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Kinderdrittbetreuungskostenabzug
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Von den Einkünften können die nachgewiesenen Kosten, jedoch höchstens Fr. 10’100.– (Steuerperiode 2022) bzw. höchstens Fr. 25'000.– (Steuerperiode 2023) bzw. höchstens Fr. 25'500 (Steuerperiode 2024)
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Kantonssteuer (ab Steuerperiode 2023)
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Es können die nachgewiesenen Kosten, jedoch höchstens Fr. 6’000.– (Steuerperiode 2022) bzw. höchstens Fr. 6'200.– (Steuerperiode 2023) bzw. höchstens Fr. 25'000.– (Steuerperiode 2024) für die Drittbet
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Allgemeines
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Von den Einkünften können die nachgewiesenen Kosten, jedoch höchstens Fr. 25'000.– (Steuerperiode 2023) bzw. höchstens Fr. 25'500.– (Steuerperiode 2024) bzw. höchstens Fr. 25'800.– (Steuerperiode 2025
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Umwelt und Verkehr
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Menzingen liegt in einer Landschaft unter nationalem Schutz. Das kann unterschiedlichen Gewerbebetrieben einen exzellenten Standortvorteil liefern. Menzingen liegt in einer Landschaft unter nationale
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Schulportal KLAPP
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Schulportal Klapp Informationen Eltern Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte
Wie im Schreiben von Mitte August angekündigt, starten wir nun etappenweise mit dem Schulportal Klapp. Auf dieser Se
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Angebote
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Angebote aus der Mediathek/Bibliothek GIBZ Die Mediathek ist das Lern- und Infozentrum des GIBZ und unterstützt Lernende, Studierende und Lehrpersonen bei der Informationsbeschaffung in der Grund- un
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Wirtschaft
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Wirtschaftsstandort Risch Wirtschaft findet in Risch zu einem wesentlichen Teil im Industriegebiet von Rotkreuz statt (nordöstlich des Bahnhofs von Rotkreuz). Risch verfügt über eine der schweizweit
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Die Zuger Fachgruppen werden weiterentwickelt
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Attraktiv, sichtbar, relevant: Im Kanton Zug werden die Fachgruppen weiterentwickelt. 2022 wurde eine Auslegeordnung erstellt, um die Fachgruppen weiter zu entwickeln. Ziel ist es, die Sichtbarkeit u
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Verfahrensrecht
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Regeste:
Art. 5 Abs. 3, Art. 9 und Art. 29 Abs. 1 und 2 BV; Art. 116 Abs. 1 DBG und § 19 Abs. 1 Ziff. 4 VRG
Der Versand einer auf den 8. April 2024 datierten Veranlagungsverfügung am 4. April 2024
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Steuern (Nichteintreten auf Einsprache zufolge Verspätung)
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Regeste:
Art. 5 Abs. 3, Art. 9 und Art. 29 Abs. 1 und 2 BV; Art. 116 Abs. 1 DBG und § 19 Abs. 1 Ziff. 4 VRG
Der Versand einer auf den 8. April 2024 datierten Veranlagungsverfügung am 4. April 2024