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Grundsätzliches zur Ersatzbeschaffung
Beim Ersatz von betriebsnotwendigem Anlagevermögen können die stillen Reserven auf als Ersatz erworbenen Anlagegüter übertragen werden. Vorbehalten bleibt der Ersatz von Liegenschaften durch beweglich
Erläuterungen zu § 62 - Umstrukturierungen
Am 1. Juli 2004 ist das Bundesgesetz über Fusion, Spaltung, Umwandlung und Vermögensübertragung (Fusionsgesetz, FusG; SR 221.301) in Kraft getreten. Als Querschnittsgesetz regelt es die Anpassung der
Gewinnsteuerfolgen von Umstrukturierungen
Am 1. Juli 2004 ist das Bundesgesetz über Fusion, Spaltung, Umwandlung und Vermögensübertragung (Fusionsgesetz, FusG; SR 221.301) in Kraft getreten. Als Querschnittsgesetz regelt es die Anpassung der
Umsetzung des Fusionsgesetztes
Am 1. Juli 2004 ist das Bundesgesetz über Fusion, Spaltung, Umwandlung und Vermögensübertragung (Fusionsgesetz, FusG; SR 221.301) in Kraft getreten. Als Querschnittsgesetz regelt es die Anpassung der
«Das schaffst du!» Chance Leistungserwartung
«Das schaffst du!» Leistungserwartungen von Lehrpersonen – eine Möglichkeit, Leistungspotenzial bei Schülerinnen und Schüler auszuschöpfen. Beitrag von Lena Hollenstein. Eine hohe Leistungserwartung
Aufdeckung stiller Reserven bei Beginn der Steuerpflicht
Stille Reserven können bei Zuzug in die Schweiz gewinnsteuerunwirksam aufgedeckt werden und werden somit gleich wie bei Wegzug ins Ausland behandelt. Damit wird im Ergebnis nur derjenige Reingewinn be
Erläuterungen zu § 59 b - Aufdeckung stiller Reserven bei Beginn der Steuerpflicht
Stille Reserven können bei Zuzug in die Schweiz gewinnsteuerunwirksam aufgedeckt werden und werden somit gleich wie bei Wegzug ins Ausland behandelt. Damit wird im Ergebnis nur derjenige Reingewinn be
Erfolg aus Patenten und vergleichbaren Rechten
Gemäss § 59a StG können Einkünfte aus Patenten und vergleichbaren Rechten, die auf qualifizierenden F&E-Aufwendungen basieren, mit einer Ermässigung von 90 % in die Gewinnsteuer-Bemessungsbasis einbez
Erläuterungen zu § 59 a - Erfolg aus Patenten und vergleichbaren Rechten
Gemäss § 59a StG können Einkünfte aus Patenten und vergleichbaren Rechten, die auf qualifizierenden F&E-Aufwendungen basieren, mit einer Ermässigung von 90 % in die Gewinnsteuer-Bemessungsbasis einbez
Berechnung der maximalen Entlastung
Die gesamte steuerliche Ermässigung nach § 59a, § 60a und § 240a Abs. 2 StG beträgt maximal 70 % des steuerbaren Gewinns vor Verlustverrech­nung, wobei der Nettobeteiligungsertrag nach § 67 StG ausge

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