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1222.2 - Antwort des Regierungsrates
Resultate können dem Budget 2005 entnommen werden. 5. Ist der Regierungsrat bereit, seine befürwortende Haltung zum Steuerpaket nochmals zu überdenken? Antwort: Der Regierungsrat hat am 12. August 2003 die zahlreichen
1275.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
ist die nicht gerade euphorische Zukunftserwartung, welche die Unternehmer mit Investitionen zurück halten lässt. Daraus folgt ein überdurch- schnittliches Wachstum der Arbeitsproduktivität, welches im ersten Ende 2003 mit 47.5 Mio. Franken dotiert. Sie wurde gebildet, um den kantonalen Steuerfuss stabil zu halten und allfällige kurz- fristige Erhöhungen zu vermeiden. Ab dem Jahr 2008 könnte es notwendig sein
1274.2 - Antrag des Regierungsrates
Kantonsratsbeschluss betreffend den Beitritt zum Konkordat vom 19. April 2004 über die Zentralschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht vom …………… 2004 Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Bst.
1274.5 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
Kantonsratsbeschluss betreffend den Beitritt zum Konkordat vom 19. April 2004 über die Zentralschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht vom …………… 2005 Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Bst.
1274.6 - Ablauf der Referendumsfrist: 6. September 2005
Kantonsratsbeschluss betreffend den Beitritt zum Konkordat vom 19. April 2004 über die Zentralschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht vom 30. Juni 2005 Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 B
1284.1 - Motionstext
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1284.1 (Laufnummer 11605) MOTION DER CVP-FRAKTION BETREFFEND STANDESINITIATIVE ZUR FESTLEGUNG EINER OBERSTEN BELASTUNGSGRENZE FÜR DIE RESSOURCENSTARKEN KANTONE BEI DER NEUGESTAL
1316.11 - Zusatzbericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
Stawiko zusammen mit dem Gesetzestext als Vorabdruck bei der Beratung vorlag. Der guten Ordnung halber halten wir fest, dass die Stawiko das Geschäft aufgrund der am 1. Januar 2007 begonnenen neuen Legislaturperiode
1324.2 - Antwort, Bericht und Antrag des Regierungsrates
des Gesamtareals zu zerstören. 6 1324.2/1352.2 - 12505 Zur Bebauungsstudie Dietrich/Untertrifaller halten Wüest & Partner fest, dass das Bebauungskonzept von einem sehr behutsamen Umgang mit der bestehenden en Nutzungs-Mix, der für eine lebendige und attraktive Nutzung des Areals bürge. Zusammenfassend halten Wüest & Partner in ihrem Bericht vom 20. Februar 2006 als Empfehlung fest, dass das Bebauungskonzept für Maklerhonorar rund CHF 21.78 Mio. 12 1324.2/1352.2 - 12505 In ihrer Beurteilung der Szenarien halten Wüest & Partner folgendes fest. Der im Vergleich relativ hohe Residualwert ohne bauliche Veränderungen
1210.3a - Beilage 1
gekommen ist. 7. Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass es in keiner Weise entscheidend ist, ob der In- halt des Vergleichs, d.h. die Höhe der Vergleichssumme, vom Kanton irgendwie in Frage gestellt wurde. Umstossung der gesetzlichen Vermutung von Art. 16 OR diejenige Partei treffe, die trotz Nichtein- haltung der Form die Gültigkeit des mündlich Vereinbarten behaupte (Erwägung 2.2). d. Urteil des Bundesgerichts
1232.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
«Mehrkosten» betitelt - keinen Frankenbetrag. Dieser muss dem Bericht auf Seite 4 entnommen werden. Wir halten fest, dass es sich bei den erwähnten Mehrkosten um gebundene Ausgaben handelt, die im Jahr 2007 zur

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