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1442.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 1442.1 (Laufnummer Nr. 12054) KANTONSRATSBESCHLUSS BETREFFEND WEITERFÜHRUNG DER KOMMISSION FÜR DIE GLEICHSTELLUNG VON FRAU UND MANN BERICHT UND ANTRAG DES REGIERUNGSRATES VOM 17
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1442.5 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 1442.5 (Laufnummer 12221) KANTONSRATSBESCHLUSS BETREFFEND WEITERFÜHRUNG DER KOMMISSION FÜR DIE GLEICHSTELLUNG VON FRAU UND MANN BERICHT UND ANTRAG DER STAATSWIRTSCHAFTSKOMMISSIO
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1335.5 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
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Verbuchung der direkten Bundessteuer in der Steuerbuchhaltung, sondern stellt eine rein finanzbuch- haltungsinterne Buchung dar. Sämtliche aus dieser Fehlüberlegung in den Jahren 1993 bis 2003 erfolgten trans korrekt abgewickelt worden sind. Diese Buchung stellt auch keine Ausgabe im Sinne des Finanzhaus- haltgesetzes dar, da das Finanzvermögen des Kantons nicht vermindert wird. Es handelt sich dabei lediglich
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1346.04 - Anträge der vorberatenden Kommission
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Kassenleistungen, Verjährung 1 Die Kassenleistungen sind ausschliesslich für den persönlichen Unter- halt der versicherten Person und ihrer Angehörigen bestimmt. 2 Abtretung und Verpfändung von Leistungs
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1346.02 - Antrag des Regierungsrates
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Kassenleistungen, Verjährung 1 Die Kassenleistungen sind ausschliesslich für den persönlichen Unter- halt der versicherten Person und ihrer Angehörigen bestimmt. 2 Abtretung und Verpfändung von Leistungs
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1380.1 - Interpellationstext
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 1380.1 (Laufnummer 11852) INTERPELLATION DER ALTERNATIVEN FRAKTION BETREFFEND BETEILIGUNG VON ZUGER FIRMEN AN ILLEGALEN ODER FRAGWÜRDIGEN GESCHÄFTEN MIT DEM REGIME SADDAM HUSSEI
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1386.2 - Antwort des Regierungsrates
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ichen Rechtsstreitig- keiten Zugang zu wenigstens einem Gericht, welches Rechts- und Sachver- haltsfragen umfassend prüfen kann. Grundsätzlich nicht gefordert ist hingegen eine Kontrolle der Angemessenheit Beschwerdeführern Recht. Umgekehrt heisst das jedoch, dass die überwiegende Zahl der Entscheide haltbar ist. Wenn sich das erst vor Verwaltungsgericht oder gar vor Bundesgericht erweist, ist der zeitliche
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1385.3 - Bericht der Kommission für Spitalfragen
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 1385.3 (Laufnummer 11917) KANTONSRATSBESCHLUSS BETREFFEND NEUBAU DES ZENTRALSPITALS IN BAAR BERICHT DER KOMMISSION FÜR SPITALFRAGEN VOM 13. JANUAR 2006 Sehr geehrte Frau Präside
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1405.4 - Zusatzbericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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anlehnte und damit optisch nicht mehr mit dem Hauptbau als verbunden er- schien. Diese ablehnende Haltung des Amtes für Raumplanung führte dazu, dass das Projekt erneut überarbeitet werden musste. Die Kommission
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1412.07 - Zusatzbericht und Antrag des Regierungsrates
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polizeilichen Zwang aus- üben können, kann eine Gemeinde die Einhaltung gemeindlicher Reglemente nach- haltiger durchsetzen. Die Aufgabenteilung Kanton - Gemeinden sieht vor, dass die Ahndung von Straftaten Sache