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2986.0 - Geschäftsbericht der KESB ab Seite 106 der Vorlage 2961
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nformationen innerhalb von 10 Arbeitstagen bearbeitet 19 Termingerechte Bearbeitung von Bewilli- gungen für wasserbauliche Gesuche und Massnahmen Keine berechtigten Reklamationen 20 Termingerechte Unt Zug verbesserte sich im Berichtsjahr deutlich. Die in den letzten Jahren unternommenen Sparanstren- gungen und die wirtschaftliche Entwicklung zeigen erfreuliche Erfolge. Trotz weiterhin geschärftem Fokus
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711.31-23-1.de.pdf
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mehr als 7500 m2 Verkaufs- bzw. Nutzfläche oder mehr als 500 Parkplätzen oder mehr als 3000 Bewe- gungen pro Tag (an mindestens hundert Tagen pro Jahr). S 4.2 Standorte Eine verkehrsintensive Einrichtung - tigen die Karte. Die zuständige Planungsbehörde beurteilt das Risiko. In ihren Interessenabwä- gungen zieht sie die Stellungnahme der Vollzugsbehörde als eine Grundlage mit ein. E 10.1.3 Im Rahmen von
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163.2 - Verordnung über die Fähigkeitsprüfung für den Anwaltsberuf und die Beurkundungsprüfung für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Anwaltsprüfungsverordnung)
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Kanton Zug 163.2 Verordnung über die Fähigkeitsprüfung für den Anwaltsberuf und die Beurkundungsprüfung für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Anwaltsprüfungsverordnung) Vom 12. November 2021 (Stand
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414.191 - Reglement über die Abschlussprüfungen an der Fachmittelschule
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keit mit der Beurteilung anderer Präsentationen sowie die Einhaltung der formalen Prüfungsbedin- gungen sicher zu stellen. * § 38 * Fachmaturitätszeugnis 1 Das Fachmaturitätszeugnis wird von der Direktion keit mit der Beurteilung anderer Präsentationen sowie die Einhaltung der formalen Prüfungsbedin- gungen sicher zu stellen. § 48 * Fachmaturitätszeugnis 1 Das Fachmaturitätszeugnis wird von der Direktion
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3299.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Die Ge- meinden geben sämtliche Zuständigkeiten und Aufgaben in den Bereichen Brandsch utzbewilli- gungen (§§ 15–18 FSG) und Feuerschau (neu als Brandschutzkontrolle bezeichnet; §§ 19–23 FSG) an den Kanton der Auf- gabe des vorbeugenden Brandschutzes, insbesondere der Erteilung von Brandschutzbewilli- gungen und der Brandschutzkontrollen (Feuerschau) befreit werden. Es ist mit Einsparungen bei den Gemeinden
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3341.2 - Antwort des Regierungsrats
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Juli 2016 (PVoHSLU, SRL Nr. 520c) festgelegt. Der Regierungsrat beurteilt die Anstellungsbedin- gungen grundsätzlich als gut. Die HSLU entlöhnt ihre Mitarbeitenden auf Basis der Besoldungsver- ordnung Bestehen in Einzelfällen Missstände, sind diese zu beheben. Festzuhalten ist, dass die Arbeitsbedin- gungen und die Löhne an Schweizer Hochschulen im internationalen Vergleich überdurchschnittlich gut sind
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154.211 - Vollziehungsverordnung zum Gesetz über das Arbeitsverhältnis des Staatspersonals (Personalverordnung, PVO)
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werden unabhängig von ihrem Wert die über das Portal iZug veröffentlichten standardisierten Vergünsti- gungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der kantonalen Verwaltung. * 4.2. Lohn und lohnähnliche Vergütungen fallen in die Staatskasse. * 2 Vorbehalten bleiben anderslautende gesetzliche Vorschriften oder Verfü- gungen der Direktionen, z. B. für den Fall, dass die Leistungen ausnahms- weise ausserhalb der Arbeitszeiten
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414.191 - Reglement über die Abschlussprüfungen an der Fachmittelschule
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keit mit der Beurteilung anderer Präsentationen sowie die Einhaltung der formalen Prüfungsbedin- gungen sicher zu stellen. * § 38 * Fachmaturitätszeugnis 1 Das Fachmaturitätszeugnis wird von der Direktion keit mit der Beurteilung anderer Präsentationen sowie die Einhaltung der formalen Prüfungsbedin- gungen sicher zu stellen. § 48 * Fachmaturitätszeugnis 1 Das Fachmaturitätszeugnis wird von der Direktion
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mehr als 7500 m2 Verkaufs- bzw. Nutzfläche oder mehr als 500 Parkplätzen oder mehr als 3000 Bewe- gungen pro Tag (an mindestens hundert Tagen pro Jahr). S 4.2 Standorte Eine verkehrsintensive Einrichtung - tigen die Karte. Die zuständige Planungsbehörde beurteilt das Risiko. In ihren Interessenabwä- gungen zieht sie die Stellungnahme der Vollzugsbehörde als eine Grundlage mit ein. E 10.1.3 Im Rahmen von
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mehr als 7500 m2 Verkaufs- bzw. Nutzfläche oder mehr als 500 Parkplätzen oder mehr als 3000 Bewe- gungen pro Tag (an mindestens hundert Tagen pro Jahr). S 4.2 Standorte Eine verkehrsintensive Einrichtung - tigen die Karte. Die zuständige Planungsbehörde beurteilt das Risiko. In ihren Interessenabwä- gungen zieht sie die Stellungnahme der Vollzugsbehörde als eine Grundlage mit ein. E 10.1.3 Im Rahmen von