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Bau- und Planungsrecht
Regeste: § 22 RPG, § 44 PBG, § 4 V PBG – Das vorübergehende  Stationieren von Booten auf einer am See gelegenen Wiese gilt nicht als  bewilligungspflichtiges Bauvorhaben. Die Bewilligung für ein
§§ 18 Abs. 1 und 42 Abs. 1 VRG, Art. 4 Abs. 5 Reklamereglement der Gemeinde Baar
Regeste: §§ 18 Abs. 1 und 42 Abs. 1 VRG, Art. 4 Abs. 5  Reklamereglement der Gemeinde Baar – Überprüfung der Rechtmässigkeit eines generell-abstrakten Erlasses (Reklamereglement), im Anwendungsfal
Grundlagen, Organisation, Gemeinden
Regeste: §§ 2 Abs. 2 Bst. c und 6 Abs. 1 Bst. c  Öffentlichkeitsgesetz – Organisationen und Personen ausserhalb der öffentlichen Verwaltung unterstehen dem Öffentlichkeitsgesetz nur dann, wenn sie
Bau- und Planungsrecht
Regeste: §§ 14 Abs. 1 und 15 Abs. 2 Denkmalschutzgesetz, § 31 BO Cham – Bedeutung der Stellungnahme des Amts für Denkmalpflege und Archäologie zu einem Bauvorhaben in der  Ortsbildschutzzone im Ra
§§ 99 und 132 Abs. 1 GG; § 70 Abs. 1 PG
Regeste: §§ 99 und 132 Abs. 1 GG – Die Rechte und Pflichten der Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter einer Gemeinde richten sich nach dem (Gemeinde-)Gesetz und nach dem Dienst- und Besoldungsreglement
Art. 153a Abs. 2 lit. a HRegV, Art. 153b Abs. 1 HRegV i.V.m Art. 943 Abs. 1 OR
Regeste: Artikel 153a Abs. 2 lit. a HRegV – Das Handelsregisteramt hat die Aufforderung zur Anmeldung eines gültigen Rechtsdomizils  an die im Handelsregister angegebene Adresse der Rechtseinheit z
Zivilrecht
, Pflaumenbäume usw. nicht näher als zwei Meter, niedere bis auf drei Meter unter der Schere zu haltende Gartenbäume und Ziersträucher nicht näher als 50 Zentimeter an das nachbarliche Grundstück gesetzt fünf Jahre vor Inkrafttreten dieser Bestimmung gepflanzt worden sind (§ 111a Abs. 1 EG ZGB). 1.3 Halten Pflanzungen die kantonalrechtlichen Abstände nicht ein, kann ihre Beseitigung (bzw. die Wiederherstellung
Zivilstandswesen
Regeste: Art. 8a SchlussT ZGB – Die Namensänderung  durch eine einfache Erklärung ist auf den Ledignamen beschränkt (Erw. 3). Art. 30 Abs. 1 ZGB – Trotz Lockerung der Praxis bei Namensänderungen
Art. 176 Abs. 3 ZGB, Art. 6 Abs. 1 EMRK
bisherigen Umgebung zu betreuen, ohne dass schon um-fassend zu prüfen wäre, wer ihm in Zukunft stabileren Halt verschaffen könnte (BGE 111 II 223). Dadurch mag zwar dem Grundsatz der Beziehungs- und Erlebnisk
Raumplanung, Bauwesen, Gewässer, Energie, Verkehr
Regeste: §§ 14 Abs. 1 und 15 Abs. 2 Denkmalschutzgesetz, § 31 BO Cham – Bedeutung der Stellungnahme des Amts für Denkmalpflege und Archäologie zu einem Bauvorhaben in der  Ortsbildschutzzone im Ra

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