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§ 76 Ziff. 2 VRG, § 3 Abs. 3 EG ZGB, § 3 Verordnung über die amtliche Schätzung
Regeste: – Erstellt die Schätzungskommission eine Schätzung im Rahmen eines Steuerveranlagungsverfahrens, kann der Schätzungsentscheid nicht direkt beim Verwaltungsgericht angefochten  werden (Erw
Art. 276 ZPO
Regeste: – Die  Abänderung von vorsorglichen Massnahmen ist zulässig, wenn sich die Umstände seit deren Erlass erheblich und dauernd geändert haben. Wird der geltend gemachte Wegfall von bisher e
Art. 8a SchlussT ZGB, Art. 30 Abs. 1 ZGB
Regeste: Art. 8a SchlussT ZGB – Die Namensänderung  durch eine einfache Erklärung ist auf den Ledignamen beschränkt (Erw. 3). Art. 30 Abs. 1 ZGB – Trotz Lockerung der Praxis bei Namensänderungen
Art. 5 AHVG, Art. 6, Art. 8, Art. 8bis und Art. 8ter AHVV
Regeste: – Einlagen in die  Berufliche Vorsorge welche anstelle des Arbeitnehmers vom Arbeitgeber erbracht werden, gehören nicht zum massgeblichen Lohn und unterliegen mithin nicht der AHV-Beitra
§ 4 Abs. 1 GSW, § 18 Abs. 1 und 2 V PBG, § 32 Abs. 1 BO Zug
eine öffentliche Strasse im Sinne von § 4 Abs. 1 lit. a GSW. b/ee) (...) c) Die Beschwerdeführer halten dafür, dass die Bohlgutschstrasse auch im Sinne von § 4 Abs. 1 lit. b GSW öffentlich sei. c/aa)
Staats- und Verwaltungsrecht
Grundsätze des kantonalen Verwaltungsgebührentarifs bzw. an die regierungsrätliche Praxis zu diesem zu halten haben. Denn er ist Beschwerdeinstanz mit voller Kognition und kann vorinstanzliche Entscheide gestützt
Verfahrensrecht
Regeste: § 76 Ziff. 2 VRG, § 3 Abs. 3 EG ZGB, § 3 Verordnung über die amtliche Schätzung – Erstellt die Schätzungskommission eine Schätzung im Rahmen eines Steuerveranlagungsverfahrens, kann der Sch
Art. 10 Abs. 3 lit. e ELG
Regeste: – Die  Anrechenbarkeit eines Unterhaltsbeitrages als anerkannte Ausgabe setzt voraus, dass die Unterhaltsleistung richterlich, behördlich oder vertraglich festgesetzt und betraglich konk
Sozialversicherungsrecht
jenen des anderen Kantons übersteigt (Differenz-zahlung; Abs. 2). 2.2 Zu Art. 4 Abs. 1 lit. d FamZG halten die Kommentatoren Kieser und Reichmuth unter anderem fest, nach dem BSV könne es sich bei dieser t werden, handeln die Kommentatoren nicht speziell ab. Zum Aspekt des Verbots des Doppelbezugs halten Kieser und Reichmuth unter anderem fest, Art. 6 FamZG habe beim Zusammenfallen von bundesrechtlichen
Grundsätzliche Stellungnahmen
Rechtsgrundlage Die wichtigste Rechtsgrundlage bezüglich  Datenschutz und Datensicherheit ist für die öffentliche Verwaltung von Gemeinden und Kanton das Datenschutzgesetz des Kantons Zug vom 28.

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