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Strafrecht
Regeste: Auch wenn die Staatsanwaltschaft den Entschädigungsanspruch des Beschuldigten nicht angefochten hat, kann dieser im Berufungsverfahren überprüft werden, wenn die Staatsanwaltschaft den Frei
Jugendstrafrecht
Regeste: 1. Bei Übergangstätern bestimmt sich die Verfolgungsverjährung für die Taten nach Vollendung des 18. Altersjahres nach Art. 97 f. StGB (E. I.4). 2. Die solidarische Haftung der Eltern
Art. 97 f. StGB, Art. 44 Abs. 3 JStPO
Regeste: 1. Bei Übergangstätern bestimmt sich die Verfolgungsverjährung für die Taten nach Vollendung des 18. Altersjahres nach Art. 97 f. StGB (E. I.4). 2. Die solidarische Haftung der Eltern
Rechtspflege
Regeste: Die Aufsichtskommission über die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte hat im Disziplinarverfahren nicht die Befugnis, nebst den Disziplinarmassnahmen gemäss Art. 17 BGFA weitere Anordnungen
Art. 9 i.V.m. Art. 8 Abs. 1 lit. b BGFA – Löschung des Eintrags im Anwaltsregister
Regeste: Im vorliegenden Fall stellen die begangenen Straftatbestände der Misswirtschaft gemäss Art. 165 StGB und Unterlassung der Buchführung gemäss Art. 166 StGB Handlungen dar, die mit dem Anwalt
Anwaltsrecht
Regeste: Die Aufsichtskommission über die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte hat im Disziplinarverfahren nicht die Befugnis, nebst den Disziplinarmassnahmen gemäss Art. 17 BGFA weitere Anordnungen
Gesellschaftsrecht
Regeste: Es liegt in der Kompetenz des Vorsitzenden, eine Verwaltungsratssitzung abzubrechen und formell zu beenden, sofern eine ordnungsgemässe Durchführung nicht sichergestellt werden kann. Der
Art. 714 OR – Nichtigkeit von Verwaltungsratsbeschlüssen
Regeste: Es liegt in der Kompetenz des Vorsitzenden, eine Verwaltungsratssitzung abzubrechen und formell zu beenden, sofern eine ordnungsgemässe Durchführung nicht sichergestellt werden kann. Der
Strafprozessrecht
Regeste: Auch wenn die Staatsanwaltschaft den Entschädigungsanspruch des Beschuldigten nicht angefochten hat, kann dieser im Berufungsverfahren überprüft werden, wenn die Staatsanwaltschaft den Frei
Art. 391 Abs. 2 StPO, Art. 428 Abs. 3 StPO
Regeste: Auch wenn die Staatsanwaltschaft den Entschädigungsanspruch des Beschuldigten nicht angefochten hat, kann dieser im Berufungsverfahren überprüft werden, wenn die Staatsanwaltschaft den Frei

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