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2964.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Verhinderung der Fertigstellung der FMS (…)» vom 21. August 2018 (Vorlage Nr. 2861.2 – 15833) wird diese Haltung bestätigt. Die Raumbedürfnisse der FMS sollen so weit möglich in die Gesamtplanung der Hofstrasse
2964.3a - Beilage Synopse
Kantons Zug vom 31. Januar 1894[BGS 111.1] und auf § 28 Abs. 2 Bst. b des Gesetzes über den Finanzhaus- halt des Kantons und der Gemeinden (Finanzhaushaltgesetz, FHG) vom 31. Au- gust 2006[BGS 611.1], beschliesst:
2964.2 - Antrag des Regierungsrats
des Kantons Zug vom 31. Ja­ nuar 18941) und auf § 28 Abs. 2 Bst. b des Gesetzes über den Finanzhaus­ halt des Kantons und der Gemeinden (Finanzhaushaltgesetz, FHG) vom 31. August 20062), beschliesst: I. §
2985.3a - Synopse
(ID 1596) Spezial-Synopse Änderung des Datenschutzgesetzes (DSG) Geltendes Recht [M09] Antrag des Regierungsrats vom 18. Juni 2019; Vorlage Nr. 2985.2 (Laufnummer 16095) [M10K1] Antrag der vorberatend
3018.2 - Antwort des Regierungsrats
Vorlage Nr. 3018.2 Laufnummer 16261 Interpellation von Fabio Iten, Laura Dittli und Anna Bieri betreffend Praktikum ohne Perspektive – Schwächung der Berufsbildung (Vorlage Nr. 3018.1 – 16166) Antwort
3019.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Vorlage Nr. 3019.2 Laufnummer 16250 Motion von Luzian Franzini, Rita Hofer, Tabea Zimmermann Gibson, Andreas Lustenber- ger und Hanni Schriber-Neiger betreffend der Schaffung einer kantonalen Behörde
3045.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
n ein zentrales und äusserst wirkungsvolles Instrument zur Steuerung der Kosten für einen Aufent- halt im Pflegeheim sei, was auch den Selbstzahlern zu Gute komme. Schliesslich machen die Gemeinden auf werden. 3. Senkung der Aufenthaltstaxen durch eine einmalige Abschreibung der Investitionskosten 3.1. Haltung der Gemeinden Die Gemeinden wurden über die Konferenz der Langzeitpflege zu einer Stellungnahme zur überhaupt einen Aufenthalt in ei- nem Pflegeheim benötige und die Verweildauer seit Jahren sinke. 3.2. Haltung des Regierungsrats Die Gemeinden stellen die Versorgung der Zuger Bevölkerung mit pflegerischen
3110.2 - Bericht und Antwort des Regierungsrats
aufhalten. Die AGW halten an diesen Orten die Langzeitbelastung der Bevölkerung tief. Wird der AGW zu mehr als 80 Prozent ausgeschöpft, sind Abnahmemessungen durchzuführen. 3. Haltung des Bundesamts für
3116.2 - Antwort des Regierungsrats
Situation mit zwei Wegen diesem Auftrag. Bezugnehmend auf die im Interpellationstext eingefügten Fotos halten wir im Sinne eines Hin- weises fest, dass der Interpellant damit auf die «Totholzproduktion» entlang
3153.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
erfolgen kann, sondern eher – nämlich wie bisher – durch Vertrag Dritten übertragen werden soll. Diese Haltung schlägt sich allerdings nicht in einer Verpflichtung im Gesetzestext nieder. Die Kommission stimmt würden und somit auch den nichtamtlichen Teil bzw. das «Marktblatt» noch für eine bestimmte Zeit er- halten bliebe. Es sei anzunehmen, dass sich ohne Konzessionsgebühren mehr Anbieterinnen und Anbieter finden des Amtsblatts Bestand haben wird, wird eben gerade der Markt beantworten. Solange es sich im Markt halten kann, soll diese Möglichkeit von Gesetzes wegen gegeben sein. Die Kommission spricht sich allerdings

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