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§ 76 Ziff. 2 VRG, § 3 Abs. 3 EG ZGB, § 3 Verordnung über die amtliche Schätzung
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Regeste:
– Erstellt die Schätzungskommission eine Schätzung im Rahmen eines Steuerveranlagungsverfahrens, kann der Schätzungsentscheid nicht direkt beim Verwaltungsgericht angefochten werden (Erw
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Art. 276 ZPO
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Regeste:
– Die Abänderung von vorsorglichen Massnahmen ist zulässig, wenn sich die Umstände seit deren Erlass erheblich und dauernd geändert haben. Wird der geltend gemachte Wegfall von bisher e
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Art. 8a SchlussT ZGB, Art. 30 Abs. 1 ZGB
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Regeste:
Art. 8a SchlussT ZGB – Die Namensänderung durch eine einfache Erklärung ist auf den Ledignamen beschränkt (Erw. 3).
Art. 30 Abs. 1 ZGB – Trotz Lockerung der Praxis bei Namensänderungen
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Art. 5 AHVG, Art. 6, Art. 8, Art. 8bis und Art. 8ter AHVV
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Regeste:
– Einlagen in die Berufliche Vorsorge welche anstelle des Arbeitnehmers vom Arbeitgeber erbracht werden, gehören nicht zum massgeblichen Lohn und unterliegen mithin nicht der AHV-Beitra
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§ 4 Abs. 1 GSW, § 18 Abs. 1 und 2 V PBG, § 32 Abs. 1 BO Zug
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eine öffentliche Strasse im Sinne von § 4 Abs. 1 lit. a GSW.
b/ee) (...)
c) Die Beschwerdeführer halten dafür, dass die Bohlgutschstrasse auch im Sinne von § 4 Abs. 1 lit. b GSW öffentlich sei.
c/aa)
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Staats- und Verwaltungsrecht
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Grundsätze des kantonalen Verwaltungsgebührentarifs bzw. an die regierungsrätliche Praxis zu diesem zu halten haben. Denn er ist Beschwerdeinstanz mit voller Kognition und kann vorinstanzliche Entscheide gestützt
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Verfahrensrecht
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Regeste:
§ 76 Ziff. 2 VRG, § 3 Abs. 3 EG ZGB, § 3 Verordnung über die amtliche Schätzung – Erstellt die Schätzungskommission eine Schätzung im Rahmen eines Steuerveranlagungsverfahrens, kann der Sch
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Art. 10 Abs. 3 lit. e ELG
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Regeste:
– Die Anrechenbarkeit eines Unterhaltsbeitrages als anerkannte Ausgabe setzt voraus, dass die Unterhaltsleistung richterlich, behördlich oder vertraglich festgesetzt und betraglich konk
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Sozialversicherungsrecht
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jenen des anderen Kantons übersteigt (Differenz-zahlung; Abs. 2).
2.2 Zu Art. 4 Abs. 1 lit. d FamZG halten die Kommentatoren Kieser und Reichmuth unter anderem fest, nach dem BSV könne es sich bei dieser t werden, handeln die Kommentatoren nicht speziell ab.
Zum Aspekt des Verbots des Doppelbezugs halten Kieser und Reichmuth unter anderem fest, Art. 6 FamZG habe beim Zusammenfallen von bundesrechtlichen
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Grundsätzliche Stellungnahmen
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Rechtsgrundlage
Die wichtigste Rechtsgrundlage bezüglich Datenschutz und Datensicherheit ist für die öffentliche Verwaltung von Gemeinden und Kanton das Datenschutzgesetz des Kantons Zug vom 28.