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Art. 9 BV. Art. 23 ZGB. Art. 2 BewG. Art. 3 Abs. 2 DBG, § 3 Abs. 2 StG
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Regeste:
– Personen im Ausland bedürfen für den Erwerb von Grundstücken keiner Bewilligung, wenn das Grundstück dem Erwerber als natürlicher Person als Hauptwohnung am Ort seines rechtmässigen u
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§ 34 SchulG, Art. 301 ZGB und § 44 Abs. 2 EG ZGB
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Regeste:
– Die Rektorin, der Rektor der gemeindlichen Schule kann eine Schülerin oder einen Schüler einer Sonderschule zuweisen, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind (Erw. 2). Sie o
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Sozialhilfe und Arbeitsmarktrecht
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Regeste:
Art. 14 Abs. 1 AVG, Art. 37 lit. a, 39 Abs. 1 und 4 AVV – Personen, welche die Entscheidungen des Arbeitgebers in einem Personalverleihunternehmen bestimmen oder massgeblich beeinflussen
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Volksschule
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Regeste:
§ 34 SchulG, Art. 301 ZGB und § 44 Abs. 2 EG ZGB – Die Rektorin, der Rektor der gemeindlichen Schule kann eine Schülerin oder einen Schüler einer Sonderschule zuweisen, wenn die entsprechen
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§ 52c Abs. 3 WAG
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Regeste:
– Die Regel von § 52c Abs. 3 WAF, wonach eine Listengruppe nur an der Sitzverteilung teilnimmt, wenn ihre Listen wenigstens in einem Wahlkreis mindestens 5 % aller Parteistimmen des b
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Schule, Kultur, Natur- und Heimatschutz, Kirche
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Regeste:
§ 34 SchulG, Art. 301 ZGB und § 44 Abs. 2 EG ZGB – Die Rektorin, der Rektor der gemeindlichen Schule kann eine Schülerin oder einen Schüler einer Sonderschule zuweisen, wenn die entsprechen
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Art. 8 IVG
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Regeste:
Die Abgabe von Hilfsmitteln durch die Invalidenversicherung unterliegt den allgemeinen Anspruchsvoraussetzung gemäss (Geeignetheit, Erforderlichkeit, Eingliederungswirksamkeit). Die Abgabe
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§ 31 DMSG
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Regeste:
– Voraussetzungen, unter denen eine Unterschutzstellungsverfügung in Wiedererwägung gezogen werden kann.Aus dem Sachverhalt:
A. Am 10. Mai 1988 anerkannte der Regierungsrat des Kan
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§ 22 RPG, § 44 PBG, § 4 V PBG
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Regeste:
– Das vorübergehende Stationieren von Booten auf einer am See gelegenen Wiese gilt nicht als bewilligungspflichtiges Bauvorhaben. Die Bewilligung für einen gesteigerten Gemeingebra
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Art. 4 und 5 Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen
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Regeste:
– Die Verfügung eines Rayonverbots für die maximal zulässige Dauer von drei Jahren gegen eine u.a. wegen mehrfachen Landfriedensbruchs sowie mehrfachen Verstosses gegen das Konkordat üb