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1741.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
be- kannt gemacht und, sofern nötig, ausgebaut werden. Das Postulat hat ausdrücklich eine nach- haltige Informationsoffensive zum Ziel. Mit einer einmaligen Grossaktion ("Offensive") wird je- doch kaum vertritt der Bundesrat die Auffassung, der Kinder- und Jugendmedienschutz sei Sache der Kantone. Diese Haltung des Bundesrats lässt jedoch durchaus Raum für die Erwartung, der Bund werde dereinst doch noch die hinterfragten und reflektierten Nutzung von Computern hinführen können. b. Im schulischen Alltag halten sich die gemeindlichen Schulen beim Unterricht an die Vor- gaben, welche in den Ergänzungen zu den
1806.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
geprüft, ob sich ein Kind nach dem Fall ins Wasser orientieren, eine Mi- nute an Ort über Wasser halten und eine Strecke von 50 m schwimmen kann. In der Vernehmlassung zum Übergangslehrplan Sport wurde
1887.01 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
richtung des SEG und eine unterstützende, auf Vertrauen und Partnerschaftlichkeit ausgerich- tete Haltung des Kantons gegenüber den Einrichtungen, da die Kontroll- und Aufsichtsinstru- mente zu stark gewichtet Die Direktion des Innern oder die Direktion für Bildung und Kultur sind für die Prüfung der Ein- haltung der Bewilligungs- und Anerkennungsvoraussetzungen der sozialen Einrichtungen des Kantons Zug zuständig
1886.21 - Ablauf der Referendumsfrist: 2. November 2010
Gemeinde. 2 Die Justizbehörden nehmen die Verfahrenshandlungen grundsätzlich an ihrem Sitz vor und halten Sitzungen in den ihnen zugewiesenen Räumlich- keiten ab. 3 Die Verfahrens- oder Prozessleitung kann weitere Verfah- ren, anordnen. 2 Bei festgestellter Amtspflichtverletzung oder bei ungebührlichem Ver- halten teilt die Beschwerdeinstanz ihren Entscheid der Justizverwaltungsab- teilung mit. § 78 Ergänzendes in Anwendung von Art. 335 StGB erlassen haben, insbesondere auf das Polizeistrafgesetz1). Vorbe- halten bleiben die Bestimmungen über das Ordnungsbussenverfahren. 1) BGS 311.1 25 2. Abschnitt Ermächtigung
1886.13 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
Gemeinde. 2 Die Justizbehörden nehmen die Verfahrenshandlungen grundsätzlich an ihrem Sitz vor und halten Sitzungen in den ihnen zugewiesenen Räumlich- keiten ab. 3 Die Verfahrens- oder Prozessleitung kann weitere Verfah- ren, anordnen. 2 Bei festgestellter Amtspflichtverletzung oder bei ungebührlichem Ver- halten teilt die Beschwerdeinstanz ihren Entscheid der Justizverwaltungsab- teilung mit. § 78 Ergänzendes in Anwendung von Art. 335 StGB erlassen haben, insbesondere auf das Polizeistrafgesetz1). Vorbe- halten bleiben die Bestimmungen über das Ordnungsbussenverfahren. 1) BGS 311.1 25 2. Abschnitt Ermächtigung
1672.10 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
Vorlage Nr. 1672.10 Laufnummer 13284 Änderung des Schulgesetzes (Konzept Sonderpädagogik) und Änderung des Lehrpersonalgesetzes Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission vom 4. Januar 2010 Se
1761.2 - Antwort des Regierungsrates
tung der laufenden WTO-Verhandlungen hingewiesen. Die vorläufig ablehnende Haltung zu ei- nem FHAL mit der EU entspricht der Haltung der Mehrheit der Kantone und wurde von der KdK entsprechend dem Bundesrat KdK und die LDK eine möglichst einheitliche Haltung der Kantone herbeizuführen. Gegenüber dem Bund nützt nur eine möglichst einheitliche und starke Haltung der Kantone. Frage 10: Sieht der Regierungsrat anschliessend zuständig für die Beratung und Ratifikation solcher Abkommen. Die Kantone können ihre Haltung zu internationalen Fragen gegenüber dem Bundesrat in Form von Vernehmlassungen der Konferenz der
1799.2 - Antwort des Regierungsrates
Vorlage Nr. 1799.2 Laufnummer 13146 Interpellation der CVP-Fraktion betreffend kostenloser öffentlicher Verkehr (Vorlage Nr. 1799.1 - 13042) Antwort des Regierungsrats vom 23. Juni 2009 Sehr geehrter
1820.5 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Fahrzeit von Zug nach Zürich für jeden zweiten Luzerner Interregiozug ver- kürzt werden, indem auf den Halt in Thalwil verzichtet wird. Zudem führt die Eröffnung des Gotthard-Basistunnels (GBT) zu kürzeren des Stadtbahnangebots beitragen. Dank diesen Infrastrukturmassnahmen von ZEB könnten auch die Haltestellen Walchwil Hörndli und Hünenberg Chämleten vermehrt durch die Stadtbahn bedient werden. Das Bundesamt ihr mit 6 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen keine Folge gegeben. Als Be- gründung für die ablehnende Haltung wurde angegeben, dass das Anliegen bereits auf Geset- zesstufe (Art. 10 ZEBG) verankert sei. Die
1714.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Vorlage unterbreiten, in welcher als Ersatz für das Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Aufent- halt und Niederlassung der Ausländer vom 28. November 1996 (EG ANAG; BGS 122.5) der Er- lass eines Ein

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