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Strafrecht
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Regeste:
Auch wenn die Staatsanwaltschaft den Entschädigungsanspruch des Beschuldigten nicht angefochten hat, kann dieser im Berufungsverfahren überprüft werden, wenn die Staatsanwaltschaft den Frei
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Jugendstrafrecht
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Regeste:
1. Bei Übergangstätern bestimmt sich die Verfolgungsverjährung für die Taten nach Vollendung des 18. Altersjahres nach Art. 97 f. StGB (E. I.4).
2. Die solidarische Haftung der Eltern
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Art. 97 f. StGB, Art. 44 Abs. 3 JStPO
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Regeste:
1. Bei Übergangstätern bestimmt sich die Verfolgungsverjährung für die Taten nach Vollendung des 18. Altersjahres nach Art. 97 f. StGB (E. I.4).
2. Die solidarische Haftung der Eltern
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Rechtspflege
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Regeste:
Die Aufsichtskommission über die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte hat im Disziplinarverfahren nicht die Befugnis, nebst den Disziplinarmassnahmen gemäss Art. 17 BGFA weitere Anordnungen
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Art. 9 i.V.m. Art. 8 Abs. 1 lit. b BGFA – Löschung des Eintrags im Anwaltsregister
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Regeste:
Im vorliegenden Fall stellen die begangenen Straftatbestände der Misswirtschaft gemäss Art. 165 StGB und Unterlassung der Buchführung gemäss Art. 166 StGB Handlungen dar, die mit dem Anwalt
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Anwaltsrecht
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Regeste:
Die Aufsichtskommission über die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte hat im Disziplinarverfahren nicht die Befugnis, nebst den Disziplinarmassnahmen gemäss Art. 17 BGFA weitere Anordnungen
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Gesellschaftsrecht
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Regeste:
Es liegt in der Kompetenz des Vorsitzenden, eine Verwaltungsratssitzung abzubrechen und formell zu beenden, sofern eine ordnungsgemässe Durchführung nicht sichergestellt werden kann. Der
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Art. 714 OR – Nichtigkeit von Verwaltungsratsbeschlüssen
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Regeste:
Es liegt in der Kompetenz des Vorsitzenden, eine Verwaltungsratssitzung abzubrechen und formell zu beenden, sofern eine ordnungsgemässe Durchführung nicht sichergestellt werden kann. Der
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Strafprozessrecht
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Regeste:
Auch wenn die Staatsanwaltschaft den Entschädigungsanspruch des Beschuldigten nicht angefochten hat, kann dieser im Berufungsverfahren überprüft werden, wenn die Staatsanwaltschaft den Frei
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Art. 391 Abs. 2 StPO, Art. 428 Abs. 3 StPO
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Regeste:
Auch wenn die Staatsanwaltschaft den Entschädigungsanspruch des Beschuldigten nicht angefochten hat, kann dieser im Berufungsverfahren überprüft werden, wenn die Staatsanwaltschaft den Frei