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Kinderdrittbetreuungskostenabzug
Von den Einkünften können die nachgewiesenen Kosten, jedoch höchstens Fr. 10’100.– (Steuerperiode 2022) bzw. höchstens Fr. 25'000.– (Steuerperiode 2023) bzw. höchstens Fr. 25'500 (Steuerperiode 2024)
Kantonssteuer (ab Steuerperiode 2023)
Es können die nachgewiesenen Kosten, jedoch höchstens Fr. 6’000.– (Steuerperiode 2022) bzw. höchstens Fr. 6'200.– (Steuerperiode 2023) bzw. höchstens Fr. 25'000.– (Steuerperiode 2024) für die Drittbet
Allgemeines
Von den Einkünften können die nachgewiesenen Kosten, jedoch höchstens Fr. 25'000.– (Steuerperiode 2023) bzw. höchstens Fr. 25'500.– (Steuerperiode 2024) bzw. höchstens Fr. 25'800.– (Steuerperiode 2025
Umwelt und Verkehr
Menzingen liegt in einer Landschaft unter nationalem Schutz. Das kann unterschiedlichen Gewerbebetrieben einen exzellenten Standortvorteil liefern. Menzingen liegt in einer Landschaft unter nationale
Schulportal KLAPP
Schulportal Klapp Informationen Eltern Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte Wie im Schreiben von Mitte August angekündigt, starten wir nun etappenweise mit dem Schulportal Klapp. Auf dieser Se
Angebote
Angebote aus der Mediathek/Bibliothek GIBZ Die Mediathek ist das Lern- und Infozentrum des GIBZ und unterstützt Lernende, Studierende und Lehrpersonen bei der Informationsbeschaffung in der Grund- un
Wirtschaft
Wirtschaftsstandort Risch Wirtschaft findet in Risch zu einem wesentlichen Teil im Industriegebiet von Rotkreuz statt (nordöstlich des Bahnhofs von Rotkreuz). Risch verfügt über eine der schweizweit
Die Zuger Fachgruppen werden weiterentwickelt
Attraktiv, sichtbar, relevant: Im Kanton Zug werden die Fachgruppen weiterentwickelt. 2022 wurde eine Auslegeordnung erstellt, um die Fachgruppen weiter zu entwickeln. Ziel ist es, die Sichtbarkeit u
Verfahrensrecht
Regeste: Art. 5 Abs. 3, Art. 9 und Art. 29 Abs. 1 und 2 BV; Art. 116 Abs. 1 DBG und § 19 Abs. 1 Ziff. 4 VRG Der Versand einer auf den 8. April 2024 datierten Veranlagungsverfügung am 4. April 2024
Steuern (Nichteintreten auf Einsprache zufolge Verspätung)
Regeste: Art. 5 Abs. 3, Art. 9 und Art. 29 Abs. 1 und 2 BV; Art. 116 Abs. 1 DBG und § 19 Abs. 1 Ziff. 4 VRG Der Versand einer auf den 8. April 2024 datierten Veranlagungsverfügung am 4. April 2024

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