelt es die Anpassung der
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Gewinnsteuerfolgen von Umstrukturierungen
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Am 1. Juli 2004 ist das Bundesgesetz über Fusion, Spaltung, Umwandlung und Vermögensübertragung (Fusionsgesetz, FusG; SR 221.301) in Kraft getreten. Als Querschnittsgesetz regelt es die Anpassung der
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Umsetzung des Fusionsgesetztes
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Am 1. Juli 2004 ist das Bundesgesetz über Fusion, Spaltung, Umwandlung und Vermögensübertragung (Fusionsgesetz, FusG; SR 221.301) in Kraft getreten. Als Querschnittsgesetz regelt es die Anpassung der
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«Das schaffst du!» Chance Leistungserwartung
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«Das schaffst du!»
Leistungserwartungen von Lehrpersonen – eine Möglichkeit, Leistungspotenzial bei Schülerinnen und Schüler auszuschöpfen. Beitrag von Lena Hollenstein. Eine hohe Leistungserwartung
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Aufdeckung stiller Reserven bei Beginn der Steuerpflicht
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Stille Reserven können bei Zuzug in die Schweiz gewinnsteuerunwirksam aufgedeckt werden und werden somit gleich wie bei Wegzug ins Ausland behandelt. Damit wird im Ergebnis nur derjenige Reingewinn be
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Erläuterungen zu § 59 b - Aufdeckung stiller Reserven bei Beginn der Steuerpflicht
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Stille Reserven können bei Zuzug in die Schweiz gewinnsteuerunwirksam aufgedeckt werden und werden somit gleich wie bei Wegzug ins Ausland behandelt. Damit wird im Ergebnis nur derjenige Reingewinn be
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Erfolg aus Patenten und vergleichbaren Rechten
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Gemäss § 59a StG können Einkünfte aus Patenten und vergleichbaren Rechten, die auf qualifizierenden F&E-Aufwendungen basieren, mit einer Ermässigung von 90 % in die Gewinnsteuer-Bemessungsbasis einbez
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Erläuterungen zu § 59 a - Erfolg aus Patenten und vergleichbaren Rechten
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Gemäss § 59a StG können Einkünfte aus Patenten und vergleichbaren Rechten, die auf qualifizierenden F&E-Aufwendungen basieren, mit einer Ermässigung von 90 % in die Gewinnsteuer-Bemessungsbasis einbez
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Berechnung der maximalen Entlastung
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Die gesamte steuerliche Ermässigung nach § 59a, § 60a und § 240a Abs. 2 StG beträgt maximal 70 % des steuerbaren Gewinns vor Verlustverrechnung, wobei der Nettobeteiligungsertrag nach § 67 StG ausge