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1442.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1442.1 (Laufnummer Nr. 12054) KANTONSRATSBESCHLUSS BETREFFEND WEITERFÜHRUNG DER KOMMISSION FÜR DIE GLEICHSTELLUNG VON FRAU UND MANN BERICHT UND ANTRAG DES REGIERUNGSRATES VOM 17
1442.5 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1442.5 (Laufnummer 12221) KANTONSRATSBESCHLUSS BETREFFEND WEITERFÜHRUNG DER KOMMISSION FÜR DIE GLEICHSTELLUNG VON FRAU UND MANN BERICHT UND ANTRAG DER STAATSWIRTSCHAFTSKOMMISSIO
1335.5 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
Verbuchung der direkten Bundessteuer in der Steuerbuchhaltung, sondern stellt eine rein finanzbuch- haltungsinterne Buchung dar. Sämtliche aus dieser Fehlüberlegung in den Jahren 1993 bis 2003 erfolgten trans korrekt abgewickelt worden sind. Diese Buchung stellt auch keine Ausgabe im Sinne des Finanzhaus- haltgesetzes dar, da das Finanzvermögen des Kantons nicht vermindert wird. Es handelt sich dabei lediglich
1346.04 - Anträge der vorberatenden Kommission
Kassenleistungen, Verjährung 1 Die Kassenleistungen sind ausschliesslich für den persönlichen Unter- halt der versicherten Person und ihrer Angehörigen bestimmt. 2 Abtretung und Verpfändung von Leistungs
1346.02 - Antrag des Regierungsrates
Kassenleistungen, Verjährung 1 Die Kassenleistungen sind ausschliesslich für den persönlichen Unter- halt der versicherten Person und ihrer Angehörigen bestimmt. 2 Abtretung und Verpfändung von Leistungs
1380.1 - Interpellationstext
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1380.1 (Laufnummer 11852) INTERPELLATION DER ALTERNATIVEN FRAKTION BETREFFEND BETEILIGUNG VON ZUGER FIRMEN AN ILLEGALEN ODER FRAGWÜRDIGEN GESCHÄFTEN MIT DEM REGIME SADDAM HUSSEI
1386.2 - Antwort des Regierungsrates
ichen Rechtsstreitig- keiten Zugang zu wenigstens einem Gericht, welches Rechts- und Sachver- haltsfragen umfassend prüfen kann. Grundsätzlich nicht gefordert ist hingegen eine Kontrolle der Angemessenheit Beschwerdeführern Recht. Umgekehrt heisst das jedoch, dass die überwiegende Zahl der Entscheide haltbar ist. Wenn sich das erst vor Verwaltungsgericht oder gar vor Bundesgericht erweist, ist der zeitliche
1385.3 - Bericht der Kommission für Spitalfragen
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1385.3 (Laufnummer 11917) KANTONSRATSBESCHLUSS BETREFFEND NEUBAU DES ZENTRALSPITALS IN BAAR BERICHT DER KOMMISSION FÜR SPITALFRAGEN VOM 13. JANUAR 2006 Sehr geehrte Frau Präside
1405.4 - Zusatzbericht und Antrag der vorberatenden Kommission
anlehnte und damit optisch nicht mehr mit dem Hauptbau als verbunden er- schien. Diese ablehnende Haltung des Amtes für Raumplanung führte dazu, dass das Projekt erneut überarbeitet werden musste. Die Kommission
1412.07 - Zusatzbericht und Antrag des Regierungsrates
polizeilichen Zwang aus- üben können, kann eine Gemeinde die Einhaltung gemeindlicher Reglemente nach- haltiger durchsetzen. Die Aufgabenteilung Kanton - Gemeinden sieht vor, dass die Ahndung von Straftaten Sache

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