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2986.0 - Geschäftsbericht der KESB ab Seite 106 der Vorlage 2961
nformationen innerhalb von 10 Arbeitstagen bearbeitet 19 Termingerechte Bearbeitung von Bewilli- gungen für wasserbauliche Gesuche und Massnahmen Keine berechtigten Reklamationen 20 Termingerechte Unt Zug verbesserte sich im Berichtsjahr deutlich. Die in den letzten Jahren unternommenen Sparanstren- gungen und die wirtschaftliche Entwicklung zeigen erfreuliche Erfolge. Trotz weiterhin geschärftem Fokus
711.31-23-1.de.pdf
mehr als 7500 m2 Verkaufs- bzw. Nutzfläche oder mehr als 500 Parkplätzen oder mehr als 3000 Bewe- gungen pro Tag (an mindestens hundert Tagen pro Jahr). S 4.2 Standorte Eine verkehrsintensive Einrichtung - tigen die Karte. Die zuständige Planungsbehörde beurteilt das Risiko. In ihren Interessenabwä- gungen zieht sie die Stellungnahme der Vollzugsbehörde als eine Grundlage mit ein. E 10.1.3 Im Rahmen von
163.2 - Verordnung über die Fähigkeitsprüfung für den Anwaltsberuf und die Beurkundungsprüfung für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Anwaltsprüfungsverordnung)
Kanton Zug 163.2 Verordnung über die Fähigkeitsprüfung für den Anwaltsberuf und die Beurkundungsprüfung für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Anwaltsprüfungsverordnung) Vom 12. November 2021 (Stand
414.191 - Reglement über die Abschlussprüfungen an der Fachmittelschule
keit mit der Beurteilung anderer Präsentationen sowie die Einhaltung der formalen Prüfungsbedin- gungen sicher zu stellen. * § 38 * Fachmaturitätszeugnis 1 Das Fachmaturitätszeugnis wird von der Direktion keit mit der Beurteilung anderer Präsentationen sowie die Einhaltung der formalen Prüfungsbedin- gungen sicher zu stellen. § 48 * Fachmaturitätszeugnis 1 Das Fachmaturitätszeugnis wird von der Direktion
3299.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Die Ge- meinden geben sämtliche Zuständigkeiten und Aufgaben in den Bereichen Brandsch utzbewilli- gungen (§§ 15–18 FSG) und Feuerschau (neu als Brandschutzkontrolle bezeichnet; §§ 19–23 FSG) an den Kanton der Auf- gabe des vorbeugenden Brandschutzes, insbesondere der Erteilung von Brandschutzbewilli- gungen und der Brandschutzkontrollen (Feuerschau) befreit werden. Es ist mit Einsparungen bei den Gemeinden
3341.2 - Antwort des Regierungsrats
Juli 2016 (PVoHSLU, SRL Nr. 520c) festgelegt. Der Regierungsrat beurteilt die Anstellungsbedin- gungen grundsätzlich als gut. Die HSLU entlöhnt ihre Mitarbeitenden auf Basis der Besoldungsver- ordnung Bestehen in Einzelfällen Missstände, sind diese zu beheben. Festzuhalten ist, dass die Arbeitsbedin- gungen und die Löhne an Schweizer Hochschulen im internationalen Vergleich überdurchschnittlich gut sind
154.211 - Vollziehungsverordnung zum Gesetz über das Arbeitsverhältnis des Staatspersonals (Personalverordnung, PVO)
werden unabhängig von ihrem Wert die über das Portal iZug veröffentlichten standardisierten Vergünsti- gungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der kantonalen Verwaltung. * 4.2. Lohn und lohnähnliche Vergütungen fallen in die Staatskasse. * 2 Vorbehalten bleiben anderslautende gesetzliche Vorschriften oder Verfü- gungen der Direktionen, z. B. für den Fall, dass die Leistungen ausnahms- weise ausserhalb der Arbeitszeiten
414.191 - Reglement über die Abschlussprüfungen an der Fachmittelschule
keit mit der Beurteilung anderer Präsentationen sowie die Einhaltung der formalen Prüfungsbedin- gungen sicher zu stellen. * § 38 * Fachmaturitätszeugnis 1 Das Fachmaturitätszeugnis wird von der Direktion keit mit der Beurteilung anderer Präsentationen sowie die Einhaltung der formalen Prüfungsbedin- gungen sicher zu stellen. § 48 * Fachmaturitätszeugnis 1 Das Fachmaturitätszeugnis wird von der Direktion
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mehr als 7500 m2 Verkaufs- bzw. Nutzfläche oder mehr als 500 Parkplätzen oder mehr als 3000 Bewe- gungen pro Tag (an mindestens hundert Tagen pro Jahr). S 4.2 Standorte Eine verkehrsintensive Einrichtung - tigen die Karte. Die zuständige Planungsbehörde beurteilt das Risiko. In ihren Interessenabwä- gungen zieht sie die Stellungnahme der Vollzugsbehörde als eine Grundlage mit ein. E 10.1.3 Im Rahmen von
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mehr als 7500 m2 Verkaufs- bzw. Nutzfläche oder mehr als 500 Parkplätzen oder mehr als 3000 Bewe- gungen pro Tag (an mindestens hundert Tagen pro Jahr). S 4.2 Standorte Eine verkehrsintensive Einrichtung - tigen die Karte. Die zuständige Planungsbehörde beurteilt das Risiko. In ihren Interessenabwä- gungen zieht sie die Stellungnahme der Vollzugsbehörde als eine Grundlage mit ein. E 10.1.3 Im Rahmen von

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