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2461.1 - Postulattext
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Vorlage Nr. 2461.1 Laufnummer 14832 Postulat der SP-Fraktion betreffend Entlastungsprogramm 2015-2018: Steuererhöhungen dürfen nicht tabu bleiben vom 30. November 2014 Die SP-Fraktion hat am 30. Novem
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754.09 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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ohne weiteres Mit- wirken des Kantonsrates. - Sollte der Regierungsrat entgegen seiner heutigen Haltung im Rahmen von aussergerichtlichen Vergleichsverhandlungen die jetzt bestrittene Forderung teilweise
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754.07 - Bericht, Antrag und Antwort des Regierungsrates
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 581.8/754.7/1210.2 (Laufnummer 11885) 1. GENEHMIGUNG DER SCHLUSSABRECHNUNG FÜR DEN NEUBAU DER STRAFANSTALT ZUG 2. INTERPELLATION VON GREGOR KUPPER UND VRENI WICKY BETREFFEND BAU
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754.08 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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vom 11. Februar 2004 betreffend Bauabrechnung für die Strafanstalt Zug. Der guten Ordnung halber halten wir fest, dass die Schlussabrechnung, welche die Stawiko zu beraten hat, lediglich die beiden Geschäfte
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2407.1 - Motionstext
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Vorlage Nr. 2407.1 Laufnummer 14707 Motion der ad-hoc Kommission zur Untersuchung der Vorkommnisse im Projekt ISOV- Einwohnerkontrolle betreffend Empfehlungen zur künftigen Abwicklung von Informatik-
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2414.1 - Antwort des Regierungsrats
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Vorlage Nr. 2414.1 Laufnummer 14725 14725_2414_1_Pro_Senectute_KESB.Doc Kleine Anfrage von Andreas Hausheer betreffend Pro Senectute Kanton Zug und KESB Antwort des Regierungsrats vom 8. Juli 2014 Am
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2433.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Vorlage Nr. 2433.1 Laufnummer 14765 Änderung des Energiegesetzes Bericht und Antrag des Regierungsrats vom 23. September 2014 Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Wir unterbreite
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2469.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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das Linksfahren erzwungen wurde und/oder notwendig war. Stellt die Polizei ein regelwidriges Ver- halten fest, hat sie die fehlbare Lenkerin/den fehlbaren Lenker anzuhalten, so dass dieser u n- mittelbar
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581.10a - Beilage 1
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gekommen ist. 7. Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass es in keiner Weise entscheidend ist, ob der In- halt des Vergleichs, d.h. die Höhe der Vergleichssumme, vom Kanton irgendwie in Frage gestellt wurde. Umstossung der gesetzlichen Vermutung von Art. 16 OR diejenige Partei treffe, die trotz Nichtein- haltung der Form die Gültigkeit des mündlich Vereinbarten behaupte (Erwägung 2.2). d. Urteil des Bundesgerichts
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836.2 - Antwort des Regierungsrates
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Medien, in Videos und Computerspielen, im Internet etc. und die Auswirkungen von Gewalt auf das Ver- halten von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen ist immer wieder Gegenstand von Auseinandersetzungen. Unter