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2461.1 - Postulattext
Vorlage Nr. 2461.1 Laufnummer 14832 Postulat der SP-Fraktion betreffend Entlastungsprogramm 2015-2018: Steuererhöhungen dürfen nicht tabu bleiben vom 30. November 2014 Die SP-Fraktion hat am 30. Novem
754.09 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
ohne weiteres Mit- wirken des Kantonsrates. - Sollte der Regierungsrat entgegen seiner heutigen Haltung im Rahmen von aussergerichtlichen Vergleichsverhandlungen die jetzt bestrittene Forderung teilweise
754.07 - Bericht, Antrag und Antwort des Regierungsrates
KANTON ZUG VORLAGE NR. 581.8/754.7/1210.2 (Laufnummer 11885) 1. GENEHMIGUNG DER SCHLUSSABRECHNUNG FÜR DEN NEUBAU DER STRAFANSTALT ZUG 2. INTERPELLATION VON GREGOR KUPPER UND VRENI WICKY BETREFFEND BAU
754.08 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
vom 11. Februar 2004 betreffend Bauabrechnung für die Strafanstalt Zug. Der guten Ordnung halber halten wir fest, dass die Schlussabrechnung, welche die Stawiko zu beraten hat, lediglich die beiden Geschäfte
2407.1 - Motionstext
Vorlage Nr. 2407.1 Laufnummer 14707 Motion der ad-hoc Kommission zur Untersuchung der Vorkommnisse im Projekt ISOV- Einwohnerkontrolle betreffend Empfehlungen zur künftigen Abwicklung von Informatik-
2414.1 - Antwort des Regierungsrats
Vorlage Nr. 2414.1 Laufnummer 14725 14725_2414_1_Pro_Senectute_KESB.Doc Kleine Anfrage von Andreas Hausheer betreffend Pro Senectute Kanton Zug und KESB Antwort des Regierungsrats vom 8. Juli 2014 Am
2433.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Vorlage Nr. 2433.1 Laufnummer 14765 Änderung des Energiegesetzes Bericht und Antrag des Regierungsrats vom 23. September 2014 Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Wir unterbreite
2469.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
das Linksfahren erzwungen wurde und/oder notwendig war. Stellt die Polizei ein regelwidriges Ver- halten fest, hat sie die fehlbare Lenkerin/den fehlbaren Lenker anzuhalten, so dass dieser u n- mittelbar
581.10a - Beilage 1
gekommen ist. 7. Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass es in keiner Weise entscheidend ist, ob der In- halt des Vergleichs, d.h. die Höhe der Vergleichssumme, vom Kanton irgendwie in Frage gestellt wurde. Umstossung der gesetzlichen Vermutung von Art. 16 OR diejenige Partei treffe, die trotz Nichtein- haltung der Form die Gültigkeit des mündlich Vereinbarten behaupte (Erwägung 2.2). d. Urteil des Bundesgerichts
836.2 - Antwort des Regierungsrates
Medien, in Videos und Computerspielen, im Internet etc. und die Auswirkungen von Gewalt auf das Ver- halten von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen ist immer wieder Gegenstand von Auseinandersetzungen. Unter

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