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2050.1a - Beilage
Neubauten für die Verwaltung und Gerichte des Kantons Zug und die Zugerland Verkehrsbetriebe AG Machbarkeitsstudie auf dem Areal an der Aa, Zug 2 3Vertiefte Machbarkeitsstudie an der Aa, Zug | Boltsha
1773.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Jahr seit Erheblicherklärung der Motion, d.h. seit dem 12. Juni 2008 zu unterbreiten. Diese Frist halten wir ein. Der Kantonsrat hat sich gestützt auf unseren Bericht und Antrag vom 29. April 2008 (Vorlage der Wirksamkeit. Ge- setzmässig im Sinne des neuen Kantonsratsbeschlusses festgelegte Landpreise halten sich im Rahmen des FHG. Weder das Planungs- und Baugesetz (PBG) vom 26. November 1998 (BGS 721.11)
1803.1 - Interpellationstext
beim Arbeitsaufwand (Personalaufwand) mit sich bringen. Die verbesserte Wirtschaftlichkeit lässt sich halt in erster Linie durch die Senkung der Personalkosten erreichen, die fast 70% der Kosten eines Spitals
1706.1 - Motionstext
Übersicht der energietechnischen Schwachstellen erstellt und deren Beseitigung beim laufenden Unter- halt und bei anstehenden Sanierungen berücksichtigt werden. Grundsätzliche Begründungen: Energieeinsparung
1710.1 - Motionstext
Vorlage Nr. 1710.1 Laufnummer 12812 Motion von Vreni Wicky betreffend Gerichtsentscheide im Internet vom 17.07.2008 Kantonsrätin Vreni Wicky, Zug, hat am 17. Juli 2008 folgende Motion eingereicht: Das
1729.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Aufgabe der Schule, den Schülerinnen und Schülern Kenntnisse, Fähigkeiten, Fertigkeiten und positive Haltungen für ihre persönliche und berufliche Zukunft zu vermitteln. Mit dem vom Kanton initiierten und in Klarheit 3.2 Die Beurteilung und Funktion von Noten 4. Vergleich mit andern Kantonen 5. Haltung des Bildungsrates 6. Haltung des Regierungsrates 7. Antrag 1. Das Wichtigste in Kürze Der Regierungsrat erachtet Klasse ihre Notenzeugnisse. Im Kanton Nidwalden erfolgt dies erst im 1. Semester der 5. Klasse. 5. Haltung des Bildungsrates Der Bildungsrat ist aufgrund der langjährigen positiven Erfahrung mit «Beurteilen
1775.02 - Antrag des Regierungsrates
Gesetz über die Förderung von preisgünstigemWohnraum (Wohnraumförderungsgesetz, WFG) Änderung vom .............. 2009 Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Bst. b der Kantonsverfassung1),
1845.2 - Antwort des Regierungsrates
derung erhebt, tritt der Regierungsrat auf ein solches Vorhaben nicht ein. Er sieht sich in seiner Haltung durch den Umstand bestätigt, dass auch in wesentlich grösseren Kantonen personal- starke Gemeinde-
1852.07 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
Vorlage Nr. 1852.7 Laufnummer 13274 Kantonsratsbeschluss betreffend Einführung der Verwaltungsführung mit Leistungsauftrag und Globalbudget Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission vom 14. J
1854.05 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
die Beteiligten oder die Justizprüfungskommission des Kantonsrates sie nicht von der Geheim- haltungspflicht entbinden."Man sollte bewirken, dass dies der Kantonsrat noch ändert. Falls er dies nicht tut

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