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1841.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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techni- schen/mathematischen Fächern etc.. 3. Bildungskommission 3.1 Haltung des Regierungsrates Der Regierungsrat teilt die Haltung der CVP-Fraktion, dass alle Bildungsgeschäfte, welche in die Kompetenz Kantons Zug 2.3 Beurteilung des Motionsanliegens 3. Wahl einer ständigen Bildungskommission 3.1 Haltung der Regierung 3.2 Beurteilung des Motionsanliegens 4. Abschaffung des Bildungsrates 4.1 Der Bildungsrat
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1840.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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techni- schen/mathematischen Fächern etc.. 3. Bildungskommission 3.1 Haltung des Regierungsrates Der Regierungsrat teilt die Haltung der CVP-Fraktion, dass alle Bildungsgeschäfte, welche in die Kompetenz Kantons Zug 2.3 Beurteilung des Motionsanliegens 3. Wahl einer ständigen Bildungskommission 3.1 Haltung der Regierung 3.2 Beurteilung des Motionsanliegens 4. Abschaffung des Bildungsrates 4.1 Der Bildungsrat
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1841.1 - Motionstext
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Vorlage Nr. 1841.1 Laufnummer 13132 Motion der CVP-Fraktion betreffend Erarbeitung einer Bildungsstrategie vom 9. Juni 2009 Die CVP-Fraktion hat am 9. Juni 2009 folgende Motion eingereicht: Der Regier
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1846.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Vorlage Nr. 1846.1 Laufnummer 13141 1. Kantonsratsbeschluss betreffend Projektierungskredit für die Planung von Neu- und Umbauten für das Kan- tonale Gymnasium Menzingen (KGM) 2. Kantonsratsbeschluss
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1846.5 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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Vorlage Nr. 1846.5 Laufnummer 13218 1. Kantonsratsbeschluss betreffend Projektierungskredit für die Planung von Neu- und Umbauten für das Kan- tonale Gymnasium Menzingen (KGM) 2. Kantonsratsbeschluss
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1855.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Fahrzeit von Zug nach Zürich für jeden zweiten Luzerner Interregiozug ver- kürzt werden, indem auf den Halt in Thalwil verzichtet wird. Zudem führt die Eröffnung des Gotthard-Basistunnels (GBT) zu kürzeren des Stadtbahnangebots beitragen. Dank diesen Infrastrukturmassnahmen von ZEB könnten auch die Haltestellen Walchwil Hörndli und Hünenberg Chämleten vermehrt durch die Stadtbahn bedient werden. Das Bundesamt ihr mit 6 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen keine Folge gegeben. Als Be- gründung für die ablehnende Haltung wurde angegeben, dass das Anliegen bereits auf Geset- zesstufe (Art. 10 ZEBG) verankert sei. Die
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1725.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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zusammen- gefasst werden. Mit den Konzentrationsmassnahmen bei den Polizeidienststellen wären nach- haltige Einsparungen möglich. Da aber diese Wirkung frühestens in rund 10 Jahren eintreffen würde, lassen Herren Wir unterbreiten Ihnen den Bericht und Antrag zur Motion der CVP-Fraktion betreffend Beibe- haltung der Polizeidienststellen in den Gemeinden (Community Policing) vom 19. September 2008 (Vorlage Nr gefährden. Diese Massnahme ist demzufol- ge nicht geeignet, den heute guten Sicherheitsstandard zu halten und sie widerspricht den re- gierungsrätlichen Strategiezielen 2010 - 2018, für die Bevölkerung einen
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1811.2 - Antwort des Regierungsrates
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geprüft werden. 2. Beantwortung der in der Interpellation Spescha gestellten Fragen 2.1. Welche Haltung hat der Kanton Zug bisher in diesem Änderungsprozess (Revision Konkordat) eingenommen? Der Regierungsrat Trägerschaften zu einer Institution in regionaler Trägerschaft) grundsätzlich zu. Dies gestützt auf die Haltung der kantonalen Konkordatskommission und des Konkor- datsrats. Die im Bericht beschriebenen Szenarien
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1812.2 - Antwort des Regierungsrates
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geprüft werden. 2. Beantwortung der in der Interpellation Spescha gestellten Fragen 2.1. Welche Haltung hat der Kanton Zug bisher in diesem Änderungsprozess (Revision Konkordat) eingenommen? Der Regierungsrat Trägerschaften zu einer Institution in regionaler Trägerschaft) grundsätzlich zu. Dies gestützt auf die Haltung der kantonalen Konkordatskommission und des Konkor- datsrats. Die im Bericht beschriebenen Szenarien
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1864.2 - Antwort des Regierungsrates
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Vorlage Nr. 1864.2 Laufnummer 13369 Interpellation der SP-Fraktion betreffend Rechtmässigkeit der Milderung der wirtschaftlichen Doppelbelastung im Zuger Steuergesetz (Vorlage Nr. 1864.1 - 13209) Antw